Wohnflächenberechnung: Wer macht das?

Alles was Sie über die Wohnflächenberechnung wissen sollten. Inkl. Leitfaden damit Sie bei Ihrer Wohnflächenberechnung für die Bank auf der sicheren Seite sind.

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Alles, was Sie über die Wohnflächenberechnung wissen sollten.

Die Wohnflächenberechnung ist für Eigentümer, Banken und potenzielle Käufer interessant: Sie gibt nicht nur Aufschluss über die Immobilie, sondern stellt sich – bei falschen oder ungenauen Angaben – als potenzieller Konfliktpunkt dar. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Ergebnis stimmt. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie schlussendlich auch den Verkaufspreis Ihres Eigentums darauf stützen können. Handelt es sich beispielsweise um eine selbst erstellte Wohnflächenberechnung, ist eine Überprüfung durch einen Profi empfehlenswert. Was zur Wohnfläche zählt und was Sie tun können, wen die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind.

Diese Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Wer erstellt eine Wohnflächenberechnung?

Was gehört alles zur Wohnfläche? Wohnflächenverordnung vs. DIN-Norm 277

Wohnfläche berechnen: Wie erstelle ich die Wohnflächenberechnung selbst?

Was tun, wenn Wohnfläche falsch berechnet wird?

Wie gehe ich vor, wenn die Wohnflächenberechnung nicht vorhanden ist?

Sie möchten sich nicht selbst um die Wohnflächenberechnung kümmern?

Im Rahmen unserer Maklertätigkeit für Sie, ist dieser Service selbstverständlich kostenfrei und gehört zu unserem Rundum-Sorglos-Immobilienverkauf dazu. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren fachkundigen Immobilienspezialisten entlasten.

Ihr Resultat: Sie lehnen sich zurück und vermeiden somit Stress und Zeitverlust. 

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Mein Name ist Hakan Citak und ich blicke auf über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche zurück.

Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht. 

Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“. 

Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten.  Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.

Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft. 

Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!

Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte. 

Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet. 

Unabhängig bestätigt: Unsere Auszeichnungen als Makler

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen in einem unverbindlichen Telefonat, bei dem Sie sich in aller Ruhe einen Überblick verschaffen können und wo wir herausfinden, wie gut wir zusammenpassen. 

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Wenn die Chemie stimmt und Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ins Auge fassen, verabreden wir einen persönlichen Kennenlern-Termin bei Ihnen vor Ort. Hier nehme ich mir viel Zeit um Ihre Immobilie im Detail zu erfassen und Wertsteigerungspotenziale aufzuzeigen. Wir legen fest, welche Vermarktungsstrategie für Sie die richtige ist und ich erkläre Ihnen meine Methode, individuell auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung angepasst – Schritt für Schritt. Bis dass Sie eine glasklare Vorstellung davon gewinnen, wie wir vorgehen und was Sie erwarten können.

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Beginn unserer Zusammenarbeit

Der Verkaufsprozess läuft aus Ihrer Sicht praktisch von selbst ab. Mein Team und ich übernehmen die gesamte Arbeit und kümmern uns um alles: Termine, Telefonate, Dokumente, Inserate, Verhandlungen. Zugleich bleiben Sie jederzeit über den Fortgang informiert. Wir sorgen uns um Ihre Immobilie, als wäre es unsere eigene. Und wir verstehen Service nicht als Zusatzleistung, sondern als Grundlage guter Arbeit.

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Ratgeber

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Nutzen Sie bei Bedarf ganz einfach unser PDF-Leitfaden, um Ihre Wohnflächenberechnung selbst zu erstellen, sofern Sie diese selbst erstellen möchten. Dieses erleichtert Ihnen den Vorgang.

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Alles was Sie über die Wohnflächenberechnung wissen sollten:

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Eine Wohnflächenberechnung spielt beim Immobilienverkauf, bei einer Vermietung und bei einem Ankauf eine wichtige Rolle. Ergo: Sie ist wichtig für alle beteiligten Parteien. Während Eigentümer u. a. auf Basis der Berechnung Ihren individuellen Verkaufspreis ermitteln, können Kaufinteressen entscheiden, ob die Wohnfläche zu ihren Bedürfnissen passt. Das heißt also: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung bald veräußern, benötigen Sie eine korrekte Wohnflächenberechnung.

Bei Vermietern gilt ein ähnliches Prinzip – mit dem Unterschied, dass diese schlussendlich nicht den Verkaufspreis, sondern die Miete berechnen. So ist es auch für Mieter möglich, die Berechnung der Wohnfläche als Grundlage heranzuziehen, um die angesetzte Miete zu überprüfen.

Was aber ist eine Wohnfläche? Grundsätzlich gilt hier: Es handelt sich um die Summe aller anrechenbaren Grundflächen Ihres Eigentums. Dabei gibt es verschiedene Varianten zu berücksichtigen – denn nicht jede Berechnung misst sich an denselben Faktoren. So werden, abhängig von der Art der Berechnung, beispielsweise Dachschrägen im Haus oder in der Wohnung berücksichtigt. Experten empfehlen beispielsweise, dass die Wohnflächenberechnung einer Mietwohnung auch im Mietvertrag geregelt werden sollte. Heißt: Es soll festgehalten werden, welche Methode zur Berechnung angewendet wird – etwa eine Berechnung nach Wohnflächenverordnung.

Wer erstellt eine Wohnflächenberechnung?

Die Berechnung der Wohnfläche gehört, wie viele andere Angelegenheiten beim Hausverkauf auch, idealerweise immer zu den Aufgaben eines erfahrenen Profis. Das gilt besonders, weil auch kreditgebende Banken sich auf die Angaben stützen und dafür meist eine Berechnung aus professionellen Händen voraussetzen. Für Sie heißt das: Beauftragen Sie Ihre Wohnflächenberechnung bei einem Bauarchitekten, um auf der sicheren Seite zu stehen. Das ist wichtig, weil es in Deutschland keine einheitliche Berechnungsgrundlage gibt. Eine Ausnahme stellt der geförderte Wohnbau dar, bei welchem eine Methode nach dem Wohnraumförderungsgesetz zum Tragen kommt.

Was gehört alles zur Wohnfläche? Wohnflächenverordnung vs. DIN-Norm 277

Bevor es an die Wohnflächenberechnung geht, muss geklärt werden, was überhaupt als Wohnfläche zählt. Sie müssen dabei beispielsweise unterscheiden, ob die Berechnung auf Grundlage der Wohnflächenverordnung oder nach DIN-Norm 277 erfolgt. Es gibt einige wichtige Unterschiede, die Sie im Folgenden exemplarisch finden.

Wohnflächenberechnung erfolgt nach Wohnflächenverordnung:

  • Die Wohnfläche gilt hier nicht als identisch zur Grundfläche.
  • Beträgt die Raumhöhe 2 Meter, werden Wohnflächen unterhalb von Treppen und Schrägen angerechnet.
  • Was bei dieser Methode nicht zur Wohnfläche zählt: Garagen, Heizungsräume, Kellerräume, Waschküchen.
  • Üblicherweise erfolgt die Einberechnung von Balkonen und Terrassen sowie Loggien zu einem - Viertel oder maximal zu 50 Prozent.
  • Zählen Türen, Fenster und Nischen in den Wänden zur Berechnung, dann ausschließlich, wenn diese mind. 13 cm Tiefe aufweisen und bis zum Boden reichen.

Wohnflächenberechnung erfolgt nach DIN-Norm 277:

  • Die Grundfläche gilt hier als identisch zur Wohnfläche.
  • Bei dieser Methode spielt die Raumhöhe keine Rolle.
  • Bei Garagen, Kellerräumen, Heizungsräumen und Waschküchen gilt, dass sie immer zur Wohnfläche dazugehören.
  • Bei der Berechnung werden Balkone, Loggien und Terrassen vollständig berücksichtigt.
Wohnfläche berechnen: Wie erstelle ich die Wohnflächenberechnung selbst?

Sie möchten Ihre Wohnflächenberechnung selbst erstellen? Das ist grundsätzlich möglich. Berücksichtigen Sie dabei jedoch: Für Nicht-Profis handelt es sich in vielen Fällen um einen komplexen Vorgang. Vor allem bei Banken spielt es stets eine wichtige Rolle, dass die Wohnfläche professionell berechnet wird. Wenn wichtige Angaben schwammig oder inkorrekt sind, kommt es nicht selten zu Missverständnissen und Konflikten, die dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Weg stehen.

Tipps zur Berechnung Ihrer Wohnfläche:

  • Nutzen Sie die Zeichnung eines Grundflächenplans von den Stockwerken Ihres Eigentums, um die Messergebnisse nach und nach einzutragen. Sammeln Sie so die Ergebnisse, um zum Schluss die Werte für die Gesamtwohnfläche zu erhalten.
  • Sollten Sie es mit verwinkelten Räumen zu tun haben: Nutzen Sie eine Aufteilung. Wenn Sie es schaffen, den Raum in kleinere Teile aufzuteilen, können Sie die jeweiligen Ergebnisse addieren.
  • Ggf. hilft Ihnen ein Laserentfernungsmesser bei der Berechnung der Wohnfläche.
Was tun, wenn Wohnfläche falsch berechnet wird?

Wer falsche Angaben bzgl. der Wohnfläche macht, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Lassen Sie Ihre Berechnungen deshalb immer überprüfen, geben Sie alles korrekt an – und werfen Sie auch bei der Beauftragung eines Profis einen Blick auf das Ergebnis.

Denn: Falls sich hinterher herausstellt, dass Sie Angaben verschwiegen oder nicht berücksichtigt haben, können Käufer ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Das gilt, wenn der Kaufvertrag bereist unterschrieben worden ist. Das heißt: Sobald es zu einem bindenden, rechtskräftigen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Käufer kommt, haften Sie für auch für Fehler. Sind Sie sich unsicher, was die Berechnung der Wohnfläche angeht, empfehlen wir deshalb eine professionelle Überprüfung der Ergebnisse.

Wie gehe ich vor, wenn die Wohnflächenberechnung nicht vorhanden ist?

Spätestens vor dem Immobilienverkauf gilt es, alle Unterlagen für den Verkauf zu sammeln, die Wohnflächenberechnung zu erstellen oder zu besorgen – und die Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung vorzubereiten.

Sie haben die Wohnflächenberechnung verloren? Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind, kontaktieren Sie im ersten Schritt Ihren WEG-Verwalter. Ansonsten ist für jede Immobilie stets eine Grundakte beim Bauarchiv existent. Sie können also direkt einen Termin im Bauarchiv vereinbaren.

Tipp: Manchmal kommt es vor, dass weder beim WEG-Verwalter noch im Bauarchiv keine Wohnflächenberechnung vorhanden ist. Für einen solchen Fall empfehlen wir Ihnen, einen Architekten mit der Arbeit zu beauftragen. Auch zu unserem Service gehört es selbstverständlich dazu, dass wir Ihnen die Aufgaben gerne abnehmen, sobald Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen.

3 Optionen die wir Ihnen anbieten, sofern Sie uns mit dem Verkauf beauftragen:
  1. Wohnflächenberechnung ist vorhanden: Wir kümmern uns darum, Ihre Unterlagen optimal für den Verkauf Ihres Eigentums vorzubereiten. Dafür kopieren, scannen und digitalisieren wir Ihre Wohnflächenberechnung. Sie können sich also entspannen – und wir erledigen den Vorgang professionell.
  2. Wohnflächenberechnung muss beim Bauarchiv angefragt werden: Sollten Sie als Eigentümer keine Unterlagen haben, kümmern wir uns gerne persönlich um einen Termin im Bauarchiv. Wir besorgen die Wohnflächenberechnung.
  3. Die Wohnflächenberechnung fehlt auch im Bauarchiv: Es ist leider auch nichts im Bauarchiv vorhanden? Das ist kein Grund zur Sorge: Wir lassen auch Wohnflächenberechnungen mittels 3D-Laserscanning und tachymetrischer Gebäudevermessung erstellen. Sie können bei uns also eine Wohnflächenberechnung beauftragen, wenn wir den Verkauf Ihrer Immobilie übernehmen sollen.
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