Energieausweis beim Hausverkauf?

Hier erfahren Sie wann ein Energieausweis erforderlich wird, welcher beim Hausverkauf benötigt wird und wo Sie einen bekommen können.

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Alles, was Sie über den Energieausweis wissen sollten.

Wie wird in Ihrem Gebäude eigentlich geheizt? Und: Wie steht es um die Energieeffizienz? Die Antworten stehen im Energieausweis – und potenzielle Käufer haben Interesse daran, die Werte zu kennen. Alles ist das aber noch nicht. Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass Sie einen Energieausweis vorweisen müssen, wenn Sie Ihre Immobilie neu vermieten oder auch verkaufen möchten. Es handelt sich daher um eine Pflicht. Aber keine Sorge – wenn Sie Ihren Makler mit dem Verkauf von Haus oder Wohnung beauftragen, kümmert dieser sich bei Bedarf um das Dokument. Lesen Sie hier alles Wichtige rund ums Thema Energieausweis.

Diese Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

Energieausweis – was ist das?

Energieausweis erstellen lassen: Wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

Welcher Energieausweis bei Verkauf?

Wie ist der Aufbau eines Energieausweises?

Gebäudeenergiegesetz – was hat sich geändert? Das Gebäudeenergiegesetz 2021

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Wo Energieausweis beantragen?

Sie brauchen persönliche Unterstützung?

Ob Energieausweis, Fragen zum Immobilienverkauf oder zum Wertsteigerungspotenzial, bleiben Sie unbesorgt: Wie auch immer Ihr Bedarf aussieht – wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Haus zu verkaufen, kümmern wir uns im Zuge des Verkaufsauftrages selbstverständlich um die Besorgung und Vorlage des Energieausweises sowie um alles Weitere.

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Mein Name ist Hakan Citak und ich blicke auf über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche zurück.

Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht. 

Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“. 

Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten.  Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.

Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft. 

Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!

Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte. 

Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet. 

Unabhängig bestätigt: Unsere Auszeichnungen als Makler

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3-EINFACHE-SCHRITTE – WIE WIR ZUSAMMENKOMMEN

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Gratis-Erst-Telefonat vereinbaren

Gerne beantworte ich Ihre Fragen in einem unverbindlichen Telefonat, bei dem Sie sich in aller Ruhe einen Überblick verschaffen können und wo wir herausfinden, wie gut wir zusammenpassen. 

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Ersttermin vereinbaren

Wenn die Chemie stimmt und Sie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ins Auge fassen, verabreden wir einen persönlichen Kennenlern-Termin bei Ihnen vor Ort. Hier nehme ich mir viel Zeit um Ihre Immobilie im Detail zu erfassen und Wertsteigerungspotenziale aufzuzeigen. Wir legen fest, welche Vermarktungsstrategie für Sie die richtige ist und ich erkläre Ihnen meine Methode, individuell auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung angepasst – Schritt für Schritt. Bis dass Sie eine glasklare Vorstellung davon gewinnen, wie wir vorgehen und was Sie erwarten können.

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Beginn unserer Zusammenarbeit

Der Verkaufsprozess läuft aus Ihrer Sicht praktisch von selbst ab. Mein Team und ich übernehmen die gesamte Arbeit und kümmern uns um alles: Termine, Telefonate, Dokumente, Inserate, Verhandlungen. Zugleich bleiben Sie jederzeit über den Fortgang informiert. Wir sorgen uns um Ihre Immobilie, als wäre es unsere eigene. Und wir verstehen Service nicht als Zusatzleistung, sondern als Grundlage guter Arbeit.

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Checkliste zum Energieausweis

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Alles, was Sie über den Energieausweis wissen sollten:

Energieausweis – was ist das?

Ein Energieausweis gehört zum Standard, wenn es um Ihren Hausverkauf geht: Der Ausweis hält fest, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes steht. Um die Energieeffizienz Ihres Eigentums zu bewerten, werden hierfür verschiedene Kennwerte herangezogen. Wichtig: Es gibt zwei verschiedene Arten von Ausweisen:

  • Bedarfsausweis
  • Verbrauchsausweis

Gut zu wissen: Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind, wird der Energieausweis nicht nur für die Wohnung ausgestellt, sondern für das gesamte Gebäude.

Den Energieausweis erstellen lassen: Wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

In bestimmten Situationen ist es Pflicht, einen aktuell gültigen Energieausweis vorweisen zu können. Wer umfangreich saniert, sein Haus vermietet oder einen Verkauf plant, muss sich zum Beispiel um einen Energieausweis kümmern. Beachten Sie, dass bestimmte Daten aus dem Ausweis bereits im Verkaufsinserat stehen müssen, wenn dieses kommerziell veröffentlicht wird; auch darum sorgt sich ein fachkundiger Makler.

Warum der Energieausweis so wichtig ist: Neumieter und auch Kaufinteressenten erhalten durch die Vorlage des Ausweises die Möglichkeit, alles Wichtige zum Energieverbrauch, Energieträger und Energiebedarf vor Vertragsabschluss zu erfahren.

Tipp: Sollten Sie ein denkmalgeschütztes Objekt oder eines mit unter 50 qm Nutzfläche verkaufen, brauchen Sie übrigens keinen Energieausweis!

Welcher Energieausweis ist nötig bei Verkauf?

Jetzt zur großen Frage: Welchen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen? Grundsätzlich können Sie zwischen dem bedarfsorientierten Ausweis und dem Verbrauchsausweis wählen.

  1. Verbrauchsausweis

Der verbrauchsorientierte Ausweis bezieht sich auf die letzten drei Jahre. Das bedeutet, dass dieser Energieausweis angibt, wie hoch der Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren gewesen ist. Der Vorteil eines Verbrauchsausweises besteht darin, dass dieser im Vergleich deutlich kostengünstiger ist und seinen Zweck erfüllt. Er enthält wichtige Basisdaten.

Beachten Sie dabei: Falls eine Immobilie lange nicht bewohnt worden ist, fehlen die genauen Werte – oder anders: In einem solchen Fall gilt das Ergebnis grundsätzlich als nicht aussagekräftig, weil der tatsächliche Energieverbrauch nicht genau berechnet werden kann.

  1. Bedarfsorientierter Ausweis

Der Bedarfsausweis gilt gemeinhin als wesentlich umfassender als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Wenn Sie den bedarfsorientierten Ausweis wählen, erhalten Sie einen Wert, welcher nicht vom Energieverbrauch der Bewohner abhängt – sondern Heizung und Bausubstanz unter die Lupe nimmt. Die Basis der Analyse ist also anders. Der Vorteil eines solchen Ausweises besteht darin, dass die berechneten Werte eine gute Grundlage für den Vergleich mit anderen Immobilien bieten. Aber: Bedarfsausweise lassen finanziell tiefer in die Tasche greifen.

Hinweis: Beide Arten von Energieausweis sind jeweils zehn Jahre ab Ausstellung gültig.

Wie ist der Aufbau eines Energieausweises?

Wenn Sie einen Energieausweis vor sich liegen haben, wird dieser meist fünf Seiten vorweisen. Im Dokument finden Sie in der Regel Angaben in Steckbriefformat, Erläuterungen und die „berühmte“ Farbskala mit Kennwerten sowie Pfeilmarkierungen. Das alles dient dazu, einen Überblick über den Energiebedarf des jeweiligen Gebäudes zu erhalten. Der Ausweis zeigt zudem Maßnahmen zur Energieeinsparung auf und macht Angaben zu der Nutzung von erneuerbaren Energien.

Was Sie sich als Faustregel merken können: Je näher die Markierung im grünen Farbbereich ist, desto niedriger ist der Heizungs- und Warmwasserverbrauch des Gebäudes. Oder anders: Wenn der Kennwert besonders hoch ist, signalisiert dieser einen insgesamt „schlechten energetischen Zustand“.

Das Gebäudeenergiegesetz 2021: Was hat sich geändert?

Das Gebäudeenergiegesetz bringt frischen Wind in die Gesetzeslage – und damit einige Veränderungen. Seit dem Ende der Übergangsfrist im Mai 2021 müssen Sie darauf achten, dass Ihr Energieausweis dem neuen Standard nach dem GEG entspricht. Dies gilt für erstmals ausgestellte Energieausweise oder für solche, die nach Fristablauf (zehn Jahre) ausgestellt werden.

Die Änderung ist seit November 2020 in Kraft. Was ist neu? Ein Überblick der wichtigsten Punkte zu den „Energieausweis Neuerungen“:

  • CO2-Fußabdruck: Die neue Regelung besagt, dass Angaben zu den jeweiligen Kohlendioxid-Emissionen eines Gebäudes ab sofort in den Energieausweis gehören. So liefern die Angaben zum CO2-Ausstoß Auskunft darüber, wie „grün“ die Immobilie ist – und das kann zum Beispiel die Kaufentscheidung künftiger Eigentümer beeinflussen.

 

  • Verantwortung der Eigentümer: Wer als Eigentümer Daten für einen Energieausweis bereitstellt, muss die Richtigkeit der Angaben verantworten. Es ist also eine detaillierte Prüfung vor der Übermittlung gefragt. Übrigens: Energieausweis-Aussteller sind nicht ausgenommen, denn diese müssen die Daten genauestens prüfen.

 

  • Immobilienmakler in der Pflicht: Nicht nur Eigentümer müssen den richtigen Energieausweis bzw. wichtige Energiedaten vorweisen, wenn diese neu vermieten oder verkaufen möchten. Auch Makler müssen die notwendigen Pflichtangaben machen, etwa in einer entsprechenden Immobilienanzeige.

 

  • Aussteller müssen eine Bewertung vornehmen: Wer einen Verbrauchsausweis ausstellt, muss ein bestehendes Gebäude zuvor (mit der Hilfe von Fotos oder vor Ort) analysieren und bei Bedarf Modernisierungsempfehlungen festhalten.
Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Mit einem fehlenden Energieausweis ist nicht zu spaßen – denn in einem solchen Fall drohen Bußgelder. Diese können im Ernstfall bis zu 15.000 Euro betragen. Denn tatsächlich handelt es sich um ein ordnungswidriges Verhalten, wenn der Energieausweis (oder eine Kopie) nicht vorgelegt wird oder beispielsweise Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige fehlen.

Unsere Empfehlung für Immobilieneigentümer: Stellen Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie sicher, dass alle Angaben stimmen und wichtige Dokumente vollständig vorliegen. Als kompetentes Maklerunternehmen übernehmen wir diesen Service gerne für Sie – und stellen sicher, dass alles reibungslos über die Bühne geht.

Wo kann man den Energieausweis beantragen?

Als erste Anlaufstelle für die Beantragung eines Energieausweises gilt Ihr Bezirksschornsteinfeger. Übrigens: Wenn nötig, können wir Ihnen einen passenden Energieberater empfehlen oder einen Spezialisten beauftragen, falls Sie einen Bedarfsausweis benötigen. Sie brauchen einen Verbrauchsausweis? Diesen erstellen wir für Sie. Dafür benötigen wir lediglich die relevanten Gebäudedaten von Ihnen.

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