Was gilt beim Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie in Köln?
Anzeigepflicht, Vorkaufsrecht der Stadt, Unterlagen, Denkmal-AfA und Erhaltungssatzung — was Eigentümer vorher klären sollten.
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Kurzantwort: Sie dürfen Ihr Baudenkmal in Köln ohne denkmalrechtliche Verkaufsgenehmigung verkaufen – der Schutzstatus bleibt am Gebäude und geht mit allen Pflichten auf die Käuferseite über. Drei Dinge kommen gegenüber einem gewöhnlichen Hausverkauf hinzu: Die Veräußerung ist der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen, der Stadt steht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu, und die Genehmigungshistorie Ihres Hauses entscheidet darüber, wie belastbar das Argument ist, mit dem am Markt für Denkmalimmobilien geworben wird – die steuerliche Abschreibung für den Käufer.
Ja. Die Veräußerung eines Grundstücks mit einem Denkmal ist der Unteren Denkmalbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 6 DSchG NRW). Verkäufer und Käufer sind beide verpflichtet; zeigt eine Seite an, ist die andere befreit. In Köln ist das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständig. Regeln Sie im Kaufvertrag, wer die Anzeige übernimmt.
Grundsätzlich ja: § 31 DSchG NRW gibt der Gemeinde ein Vorkaufsrecht an Grundstücken mit eingetragenen Denkmälern, ausübbar nur zur dauernden Erhaltung des Denkmals. Köln hat dazu einen allgemeinen Ausübungsverzicht durch Allgemeinverfügung erklärt, der auch Wohnungseigentum und Erbbaurechte erfasst und an die Stelle des sonst nötigen Negativattests tritt. Solche Erklärungen sind befristet oder widerruflich – der Stand sollte vor dem Notartermin geprüft werden.
Nein. Auf Baudenkmäler sind die Vorschriften über Energieausweise nicht anzuwenden (§ 79 Absatz 4 GModG). Die Ausnahme knüpft an die Eintragung in die Denkmalliste an und gilt nicht schon deshalb, weil ein Gebäude alt ist. Von der Pflicht, bekannte Mängel und den energetischen Zustand offenzulegen, entbindet sie nicht.
Nicht pauschal. Auflagen verteuern spätere Maßnahmen und verengen den Käuferkreis, die Eintragung eröffnet der Käuferseite aber steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Welche Seite überwiegt, entscheidet der bauliche Zustand – und der ist bei geschützten Objekten oft je Gebäudeteil sehr unterschiedlich. Belastbar wird die Einschätzung erst nach einer Bestandsaufnahme, die Dach, Keller und Nebengebäude getrennt betrachtet.
Zusätzlich zu den üblichen Verkaufsunterlagen: Eintragungsbescheid beziehungsweise Auszug aus der Denkmalliste, Erlaubnisbescheide nach § 9 DSchG NRW für frühere Veränderungen, Schriftverkehr mit der Unteren Denkmalbehörde, vorhandene Bescheinigungen nach § 36 DSchG NRW sowie der grundstücksbezogene Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht der Stadt Köln.
Nein. Die Steuervergünstigungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG setzen eine Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 36 DSchG NRW voraus. In Köln wird sie nur erteilt, wenn das Gebäude rechtskräftig eingetragen ist, die Maßnahmen der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung dienen und sie vor Beginn der Ausführung mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt wurden. Ohne vorherige Abstimmung ausgeführte Arbeiten sind nachträglich nicht bescheinigungsfähig.
Hakan Citak ist Immobilienmakler in Köln-Nippes und Inhaber von Citak Immobilien e.K., Yorckstraße 12. Er begann 1991 als Zimmerer auf dem Bau, studierte anschließend Architektur und Immobilienökonomie und machte sich 2008 als Makler selbstständig. Seither hat er über 630 Eigentümer bis zum Verkauf ihrer Immobilie begleitet – überwiegend im Kölner Norden sowie im Großraum Köln, Bonn und Düsseldorf. Citak Immobilien wurde unter anderem von Bellevue als Best Property Agent ausgezeichnet.
Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW), Landesrechtsportal NRW
Allgemeinverfügung der Stadt Köln zum Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach § 31 DSchG NRW
Citak Immobilien e.K., Yorckstraße 12, 50733 Köln. Einzelkaufmännisches Unternehmen, gegründet 2008, Inhaber Hakan Citak. Registergericht Amtsgericht Köln, HRA 31581. Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Köln, Postfach 103564, 50475 Köln. Weitere Angaben im Firmenprofil und auf unserer LinkedIn-Unternehmensseite.
Dieser Beitrag ist Erstinformation für Eigentümer und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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Laden Sie sich hier die Checkliste herunter und machen Sie den Test. Was können Sie selbst? Was können Profimakler? Beantworten Sie die entscheidende Frage: „Wer kann Ihre Immobilie besser verkaufen?“
Sie besitzen ein Baudenkmal in Köln und denken über einen Verkauf nach? Wir klären zuerst Schutzumfang, Genehmigungshistorie und Satzungslage – und sprechen erst danach über Preis und Vermarktungsweg.
indem sie ihren Auftrag, ausgesprochen gelungen Immobilien zu verkaufen, gewissenhaft erledigen. Obwohl sie das Geschäft schon in und auswendig kennen, bilden sie sich regelmäßig fort, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein und ihr Wissen stetig ganz im Sinne Ihrer Kunden zu erweitern. Zudem führen sie erfolgreich ein echtes, effektives Maklerunternehmen mit mehreren Mitarbeitern.
Wenn Sie also genau hinschauen, können Sie die enormen Unterschiede zwischen Maklern klar und deutlich erkennen und Eins plus Eins zusammenzählen. So wird es Ihnen sicherlich auch nicht besonders schwerfallen, sich den richtigen Profimakler für Ihre Immobilie herauszupicken. Und wenn ich ab jetzt von Immobilienmaklern spreche, meine ich damit immer:
Dieser steht Ihnen mit seiner Kompetenz zur Seite. Damit ist gemeint, dass er eine gute Ausbildung genossen hat, einige Jahre Berufserfahrung mitbringt und zudem über lokale als regionale Kenntnisse verfügt – sofern er regelmäßig an diesen Standorten Immobilien verkauft. Des Weiteren ist es sein Tagesgeschäft, was sich schließlich für Sie als Eigentümer am Ende lohnen dürfte.
ei darf nicht unerwähnt bleiben, dass ein Immobilienmakler immer in Vorleistung geht und auf eigenes Risiko für Sie tätig wird. Er investiert sehr viel Zeit und Geld in Ihre erfolgreichen Immobilienverkauf und wird auch nur im Erfolgsfalle bezahlt. Diese Art der Vorleistung finden Sie bei keinem anderen Dienstleister.
So sparen Sie einerseits reichlich Zeit, die Sie definitiv sinnvoller nutzen können und auch die gesamten Vermarktungskosten, welche nicht unerheblich sind. Der Makler hingegen erhält sein Erfolgshonorar. Dieses mag dem einen oder anderen als nicht gerechtfertigt oder zu hoch zu erscheinen. Wo Sie jedoch mit den Vermarktungskosten landen werden, wird sich letztlich zeigen: Sie sollten mit mindestens 1 – 3 % der Verkaufssumme rechnen, allerdings ist das Ende offen. Mit dem Erfolgshonorar des Immobilienmaklers dagegen können Sie aufgrund des konstanten Prozentsatzes fest rechnen.
dass der Immobilienmakler in der Lage ist, den Wert Ihrer Immobilie korrekt einzuschätzen. Er kennt den Markt, an dem er tätig ist, sehr genau und darüber hinaus auch Vergleichsobjekte. Er weiß, wie lange diese ähnlichen Immobilien am Markt angeboten und vor allem zu welchem Preis sie verkauft worden sind. Auch kann er die Nachfrage genauer analysieren. So startet er die Vermarktung mit dem richtigen Angebotspreis. Mit dem Falschen zu beginnen, führt in den meisten Fällen zu langen Vermarktungszeiten und in vielen Fällen sogar zu Vermögensverlusten. Diesen nicht zu unterschätzenden Aspekt sollten Sie berücksichtigen.
Zudem kann Ihnen der Immobilienmakler auf Anhieb sagen, welche Unterlagen entsprechend Ihrem Immobilientyp benötigt werden. Falls Sie nicht über alle verfügen, weiß er, wo diese einzuholen sind und besorgt sie Ihnen in Ihrem Auftrag mit Ihrer Vollmacht auch. Dann bereitet er bereits im Anfangsstadium sämtliche Dokumente akribisch für die notwendige Finanzierung des Käufers vor.
Schließlich lässt er den Kaufvertragsentwurf hieb- und stichfest vorbereiten, um Sie dann zum Notar-termin zu begleiten – damit schützt er versiert Ihre Interessen und zugleich vor Fehlern. Zu guter Letzt ist er bei der strukturierten Übergabe an die neuen Eigentümer dabei und protokolliert dieses Procedere auch sorgfältig.
Solch eine Dienstleistungsbandbreite selbst auf die Beine zu stellen, ist ausgesprochen zeit-, arbeits- und ebenfalls kostenintensiv.
Die Vorteile durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers sind Ihnen bewusst, dennoch möchten Sie darauf verzichten? Sie fühlen sich fit genug, um alles selbst in die Hand zu nehmen? Zu Ihrer Unterstützung habe ich Ihnen eine entsprechende Checkliste vorbereitet, die Sie hier unten runterladen können.
Sie haben sich die Checkliste runtergeladen und haben sich tief in die Checkliste eingearbeitet. Trauen sich nach wie vor die akkurate Vorbereitung, sorgfältige Planung und juristisch fundierte sowie umsichtige Ausführung des Privatverkaufs zu. Sie wissen nun um die damit verbundenen Aufgaben, den bevorstehenden Arbeitsaufwand und das nötige Hintergrundwissen, welches Sie parat haben müssen. Deswegen haben Sie beschlossen, dass Sie Ihre Immobilie privat verkaufen möchten.
Okay, aber es gibt dann noch drei Punkte, die Ihnen dabei im Wege stehen könnten, Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen:
Sie haben in Ihre Immobilie reichlich investiert. Das betrifft nicht nur Geld, sondern auch Gefühle. Viele angenehme Erinnerungen stecken in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung: vielleicht das Tragen der Braut über die Schwelle, das Aufwachsen Ihrer Sprösslinge, das erste Pfotentrappeln des neuen Vierbeiners, der glückliche 10. Hochzeitstag, das 70jährige Jubiläum eines lieben Familienmitgliedes etc. Nun steht der Verkauf an und für Sie gehört die sämtlich erlebte Freude zum Wert Ihrer Immobilie.
Zwei verschiedene Ansichten
Sie bieten nicht nur eine Immobilie an, sondern ein geborgenes Zuhause und haben sich an die Eigenheiten Ihres Heims gewöhnt. Nun sollen Fremde Ihre Immobilie kaufen. Das alleine ist vielleicht schon ein komisches Gefühl. Erschwerend hinzu kommt aber:
Diese Fremden haben ein anderes Empfinden und einen unterschiedlichen Geschmack. Was Sie wohlwollend betrachten, kann sich für die Interessenten als Knackpunkt erweisen, der häufig sogar preismindernd ist – ganz abgesehen davon, dass Sie kritische Blicke und Kommentare ertragen müssen. Auch werden Ihnen negative Bemerkungen – sei es wegen erforderlicher oder schlecht ausgeführter Reparaturen, notwendiger Umbauten etc. – nicht erspart bleiben.
Zudem möchte der potentielle Käufer sein eigenes Leben und seine persönlichen Träume in der neuen Immobilie verwirklichen. Deshalb spielen Ihre Emotionen für ihn keine Rolle.
Diese Abweichung führt eventuell bei den Verhandlungen zu Gemütsbewegungen auf beiden Seiten, die eine sachliche Übereinkunft komplizieren oder gar unmöglich machen.
Die emotionale Befangenheit ausschalten?
Das ist leichter gesagt als getan. Eltern z. B. sind von Ihrem süßen Nachwuchs überzeugt oder Besitzer von dem geliebten Hund - das aber ist eine rein subjektive Einschätzung. Dementsprechend ist eine 100%ige Neutralität bezüglich Ihrer eigenen Immobilie eher ausgeschlossen.
Der Immobilienmakler kann hier mit Neutralität punkten, Verhandlungssicherheit bieten und als Sachverständiger exakt ermitteln, welche Details als wertsteigernd, wertneutral oder wertmindernd einzustufen sind – und somit seinen Job professionell zu Ende führen.
Können Sie das alles auch managen und dabei cool bleiben?
Der Immobilienmakler nimmt die Interessentenanfragen entgegen und filtert die geeigneten Kaufinteressenten heraus. Er kann bereits am Telefon und innerhalb weniger Minuten erkennen, ob der Kaufinteressent und Ihre Immobilie zusammenpassen und vereinbart mit den wenigen richtigen die verbleibenden effizienten Besichtigungstermine. Während der Begehung führt er die Kaufinteressenten und lässt sich nicht führen. Nur wenn für ihn augenscheinlich echter Bedarf an Ihrer Immobilie besteht, stellt er dem nun potentiellen Käufer alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Können Sie tatsächlich genauso sattelfest die Spreu vom Weizen trennen und die Fäden in der Hand halten?
Sehen Sie sich in der Lage zu ermessen, welche Kandidaten Sie qualifizieren bzw. disqualifizieren? Oder lassen Sie Hinz und Kunz, nur weil diese es wünschen, durch Ihr Schlafzimmer stolzieren? Seien Sie ehrlich zu sich selbst.
Sehr viele Kaufinteressenten, die Immobilien besichtigen, melden sich einfach nicht mehr. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Ein Immobilienmakler wird als neutrale Instanz nachfassen und sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Sofern es sich um Ablehnungsgründe handelt, wird er genauer erfragen, welche ausschlaggebend waren. In den meisten Fällen erhält er aufgrund seiner sachlichen Position auch ehrliche Antworten.
Rufen Sie hingegen als Privatperson an, wird das eher als: „Wir brauchen einen Käufer!“ verstanden. Ob Sie so eine aufrichtige Rückmeldung bekommen, ist fraglich. Diese ist aber wichtig, denn: Manchmal handelt es sich um Angelegenheiten, die aus dem Weg zu räumen sind und die Kaufverhandlung wieder ins Rollen bringen.
Die oben genannten Aspekte stehen Ihrem Erfolg – sofern Sie alles richtig gemacht haben – nur dann im Wege, wenn Sie sich derer nicht bewusst sind. Behalten Sie die Scheuklappen auf, ist Ihre Verhandlungsposition nicht optimal. Handeln und verhalten Sie sich wie ein Profimakler: Bleiben Sie neutral.
Stellen Sie sich bitte vor wie Sie sich während des Verkaufs zurücklehnen und nach Ihrem optimalen Immobilienverkauf über Ihre gewünschte finanzielle Flexibilität verfügen.
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