Teilungserklärung beantragen
Alles was Sie über die Teilungserklärung wissen wollten. Inkl. Vorlagen damit Sie die Teilungserklärung beantragen können.
Jetzt Kontakt aufnehmenAlles was Sie über die Teilungserklärung wissen wollten. Inkl. Vorlagen damit Sie die Teilungserklärung beantragen können.
Jetzt Kontakt aufnehmenWer eine Eigentumswohnung verkauft, sollte die dazugehörige Teilungserklärung für eine reibungslose Abwicklung parat haben. Denn: Das Dokument hält nicht nur Rechte und Pflichten der Eigentümer schwarz auf weiß fest. Es klärt auch darüber auf, was Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus tatsächlich „ihr Eigen“ nennen dürfen – und was zum Beispiel als Gemeinschaftseigentum gilt. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum Thema Teilungserklärung.
Was ist eine Teilungserklärung?
Woraus besteht eine Teilungserklärung?
Wann brauche ich eine Teilungserklärung?
Woher bekomme ich die Teilungserklärung?
Wer erstellt eine Teilungserklärung?
Wer darf die Teilungserklärung einsehen?
Teilungserklärung verloren: Was tun?
Falls Sie sich mit der Situation überfordert fühlen oder die Arbeit abgeben möchten, kümmern wir uns um alles: Sobald Sie den Wohnungsverkauf bei uns beauftragen, können Sie sich zurücklehnen. Denn im Rahmen unserer Maklertätigkeit für Sie ist dieser Service selbstverständlich kostenfrei und gehört zu unserem Rundum-Sorglos-Immobilienverkauf dazu.Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren fachkundigen Immobilienspezialisten entlasten.
Ihr Resultat: Sie vermeiden somit Stress und Zeitverlust.
Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht.
Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“.
Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten. Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.
Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft.
Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!
Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte.
Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen in einem unverbindlichen Telefonat, bei dem Sie sich in aller Ruhe einen Überblick verschaffen können und wo wir herausfinden, wie gut wir zusammenpassen.
Jetzt anrufenWenn die Chemie stimmt und Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ins Auge fassen, verabreden wir einen persönlichen Kennenlern-Termin bei Ihnen vor Ort. Hier nehme ich mir viel Zeit um Ihre Immobilie im Detail zu erfassen und Wertsteigerungspotenziale aufzuzeigen. Wir legen fest, welche Vermarktungsstrategie für Sie die richtige ist und ich erkläre Ihnen meine Methode, individuell auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung angepasst – Schritt für Schritt. Bis dass Sie eine glasklare Vorstellung davon gewinnen, wie wir vorgehen und was Sie erwarten können.
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Jetzt Marktpreis erzielenDownload Muster Anschreiben Bestellung Teilungserklärung
Downloaden Sie sich hier die Muster-Vorlage für das Anschreiben zwecks Aktenbestellung beim Grundbuchamt oder beim WEG-Verwalter.
Die Teilungserklärung nach § 8 WEG ist Grundlage für die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen. Einfach gesagt: Gegenüber dem Grundbuchamt erklärt der Grundstückeigentümer so, dass dieser sein Eigentum in einzelne Einheiten aufteilt. So können die Einheiten als einzelne Wohnungen – als sogenanntes Sondereigentum – verkauft werden. Die Teilungserklärung ist deshalb die wichtigste Voraussetzung, um ein Gebäude formell in Eigentumswohnungen zu separieren.
Grundsätzlich besteht eine Teilungserklärung aus mindestens drei Elementen, welche sich in Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung aufteilen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung: Damit ein Haus in mehrere Wohnungen aufgeteilt wird, muss jede Einheit sich deutlich von der anderen trennen – denn nur so ist eine eigenständige Nutzung für Bewohner möglich. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf also einer Prüfung. Zu diesem Anlass überprüfen Baubehörden, ob die jeweiligen Einheiten zum Beispiel eine eigene Haustür besitzen und ob in jeder Wohnung ein Bereich für sanitäre Anlagen und Küche vorhanden ist.
Aufteilungsplan: Bauzeichnungen zeigen auf, wie das Haus aufgeteilt ist – und diese Aufteilung befindet sich im Aufteilungsplan. Dieser grenzt vor allem Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum ab. Auf dem Aufteilungsplan ist zum Beispiel zu sehen, dass jede Wohnung eine eigene Ziffer trägt, mit der auch weiteres Sondereigentum – also beispielsweise Garage oder Kellerraum – markiert wird.
Gemeinschaftsordnung: Jede Teilungserklärung enthält auch die Rechten und Pflichten von den jeweiligen Wohnungseigentümern. Wichtig: Nach Wohnungseigentumsrecht muss ein Notar an der Teilungserklärung Änderungen immer beurkunden. Teil der Gemeinschaftsordnung sind zum Beispiel ein Plan zur Verteilung der Kosten, eine Hausordnung und Sondernutzungsrechte für Eigentümer. Das bedeutet auch: Bevor Punkte in einer Gemeinschaftsordnung geändert werden, muss die WEG die Zustimmung der Eigentümer einholen. Gut zu wissen: Einen wichtigen Teil des Dokuments stellt häufig auch die Regelung der Hausverwaltung und deren Vertretungs- und Sonderrechte dar.
In der Praxis gibt es vor allem zwei Situationen, in denen Sie eine Teilungserklärung benötigen: Wenn Sie ihr Haus als Grundstückseigentümer in Eigentumswohnung aufteilen, muss eine Teilungserklärung erstellt werden. Verkaufen Sie als Besitzer einer einzelnen Eigentumswohnung ihr Eigentum, dann möchten Kaufinteressen den Plan ebenfalls einsehen. Das bedeutet konkret: Jeder potenzielle Käufer hat ein berechtigtes Interesse am Dokument, bevor dieser sich für einen Kauf entscheidet. Das ist deshalb so wichtig, weil künftige Eigentümer jegliche Fallstricke vermeiden und Ihre Rechte kennen möchten. Sie sollten deshalb rechtzeitig die Teilungserklärung anfordern und bereithalten.
Übrigens gilt: Wer eine Finanzierung bei der Bank beantragt, um eine Eigentumswohnung zu kaufen, benötigt in aller Regel ebenfalls die Teilungserklärung. Nur wenn alle Unterlagen vorliegen und die Banken den Wert der Immobilie kennen, erfolgt eine Genehmigung des Immobilienkredits.
Sie haben sich dazu entschieden, Ihre Wohnung zu verkaufen? Dann stellen Sie sich berechtigterweise die Frage, wie Sie jetzt eine Teilungserklärung beantragen. Wenden Sie sich im ersten Schritt an Ihre WEG-Verwaltung: Die Erklärung liegt jeder Verwaltung in der Regel vor, sodass Sie eine Kopie davon erhalten. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Akte mit der Teilungserklärung beim Grundbuchamt zu bestellen.
Für gewöhnlich müssen Eigentümer, die eine einzelne Wohnung in einem Mehrparteienhaus besitzen, keine Teilungserklärung erstellen lassen. Denn: Die dazugehörigen Elemente werden bereits von Fachpersonen – etwa von Architekten – erstellt, bevor der Eigentümer des Mehrparteienhauses seine Wohnung überhaupt zum Verkauf anbieten darf. Während Architekten vor allem für den Aufteilungsplan (Gebäudeansicht, Grundriss und Grundstücksplan) beauftragt werden, gilt es, die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Baubehörde zu beantragen. Nach der Erstellung der einzelnen Dokumente geht alles zum Notar, damit dieser die Teilungserklärung abschließend erstellt und beurkundet.
Berechtigtes Interesse an der Einsicht der Teilungserklärung haben vor allem Eigentümer selbst, potenzielle Käufer, finanzierende Banken und die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Vor allem Kaufinteressen nutzen das Dokument als Grundlage dafür, ihr künftiges Eigentum sowie ihre Rechten und Pflichten einzusehen. Das heißt auch: Nur wer zu dem genannten Kreisen gehört, kann die Unterlagen beim Grundbuchamt einsehen.
Übrigens: Auch Makler können im Zuge der Wohnungsveräußerung mit der Besorgung der Unterlagen beauftragt werden und nehmen Ihnen damit die Arbeit ab. Liegt Ihnen die Teilungserklärung bereits vor, kümmern wir uns gerne um alles Weitere: Für eine ideale Verkaufsvorbereitung kopieren, scannen und digitalisieren wir Ihre Unterlagen – und stellen so sicher, dass kein Dokument fehlt, wenn es in die nächste Phase geht.
In der Hektik des Alltags kommt es nicht selten vor, dass wir wichtige Dokumente verlegen oder einfach nicht mehr finden. Sie haben Ihre Teilungserklärung verloren und auch Ihre Verwaltung kann Ihnen nicht helfen? Die Unterlagen erhalten Sie nun direkt beim Grundbuchamt. Auch Ihre Bank, welche die Immobilie finanziert hat, sollte Ihnen die Teilungserklärung ggf. aushändigen können.
Stellen Sie sich bitte vor wie Sie sich während des Verkaufs zurücklehnen und nach Ihrem optimalen Immobilienverkauf über Ihre gewünschte finanzielle Flexibilität verfügen.
Jetzt unverbindlich anrufenAlles, was Sie über die Baubeschreibung wissen wollten. Inkl. Vorlagen, falls Ihnen Ihre Baubeschreibung fehlt.
Ohne Unterlagen kein Verkauf, denn ohne Finanzierung des Käufers läuft einfach nichts.
Hier erfahren Sie, wann ein Energieausweis erforderlich wird, welcher beim Hausverkauf benötigt wird und wo Sie ihn bekommen können.
Ohne einen Grundbuchauszug werden Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen können.
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