Was mindert oder erhöht den Wert einer Immobilie in Köln?
Was den Wert einer Immobilie in Köln mindert oder erhöht: Lage und Bodenrichtwert, Zustand, Energie, Lasten, Lärm, Wasser und die Auskünfte der Stadt Köln.
Jetzt Kontakt aufnehmenWas den Wert einer Immobilie in Köln mindert oder erhöht: Lage und Bodenrichtwert, Zustand, Energie, Lasten, Lärm, Wasser und die Auskünfte der Stadt Köln.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kurzantwort: Den Wert einer Kölner Immobilie bestimmen vor allem drei Dinge: das Grundstück mit seiner Lage, der Zustand des Gebäudes einschließlich seines Energiebedarfs und alles, was rechtlich an dem Objekt hängt. Erhöhend wirken eine Lage, die über dem Durchschnitt ihrer Bodenrichtwertzone liegt, gepflegte Substanz, ein guter energetischer Standard und eine freie Nutzbarkeit. Mindernd wirken Instandhaltungsstau, Rechte Dritter im Grundbuch, Baulasten, Lärm, ein erhöhtes Wasserrisiko und Genehmigungspflichten, die künftige Umbauten einschränken. In Köln kommt eine Besonderheit hinzu: Wie stark die Lage zählt, hängt von der Objektart ab — beim freistehenden Haus entscheidet sie weit mehr als bei der Eigentumswohnung.
Der Wert einer Immobilie setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die sich unterschiedlich verhalten: dem Boden und dem Gebäude. Der Boden verliert nicht an Wert, weil er altert; sein Wert hängt an der Lage und daran, was dort gebaut werden darf. Das Gebäude dagegen altert, nutzt sich ab und muss instand gehalten werden. Alles, was den Wert mindert oder erhöht, lässt sich einem dieser beiden Teile zuordnen — oder den Rechten und Pflichten, die auf beiden liegen.
Daraus ergibt sich diese Gliederung:
| Bereich | Erhöht den Wert | Mindert den Wert |
|---|---|---|
| Lage und Boden | Lagevorteile innerhalb der Richtwertzone, gute Anbindung, ruhige Lage | Lärm, Lagenachteile, ungünstiger Zuschnitt |
| Gebäude | gepflegte Substanz, Modernisierungen, zeitgemäßer Grundriss | Instandhaltungsstau, Feuchtigkeit, veraltete Haustechnik |
| Energie | geringer Energiebedarf, moderne Heizung | hoher Energiebedarf, absehbare Pflichtmaßnahmen |
| Rechte und Lasten | freie Verfügbarkeit, keine Eintragungen | Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Baulasten |
| Öffentliches Recht | Baureserven nach Bebauungsplan | Genehmigungspflichten, Denkmalauflagen, Altlastenverdacht |
| Nutzung | bezugsfrei, flexibel nutzbar | Vermietung unter Marktniveau, wenn der Käufer selbst einziehen will |
Die Konsequenz für Sie als Eigentümer: Wer den Wert seiner Immobilie einschätzen will, muss alle Spalten durchgehen — nicht nur die sichtbaren. Ein frisch renoviertes Bad gleicht eine eingetragene Baulast nicht aus. Wie die Verfahren der Wertermittlung diese Faktoren rechnerisch zusammenführen, haben wir im Beitrag zum Verkehrswert einer Immobilie beschrieben.
Die Lage ist der Faktor, den Sie als Eigentümer nicht verändern können — und in Köln hängt ihr Gewicht stark davon ab, was Sie verkaufen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln unterscheidet in seiner Bodenwertübersicht zwischen guter, mittlerer und mäßiger Lage. Beim Grundstück eines freistehenden Ein- oder Zweifamilienhauses liegt zwischen guter und mäßiger Lage ein Mehrfaches. Beim Geschosswohnungsbau, also bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, liegen die drei Lagen dagegen nah beieinander (Grundstücksmarktbericht 2026, Stichtag 1. Januar 2026).
Daraus folgen zwei sehr unterschiedliche Antworten auf die Frage nach dem Wert:
Dazu kommt: Der Bodenrichtwert gilt nicht für Ihr Grundstück, sondern für eine Zone. Der Gutachterausschuss beschreibt ihn als durchschnittlichen Lagewert für den Boden innerhalb einer Richtwertzone; weicht ein Grundstück in seinen Eigenschaften ab, etwa beim Zuschnitt oder bei der Erschließung, führt das zu Zu- oder Abschlägen. Ein Eckgrundstück an einer Hauptstraße und ein ruhiges Grundstück im Inneren derselben Zone haben denselben Richtwert, aber nicht denselben Wert. Die Bodenrichtwerte für Köln können Sie über BORIS-NRW kostenfrei einsehen — als Ausgangspunkt, nicht als Ergebnis.
Nicht verwechseln: Der Kölner Mietspiegel der Rheinischen Immobilienbörse unterscheidet einfache, mittlere und sehr gute Wohnlage, der Grundstücksmarktbericht gute, mittlere und mäßige Lage — zwei Systeme mit verschiedenen Herausgebern. Der Mietspiegel ordnet zudem keine Straßen oder Stadtteile einer Wohnlage zu. Eine Aussage, Ihr Veedel sei „laut Mietspiegel" eine bestimmte Lage, gibt es so nicht.
Nein. Nach dem Grundstücksmarktbericht 2026 haben die Immobilienrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser im Berichtsjahr 2025 rechtsrheinisch stärker angezogen als linksrheinisch; Deutz zählt der Gutachterausschuss dabei zur linksrheinischen Seite. Eigentumswohnungen haben stadtweit zugelegt. Zugleich hält der Bericht ausdrücklich fest, dass die Entwicklung innerhalb des Stadtgebiets heterogen war und in einigen Teilbereichen die Kaufpreise auch zurückgingen.
Für Ihre Wertfrage heißt das zweierlei. Erstens ist die Richtung am Rhein geteilt, und wer rechtsrheinisch ein Haus besitzt, sollte eine ältere Einschätzung nicht einfach fortschreiben. Zweitens deckt ein stadtweiter Trend gegenläufige Teilmärkte zu. Eine Online-Bewertung, die mit einem Mittelwert für Köln rechnet, kann für Ihre Straße in die falsche Richtung zeigen. Diese Aussagen tragen, solange der nächste Marktbericht kein anderes Bild zeigt; der Gutachterausschuss veröffentlicht jährlich einen neuen und dazwischen Quartalsberichte.
Unabhängig vom Kölner Markt wirkt die allgemeine Zinslage: Steigen die Finanzierungskosten, sinkt, was Käufer bieten können.
Ein Käufer bewertet nicht, was das Haus einmal gekostet hat, sondern was er in den nächsten Jahren hineinstecken muss. Instandhaltungsstau mindert den Wert deshalb nicht um den Betrag einer Reparatur, sondern um die Summe, die ein Käufer für Reparatur, Risiko und Aufwand ansetzt — und die kann höher ausfallen als die tatsächlichen Kosten.
Wertmindernd wirken vor allem:
Werterhöhend wirken gepflegte Substanz, dokumentierte Modernisierungen, zusätzlicher nutzbarer Wohnraum etwa im ausgebauten Dachgeschoss, ein Stellplatz, ein Balkon oder Garten und eine schwellenarme Erschließung, die mehrere Käufergruppen anspricht.
Entscheidend ist dabei die Dokumentation. Eine Heizungserneuerung, für die es keine Rechnung gibt, existiert für den Käufer nur als Behauptung. Eine Modernisierung, die mit Datum, Umfang und Firma belegt ist, fließt dagegen in seine Rechnung ein. Ob sich eine Renovierung vor dem Verkauf lohnt, ist eine eigene Frage mit eigener Rechnung — wir haben sie im Beitrag zum Thema Immobilie sanieren aufgegriffen.
Der energetische Zustand ist vom Ausstattungsmerkmal zum Preisfaktor geworden. Käufer rechnen heute nicht nur den Kaufpreis, sondern die Heizkosten der nächsten Jahre und die absehbaren Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern und Heizung. Ein hoher Energiebedarf mindert den Wert deshalb doppelt: über die laufenden Kosten und über die Investition, die ein Käufer einplant.
Dazu kommt ein formaler Punkt: Nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist der Energieausweis Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Sein Ergebnis steht also früh im Raum, und ein Käufer liest daraus, was auf ihn zukommt. Auf Baudenkmäler sind nach § 79 Absatz 4 GModG die Absätze 3 bis 7 des § 80 nicht anzuwenden; die Vorlagepflicht beim Verkauf entfällt dort — auch das gehört zur Wertfrage bei einem Kölner Altbau.
Die Konsequenz: Ein unvorteilhafter Energieausweis lässt sich vor dem Verkauf nicht wegverhandeln, aber er lässt sich einordnen. Wer zeigt, welche Maßnahmen bereits erledigt sind und welche konkret anstehen, nimmt dem Käufer den pauschalen Sicherheitsabschlag.
In Abteilung II des Grundbuchs stehen Rechte Dritter an Ihrem Grundstück. Nicht jede Eintragung mindert den Wert spürbar — Leitungsrechte von Versorgern etwa beeinträchtigen die Nutzung oft kaum. Anders liegt es bei Rechten, die einem Käufer die Nutzung oder die freie Verfügung nehmen:
| Eintragung | Warum sie den Wert mindert |
|---|---|
| Wegerecht, Überfahrtsrecht | Dritte dürfen einen Teil des Grundstücks nutzen; Bebauung und Gestaltung werden eingeschränkt |
| Wohnrecht | der Berechtigte darf die Wohnung oder Teile davon weiter bewohnen |
| Nießbrauch | der Berechtigte darf das Objekt nutzen und Erträge ziehen, der Käufer erwirbt im Kern nur die Hülle |
| Vorkaufsrecht zugunsten Dritter | der Verkauf an den Wunschkäufer steht unter Vorbehalt |
Wie viel ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch den Wert senkt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Es hängt davon ab, wie lange das Recht voraussichtlich läuft, was es umfasst und ob es sich ablösen lässt. Ein lebenslanges Recht einer jüngeren Person wiegt deutlich schwerer als ein befristetes oder eines, auf das der Berechtigte verzichten will. Für Sie folgt daraus: Lesen Sie Abteilung II vor der Preisfindung, und klären Sie mit den Berechtigten früh, ob ein Recht gelöscht werden kann — eine Löschung vor dem Verkauf verändert den Wert, eine Diskussion darüber in der Verhandlung nur den Preis.
In Abteilung III stehen Grundschulden. Sie mindern den Verkehrswert nicht, weil sie beim Verkauf in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht werden — sie betreffen den Ablauf, nicht den Wert.
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsicht übernimmt — etwa eine Fläche als Zufahrt, für Stellplätze oder als Abstandsfläche für das Nachbargrundstück freizuhalten. In Nordrhein-Westfalen steht sie nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis. Wer nur den Grundbuchauszug liest, sieht sie nicht.
In Köln führt das Baulastenverzeichnis das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster am Willy-Brandt-Platz. Einsicht und Abschriften erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Eigentümer haben Sie es, ein Kaufinteressent zunächst nicht.
Daraus folgt für die Wertfrage: Eine Baulast ist ein Wertfaktor, den der Käufer erst erfährt, wenn Sie ihn offenlegen. Taucht sie spät auf, wird nicht mehr über die Baulast verhandelt, sondern über den Preis. Wer die Auskunft vor der Vermarktung einholt, kann die Baulast einordnen — und gegebenenfalls zeigen, dass sie die eigene Nutzung kaum berührt.
Beides prüfen Käufer heute selbst, und für Köln gibt es dafür amtliche Werkzeuge.
Lärm. Die Stadt Köln veröffentlicht Lärmkarten für Straßen, Schiene, Flughafen sowie Industrie und Häfen. Sie werden etwa alle fünf Jahre aktualisiert. Ein Grundstück an einer belasteten Achse oder in der Nähe einer Bahnstrecke verliert gegenüber der ruhigen Nebenstraße desselben Stadtteils an Wert, auch wenn beide in derselben Bodenrichtwertzone liegen. Die Stadt weist allerdings darauf hin, dass die Karten keine Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen am einzelnen Gebäude sind. Sie zeigen die Tendenz, nicht den Pegel an Ihrem Schlafzimmerfenster.
Wasser. Köln liegt am Rhein, und neben dem Hochwasser des Flusses spielen Starkregen und Grundhochwasser eine Rolle — Letzteres betrifft vor allem Keller. Für die Vorsorge und den Hochwasserschutz sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln mit ihrer Hochwasserschutzzentrale zuständig. Über den Wasser-Risiko-Check der Stadt Köln lässt sich prüfen, wie stark ein Gebäude von Starkregen, Hochwasser oder Grundhochwasser betroffen sein kann.
Die Konsequenz für den Wert: Ein erhöhtes Wasserrisiko mindert ihn vor allem dort, wo ein Käufer den Keller als Wohn- oder Hobbyraum rechnet und wo Versicherungsschutz teurer oder schwerer zu bekommen ist. Wer sein Ergebnis kennt und vorhandene Schutzmaßnahmen — Rückstauklappe, Abdichtung, Pumpe — belegen kann, beantwortet die Frage, bevor sie zur Verhandlungsmasse wird.
Ein Teil des Werts einer Immobilie liegt in dem, was ein Käufer später daraus machen darf. In einigen Kölner Gebieten ist dieser Spielraum enger als anderswo, und das gehört in jede Bewertung.
Die Stadt Köln hat für mehrere Gebiete Soziale Erhaltungssatzungen erlassen. Geltend sind sie für das Severinsviertel in der Altstadt-Süd, für Ehrenfeld Ost und für Mülheim Süd-West. Für Kalk Mitte lief das Aufstellungsverfahren; nach einer Meldung der Stadt hat der Rat im Oktober 2026 die Satzung beschlossen. Die Gebiete Neustadt Süd-West und Stegerwaldsiedlung sind wieder aufgehoben (Stand Oktober 2026). Die Liste ist also beweglich, und jede Aussage dazu braucht ein Datum.
Was das für den Wert bedeutet, ergibt sich aus der Genehmigungspflicht: Für Rückbau, Änderung, Modernisierung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden ist im Satzungsgebiet eine zusätzliche erhaltungsrechtliche Genehmigung nötig — auch für Vorhaben, die nach der Bauordnung NRW genehmigungsfrei wären. Reine Instandsetzung bleibt genehmigungsfrei. Für einen Käufer, der eine Wohnung zusammenlegen, ein Bad aufwerten oder einen Grundriss öffnen will, ist das eine Einschränkung, die er in seinen Preis einrechnet. Für einen Käufer, der den Bestand so nutzen will, wie er ist, spielt sie kaum eine Rolle. Der Wertunterschied entsteht also über die Frage, wer kauft.
Ähnlich wirkt der Denkmalschutz. Die Stadt spricht von etwa 9.000 Denkmälern (Stand September 2026); Veränderungen an einem Baudenkmal bedürfen nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Dem stehen steuerliche Vorteile für bestimmte Maßnahmen gegenüber — ob der Denkmalstatus den Wert mindert oder erhöht, hängt deshalb vom Objekt und vom Käufer ab. Was beim Verkauf eines Kölner Denkmals zu beachten ist, haben wir im Beitrag zur denkmalgeschützten Immobilie in Köln gesondert beschrieben. Wie Sie prüfen, ob Ihr Haus überhaupt unter Denkmalschutz steht, lesen Sie unter Denkmalstatus in Köln prüfen.
Für Kölner Grundstücke gibt es einen Weg, der mehrere Einzelabfragen ersetzt: den Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht, im Amtsdeutsch Prüfvermerk. Die Stadt stellt darin grundstücksbezogen zusammen, was gilt — rechtsverbindliche Bebauungspläne, Ortssatzungen, Veränderungssperren, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Aufstellungsbeschlüsse für neue Bebauungspläne, Baulasten, Denkmalschutz, Landschafts- und Wasserschutzgebiete sowie vermutete Bodenbelastungen.
Für die Wertfrage ist das ein zentraler Schritt, weil er in beide Richtungen wirken kann. Er deckt wertmindernde Punkte auf, bevor ein Käufer sie findet. Er kann aber auch einen werterhöhenden Punkt zeigen: Erlaubt der Bebauungsplan mehr, als heute auf dem Grundstück steht, liegt dort eine Baureserve, die für einen Teil der Käufer einen eigenen Wert hat.
Und: Die Genehmigungslage hängt am Flurstück, nicht am Stadtteil. Zwei Häuser in derselben Straße können unterschiedlich betroffen sein — die Auskunft gehört deshalb vor jedes Preisgespräch.
Entscheidend ist, wie ein Käufer die Faktoren zu einer einzigen Zahl zusammenrechnet.
Was Eigentümer in diesem Zusammenhang am meisten beschäftigt, ist die Sorge, unter Wert zu verkaufen — oder umgekehrt mit einem angemessenen Preis trotzdem als zu teuer zu gelten. Erklären lässt sich das aus der Rechnung der Käufer: Sie vergleichen nicht den Kaufpreis mit dem Wert, sondern die gesamte Investition — Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten und alles, was sie in den ersten Jahren hineinstecken müssen — mit dem, was sie für dieses Geld sonst bekämen. Jeder offene Punkt geht in diese Rechnung als Sicherheitsaufschlag auf der Kostenseite ein.
Daraus folgt eine Regel, die in keiner Faktorenliste steht: Nicht nur ein Mangel mindert den Wert, sondern auch die Unklarheit über ihn. Ein Keller mit einer bekannten, begrenzten Feuchtestelle und einem Angebot zur Abdichtung wird anders bewertet als ein Keller, bei dem niemand sagen kann, woher die Flecken an der Wand kommen. Eine Baulast, deren Inhalt vorliegt, wird anders bewertet als ein Hinweis, „da sei irgendetwas eingetragen".
Was wir in der Praxis beobachten: Ein Abschlag für Unbekanntes kann höher ausfallen als die Kosten, die eine Klärung verursacht hätte. Die Sorge, unter Wert zu verkaufen, hat deshalb oft weniger mit dem Mangel selbst zu tun als mit der Frage, die niemand beantworten konnte. Bevor Sie also in Renovierung investieren, lohnt der Blick auf das, was sich mit Auskünften und Unterlagen klären lässt. Wie sich daraus ein Angebotspreis und ein Verkaufspreis ableiten, haben wir gesondert beschrieben. Wie weit Kaufpreise in Köln im Mittel unter dem Angebotspreis liegen, lesen Sie unter Verkauf unter Angebotspreis in Köln.
Die Lage können Sie nicht verändern, vieles andere schon. Sinnvoll ist eine Reihenfolge, die bei dem beginnt, was wenig kostet und die Käuferrechnung spürbar verändert:
Wie die Gewichte beim Haus liegen, lesen Sie unter Wertermittlung für Häuser.
![]()
„In Köln sagt der Name des Stadtteils über den Wert einer Immobilie weniger, als viele Eigentümer annehmen — entscheidend ist, was an dem einzelnen Grundstück hängt. Beim freistehenden Haus trennt die Lage im Bodenwert ganze Welten, bei der Wohnung im Mehrfamilienhaus rücken dagegen Gebäude und Gemeinschaft nach vorn. Wir beginnen deshalb jede Bewertung mit dem Grundstück und seinen Auskünften und sprechen erst danach über Ausstattung und Preis.“
Hakan Citak, Inhaber, Citak Immobilien e.K.
Am stärksten wirken Faktoren, die ein Käufer nicht selbst beheben kann oder deren Umfang unklar ist: eine ungünstige Lage, erheblicher Instandhaltungsstau an Dach, Keller oder Haustechnik, Rechte Dritter wie Wohnrecht oder Nießbrauch und Baulasten. In Köln kommen Lärm, ein erhöhtes Wasserrisiko und Genehmigungspflichten in Erhaltungsgebieten hinzu. Unklarheit selbst mindert den Wert ebenfalls, weil Käufer dafür einen Sicherheitsabschlag ansetzen.
Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Entscheidend ist, wie lange das Recht voraussichtlich läuft, was es umfasst und ob es abgelöst werden kann. Ein lebenslanges Recht einer jüngeren Person mindert den Wert stärker als ein befristetes. Verzichtet der Berechtigte, kann das Recht vor dem Verkauf gelöscht werden.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb einer Richtwertzone, ermittelt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln zum 1. Januar jedes Jahres. Weicht Ihr Grundstück etwa im Zuschnitt oder in der Erschließung ab, sind Zu- oder Abschläge anzusetzen. Beim freistehenden Haus wiegt der Bodenwert schwer, bei der Eigentumswohnung deutlich weniger.
Nein. In Nordrhein-Westfalen werden Baulasten in einem eigenen Baulastenverzeichnis geführt, in Köln vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt. Auskunft erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt — als Eigentümer haben Sie es, ein Kaufinteressent zunächst nicht. Die Auskunft gehört deshalb vor die Vermarktung.
Nicht automatisch. Kleine Instandsetzungen und belegte Modernisierungen verbessern die Rechnung des Käufers. Bei größeren Maßnahmen hängt es von Objekt, Käufergruppe und Genehmigungslage ab, ob der Mehrerlös die Kosten übersteigt. In Kölner Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung können schon Modernisierungen wie ein Badumbau genehmigungspflichtig sein.
Drei Auskünfte decken das Wesentliche ab: der Grundbuchauszug für Rechte Dritter und Grundschulden, die Baulastenauskunft der Stadt Köln und der Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht. Dieser fasst Bebauungspläne, Satzungen, Sanierungsgebiete, Denkmalschutz, Schutzgebiete und vermutete Bodenbelastungen für Ihr Grundstück zusammen.
Citak Immobilien e.K., Yorckstraße 12, 50733 Köln. Gegründet 2008. Eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRA 31581. Inhaber: Hakan Citak. Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Köln, Postfach 103564, 50475 Köln.
Mehr über uns im Firmenprofil und auf LinkedIn.
Testen Sie ich selbst und Ihre Makler-Fähigkeiten
Laden Sie sich hier die Checkliste herunter und machen Sie den Test. Was können Sie selbst? Was können Profimakler? Beantworten Sie die entscheidende Frage: „Wer kann Ihre Immobilie besser verkaufen?“
Sie möchten wissen, was das für Ihre Immobilie in Köln bedeutet? Wir klären Ihre Fragen in einem ersten, unverbindlichen Gespräch und zeigen Ihnen, welche Schritte in Ihrem Fall als Nächstes sinnvoll sind.
indem sie ihren Auftrag, ausgesprochen gelungen Immobilien zu verkaufen, gewissenhaft erledigen. Obwohl sie das Geschäft schon in und auswendig kennen, bilden sie sich regelmäßig fort, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein und ihr Wissen stetig ganz im Sinne Ihrer Kunden zu erweitern. Zudem führen sie erfolgreich ein echtes, effektives Maklerunternehmen mit mehreren Mitarbeitern.
Wenn Sie also genau hinschauen, können Sie die enormen Unterschiede zwischen Maklern klar und deutlich erkennen und Eins plus Eins zusammenzählen. So wird es Ihnen sicherlich auch nicht besonders schwerfallen, sich den richtigen Profimakler für Ihre Immobilie herauszupicken. Und wenn ich ab jetzt von Immobilienmaklern spreche, meine ich damit immer:
Dieser steht Ihnen mit seiner Kompetenz zur Seite. Damit ist gemeint, dass er eine gute Ausbildung genossen hat, einige Jahre Berufserfahrung mitbringt und zudem über lokale als regionale Kenntnisse verfügt – sofern er regelmäßig an diesen Standorten Immobilien verkauft. Des Weiteren ist es sein Tagesgeschäft, was sich schließlich für Sie als Eigentümer am Ende lohnen dürfte.
ei darf nicht unerwähnt bleiben, dass ein Immobilienmakler immer in Vorleistung geht und auf eigenes Risiko für Sie tätig wird. Er investiert sehr viel Zeit und Geld in Ihre erfolgreichen Immobilienverkauf und wird auch nur im Erfolgsfalle bezahlt. Diese Art der Vorleistung finden Sie bei keinem anderen Dienstleister.
So sparen Sie einerseits reichlich Zeit, die Sie definitiv sinnvoller nutzen können und auch die gesamten Vermarktungskosten, welche nicht unerheblich sind. Der Makler hingegen erhält sein Erfolgshonorar. Dieses mag dem einen oder anderen als nicht gerechtfertigt oder zu hoch zu erscheinen. Wo Sie jedoch mit den Vermarktungskosten landen werden, wird sich letztlich zeigen: Sie sollten mit mindestens 1 – 3 % der Verkaufssumme rechnen, allerdings ist das Ende offen. Mit dem Erfolgshonorar des Immobilienmaklers dagegen können Sie aufgrund des konstanten Prozentsatzes fest rechnen.
dass der Immobilienmakler in der Lage ist, den Wert Ihrer Immobilie korrekt einzuschätzen. Er kennt den Markt, an dem er tätig ist, sehr genau und darüber hinaus auch Vergleichsobjekte. Er weiß, wie lange diese ähnlichen Immobilien am Markt angeboten und vor allem zu welchem Preis sie verkauft worden sind. Auch kann er die Nachfrage genauer analysieren. So startet er die Vermarktung mit dem richtigen Angebotspreis. Mit dem Falschen zu beginnen, führt in den meisten Fällen zu langen Vermarktungszeiten und in vielen Fällen sogar zu Vermögensverlusten. Diesen nicht zu unterschätzenden Aspekt sollten Sie berücksichtigen.
Zudem kann Ihnen der Immobilienmakler auf Anhieb sagen, welche Unterlagen entsprechend Ihrem Immobilientyp benötigt werden. Falls Sie nicht über alle verfügen, weiß er, wo diese einzuholen sind und besorgt sie Ihnen in Ihrem Auftrag mit Ihrer Vollmacht auch. Dann bereitet er bereits im Anfangsstadium sämtliche Dokumente akribisch für die notwendige Finanzierung des Käufers vor.
Schließlich lässt er den Kaufvertragsentwurf hieb- und stichfest vorbereiten, um Sie dann zum Notar-termin zu begleiten – damit schützt er versiert Ihre Interessen und zugleich vor Fehlern. Zu guter Letzt ist er bei der strukturierten Übergabe an die neuen Eigentümer dabei und protokolliert dieses Procedere auch sorgfältig.
Solch eine Dienstleistungsbandbreite selbst auf die Beine zu stellen, ist ausgesprochen zeit-, arbeits- und ebenfalls kostenintensiv.
Die Vorteile durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers sind Ihnen bewusst, dennoch möchten Sie darauf verzichten? Sie fühlen sich fit genug, um alles selbst in die Hand zu nehmen? Zu Ihrer Unterstützung habe ich Ihnen eine entsprechende Checkliste vorbereitet, die Sie hier unten runterladen können.
Sie haben sich die Checkliste runtergeladen und haben sich tief in die Checkliste eingearbeitet. Trauen sich nach wie vor die akkurate Vorbereitung, sorgfältige Planung und juristisch fundierte sowie umsichtige Ausführung des Privatverkaufs zu. Sie wissen nun um die damit verbundenen Aufgaben, den bevorstehenden Arbeitsaufwand und das nötige Hintergrundwissen, welches Sie parat haben müssen. Deswegen haben Sie beschlossen, dass Sie Ihre Immobilie privat verkaufen möchten.
Okay, aber es gibt dann noch drei Punkte, die Ihnen dabei im Wege stehen könnten, Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen:
Sie haben in Ihre Immobilie reichlich investiert. Das betrifft nicht nur Geld, sondern auch Gefühle. Viele angenehme Erinnerungen stecken in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung: vielleicht das Tragen der Braut über die Schwelle, das Aufwachsen Ihrer Sprösslinge, das erste Pfotentrappeln des neuen Vierbeiners, der glückliche 10. Hochzeitstag, das 70jährige Jubiläum eines lieben Familienmitgliedes etc. Nun steht der Verkauf an und für Sie gehört die sämtlich erlebte Freude zum Wert Ihrer Immobilie.
Zwei verschiedene Ansichten
Sie bieten nicht nur eine Immobilie an, sondern ein geborgenes Zuhause und haben sich an die Eigenheiten Ihres Heims gewöhnt. Nun sollen Fremde Ihre Immobilie kaufen. Das alleine ist vielleicht schon ein komisches Gefühl. Erschwerend hinzu kommt aber:
Diese Fremden haben ein anderes Empfinden und einen unterschiedlichen Geschmack. Was Sie wohlwollend betrachten, kann sich für die Interessenten als Knackpunkt erweisen, der häufig sogar preismindernd ist – ganz abgesehen davon, dass Sie kritische Blicke und Kommentare ertragen müssen. Auch werden Ihnen negative Bemerkungen – sei es wegen erforderlicher oder schlecht ausgeführter Reparaturen, notwendiger Umbauten etc. – nicht erspart bleiben.
Zudem möchte der potentielle Käufer sein eigenes Leben und seine persönlichen Träume in der neuen Immobilie verwirklichen. Deshalb spielen Ihre Emotionen für ihn keine Rolle.
Diese Abweichung führt eventuell bei den Verhandlungen zu Gemütsbewegungen auf beiden Seiten, die eine sachliche Übereinkunft komplizieren oder gar unmöglich machen.
Die emotionale Befangenheit ausschalten?
Das ist leichter gesagt als getan. Eltern z. B. sind von Ihrem süßen Nachwuchs überzeugt oder Besitzer von dem geliebten Hund - das aber ist eine rein subjektive Einschätzung. Dementsprechend ist eine 100%ige Neutralität bezüglich Ihrer eigenen Immobilie eher ausgeschlossen.
Der Immobilienmakler kann hier mit Neutralität punkten, Verhandlungssicherheit bieten und als Sachverständiger exakt ermitteln, welche Details als wertsteigernd, wertneutral oder wertmindernd einzustufen sind – und somit seinen Job professionell zu Ende führen.
Können Sie das alles auch managen und dabei cool bleiben?
Der Immobilienmakler nimmt die Interessentenanfragen entgegen und filtert die geeigneten Kaufinteressenten heraus. Er kann bereits am Telefon und innerhalb weniger Minuten erkennen, ob der Kaufinteressent und Ihre Immobilie zusammenpassen und vereinbart mit den wenigen richtigen die verbleibenden effizienten Besichtigungstermine. Während der Begehung führt er die Kaufinteressenten und lässt sich nicht führen. Nur wenn für ihn augenscheinlich echter Bedarf an Ihrer Immobilie besteht, stellt er dem nun potentiellen Käufer alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Können Sie tatsächlich genauso sattelfest die Spreu vom Weizen trennen und die Fäden in der Hand halten?
Sehen Sie sich in der Lage zu ermessen, welche Kandidaten Sie qualifizieren bzw. disqualifizieren? Oder lassen Sie Hinz und Kunz, nur weil diese es wünschen, durch Ihr Schlafzimmer stolzieren? Seien Sie ehrlich zu sich selbst.
Sehr viele Kaufinteressenten, die Immobilien besichtigen, melden sich einfach nicht mehr. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Ein Immobilienmakler wird als neutrale Instanz nachfassen und sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Sofern es sich um Ablehnungsgründe handelt, wird er genauer erfragen, welche ausschlaggebend waren. In den meisten Fällen erhält er aufgrund seiner sachlichen Position auch ehrliche Antworten.
Rufen Sie hingegen als Privatperson an, wird das eher als: „Wir brauchen einen Käufer!“ verstanden. Ob Sie so eine aufrichtige Rückmeldung bekommen, ist fraglich. Diese ist aber wichtig, denn: Manchmal handelt es sich um Angelegenheiten, die aus dem Weg zu räumen sind und die Kaufverhandlung wieder ins Rollen bringen.
Die oben genannten Aspekte stehen Ihrem Erfolg – sofern Sie alles richtig gemacht haben – nur dann im Wege, wenn Sie sich derer nicht bewusst sind. Behalten Sie die Scheuklappen auf, ist Ihre Verhandlungsposition nicht optimal. Handeln und verhalten Sie sich wie ein Profimakler: Bleiben Sie neutral.
Stellen Sie sich bitte vor wie Sie sich während des Verkaufs zurücklehnen und nach Ihrem optimalen Immobilienverkauf über Ihre gewünschte finanzielle Flexibilität verfügen.
Jetzt unverbindlich anrufenDenkmalstatus in Köln prüfen: Denkmalkarte, verbindliche Auskunft, vorläufiger Schutz, Bodendenkmal, Umgebungsschutz – und was der Status beim Verkauf auslöst.
Welcher Makler in Köln kennt sich mit Eigentumswohnungen aus? Prüffragen zu WEG-Unterlagen, Bewertung, Erlaubnis, Provision und Kölner Erhaltungsgebieten.
Wo Sie Bewertungen zu Maklern in Köln finden, wie Sie echte von gekauften unterscheiden und was die Stadt Köln über einen Makler verrät, das kein Portal zeigt.
Woran Sie einen seriösen Immobilienmakler in Köln erkennen: Erlaubnis, Maklervertrag, Provision, Ausweisprüfung und wie Sie Angaben bei der Stadt Köln prüfen.
Was ist Ihre Eigentumswohnung in Köln wert? Immobilienrichtwerte des Gutachterausschusses, Eigentümergemeinschaft, Vermietung und Veedel im Überblick.
Wie viel unter dem Angebotspreis wird in Köln verkauft? Was die Zahlen messen, warum der Abstand hier weit ist und wie Eigentümer den Abschlag klein halten.
Warum sich Ihre Immobilie in Köln nicht verkauft: Preis, Präsentation, Finanzierung der Käufer und Kölner Sonderfälle wie Erhaltungssatzungen, mit Diagnose.
Wie lange ein Immobilienverkauf in Köln dauert: alle Phasen bis zum Geldeingang, die gesetzlichen Fristen und wo Vorkaufsrecht und Verwalter Zeit kosten.
Wie lange die Abwicklung nach dem Notartermin in Köln dauert: Vormerkung, Vorkaufsrecht der Stadt, Kaufpreiszahlung, Übergabe und Umschreibung im Grundbuch.