Was kostet ein Grundbuchauszug in Köln und wo bekomme ich ihn?
Was ein Grundbuchauszug in Köln kostet, wo Sie ihn beim Amtsgericht Köln erhalten, was der Notar berechnet und warum private Online-Anbieter teurer sind.
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Kurzantwort: Ein einfacher Grundbuchauszug kostet in Köln 10 Euro, ein amtlicher – also beglaubigter – Auszug 20 Euro. Die Beträge sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und gelten je Grundbuchblatt. Ausgestellt wird der Auszug vom Grundbuchamt des Amtsgerichts Köln im Justizgebäude am Reichenspergerplatz; dort gibt es eine eigene Abteilung nur für Grundbuchauszüge. Alternativ bekommen Sie ihn bei jedem Notar, dann kommen eine Abrufgebühr und Umsatzsteuer hinzu. Voraussetzung ist in jedem Fall ein berechtigtes Interesse – als Eigentümer haben Sie es, ein Kaufinteressent in der Regel noch nicht.
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug legt nicht die Stadt oder das Gericht fest, sondern das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). In Köln gilt deshalb dasselbe wie in jedem anderen Grundbuchamt in Deutschland. Das Kostenverzeichnis unterscheidet vier Fälle:
| Variante | Gebühr | Grundlage |
|---|---|---|
| Ausdruck (einfach, unbeglaubigt) | 10 Euro | Nr. 17000 KV GNotKG |
| amtlicher Ausdruck (beglaubigt) | 20 Euro | Nr. 17001 KV GNotKG |
| unbeglaubigte Datei statt Ausdruck | 5 Euro | Nr. 17002 KV GNotKG |
| beglaubigte Datei statt Ausdruck | 10 Euro | Nr. 17003 KV GNotKG |
Neben diesen Gebühren erhebt das Grundbuchamt keine Dokumentenpauschale. Ob das Kölner Grundbuchamt Ihnen den Auszug als Datei übermittelt, klären Sie am besten bei der Antragstellung; das Antragsformular des Landes sieht nur den einfachen und den beglaubigten Ausdruck vor.
Die Gebühr erhebt das Amtsgericht Köln über eine gesonderte Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz. Planen Sie also keinen Barbetrag ein, sondern eine Überweisung.
Wichtig für die Kostenrechnung: Das Antragsformular des Landes weist die Gebühr je Grundbuch aus, nicht je Immobilie. Gehören zu Ihrer Immobilie mehrere Grundbuchblätter – etwa weil ein Stellplatz, eine Garage oder ein Gartenstück gesondert gebucht ist –, zahlen Sie entsprechend mehrfach. Wie viele Blätter betroffen sind, zeigt Ihr Kaufvertrag aus dem Erwerb.
In vielen Fällen reicht im Verkauf der einfache Ausdruck. Er enthält dieselben Eintragungen wie der amtliche, trägt aber keine Beglaubigung. Damit können Sie die Eigentumsverhältnisse prüfen, Ihrem Kaufinteressenten die Belastungen zeigen und der finanzierenden Bank die Grundlage für ihre Prüfung liefern.
Den amtlichen Ausdruck brauchen Sie, wenn eine Stelle ausdrücklich ein beglaubigtes Dokument verlangt – etwa eine Behörde, ein Gericht oder eine Bank, die das in ihren Bedingungen so vorsieht. Fragen Sie im Zweifel vorher nach, welche Form verlangt wird. Wer vorsorglich den amtlichen Ausdruck bestellt, zahlt 10 Euro mehr; wer den einfachen bestellt und nachbestellen muss, zahlt beide Gebühren und verliert Zeit.
Eine Ausnahme, die beim Wohnungsverkauf und bei Stellplätzen eine Rolle spielt: Für ein Anteilsgrundbuch kann nach dem Antragsformular der nordrhein-westfälischen Justiz nur ein amtlicher Ausdruck übersandt werden. Ob Ihr Objekt oder ein dazugehöriger Anteil so geführt wird, erfragen Sie am besten bei der Antragstellung – sonst kommt statt des bestellten einfachen Ausdrucks der amtliche und mit ihm die höhere Gebühr.
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Köln. Seine Geschäftsstellen sitzen im Justizgebäude Reichenspergerplatz, das Gericht gliedert sie in die Abteilungen 10 bis 28. Für Grundbuchauszüge gibt es eine eigene Abteilung, die Abteilung 10. Die übrigen Abteilungen sind überwiegend nach Gemarkungen aufgeteilt, dazu kommen Abteilungen für den Bürgerservice und für Eilsachen.
Persönlich wenden Sie sich an die Bürgerservicestelle des Grundbuchamts am Reichenspergerplatz 1. Nach den Angaben des Amtsgerichts (Stand Oktober 2026) ist sie montags bis freitags von 8:00 bis 11:45 Uhr besetzt, allerdings nur nach Online-Terminvereinbarung über die Website des Gerichts. Ein spontaner Besuch ist damit nicht vorgesehen. Mitzubringen sind ein Personalausweis und gegebenenfalls Nachweise der Berechtigung, etwa eine Vollmacht.
Ohne Termin geht es schriftlich oder per Fax: Das Grundbuchamt nimmt den Antrag mit dem Antragsformular entgegen. Das ist für Eigentümer oft der praktischere Weg, weil er keine Anfahrt und keinen Termin erfordert.
Hier liegt eine Kölner Eigenheit, über die Antragsteller stolpern. Das Grundbuch ist nicht nach Stadtteilen geordnet, sondern nach Gemarkungen – historischen Katasterbezirken. Das Amtsgericht Köln führt Abteilungen etwa für die Gemarkungen Kriel, Rondorf-Land oder Wichheim-Schweinheim, und eine Abteilung trägt schlicht den Namen „Köln". Diese Bezeichnungen decken sich nicht durchgängig mit den heutigen Stadtteilnamen. Wer im Antrag nur „Lindenthal" oder „Rodenkirchen" angibt, überlässt dem Grundbuchamt die Zuordnung.
Die Konsequenz: Geben Sie im Antrag möglichst die Gemarkung und die Blattnummer an. Beides finden Sie auf Ihrem alten Kaufvertrag, auf einem früheren Grundbuchauszug oder auf der Eintragungsnachricht nach dem Erwerb. Liegt nichts davon vor, lässt das Formular ersatzweise Flur, Flurstück sowie Straße und Hausnummer zu. Je genauer die Angaben, desto weniger Rückfragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ein einheitliches Antragsformular bereit, den „Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks". Es richtet sich an das Amtsgericht – Grundbuchamt – und fragt Folgendes ab:
Den ausgefüllten Antrag schicken Sie per Post oder Fax an das Grundbuchamt Köln oder geben ihn zum Termin ab. Die Gebühr kommt anschließend per Rechnung.
Eine feste Bearbeitungszeit nennt das Amtsgericht nicht. Planen Sie deshalb einen Puffer ein. Eine Sorge, die Verkäufer beschäftigt: dass der Kaufinteressent nach dem Auszug fragt und man erst dann merkt, dass man ihn noch gar nicht bestellt hat. Wer den Antrag zum Vermarktungsstart stellt statt zur ersten Nachfrage, umgeht diese Lücke.
Nach § 12 Absatz 1 der Grundbuchordnung (GBO) ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Soweit die Einsicht gestattet ist, kann eine Abschrift verlangt werden, die auf Verlangen zu beglaubigen ist (§ 12 Absatz 2 GBO). Bloße Neugier genügt nicht.
Das Amtsgericht Köln beschreibt den Regelfall so: Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, für den im Grundbuch ein Recht eingetragen ist – etwa Eigentum, eine Grundschuld oder ein Wegerecht.
Für den Verkauf hat das eine praktische Folge: Ihr Kaufinteressent kann sich den Auszug in aller Regel nicht selbst besorgen. Er ist weder Eigentümer noch Inhaber eines eingetragenen Rechts. Das Antragsformular des Landes sieht für diesen Fall vor, das berechtigte Interesse mit Nachweisen zu belegen – genannt werden ein Kaufvertrag oder eine Vollmacht des Eigentümers. Wenn Sie den Auszug nicht selbst liefern wollen, können Sie dem Interessenten also eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Einfacher ist es meist, ihm eine Kopie Ihres eigenen Auszugs zu geben.
Für Privatpersonen gibt es in Nordrhein-Westfalen kein Bürgerportal, über das Sie den Auszug selbst abrufen können. Das Landesportal für die Internet-Grundbucheinsicht ist ein Anmeldebereich für Teilnehmer, die zum Abrufverfahren zugelassen sind; die Zugangsdaten werden über die eigene Organisation oder das Amtsgericht Hagen vergeben.
Wer zugelassen werden kann, regelt § 133 Absatz 2 GBO: Gerichte, Behörden, Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, dinglich Berechtigte und von ihnen beauftragte Stellen – und das nur mit Genehmigung der Landesjustizverwaltung. Der Online-Abruf, den Sie als Eigentümer nutzen können, läuft deshalb praktisch über den Notar.
Andere Bundesländer haben hier eigene Wege; was Sie über Online-Anträge in Baden-Württemberg oder Berlin lesen, lässt sich auf ein Kölner Grundstück nicht übertragen.
Jeder Notar darf nach § 133a Absatz 1 GBO demjenigen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, den Inhalt des Grundbuchs mitteilen – auch durch Erteilung eines Grundbuchabdrucks.
Teurer ist dieser Weg, weil sich der Betrag aus zwei Posten zusammensetzt. Das Amtsgericht Köln rechnet für einen einfachen Ausdruck beim Notar mit 18 Euro: 10 Euro notarielle Gebühr und 8 Euro gerichtliche Auslage für den Abruf, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und gegebenenfalls Post- und Telekommunikationsauslagen.
| Posten | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Abdruck durch den Notar | 10 Euro | Nr. 25210 KV GNotKG |
| beglaubigter Abdruck durch den Notar | 15 Euro | Nr. 25211 KV GNotKG |
| Abruf aus dem Grundbuchblatt | 8 Euro je Blatt | Nr. 1151 KV JVKostG |
| Umsatzsteuer | auf den Gesamtbetrag | – |
Der Notar lohnt sich vor allem, wenn Sie ohnehin dort sind – etwa weil der Kaufvertrag vorbereitet wird – oder wenn es schnell gehen muss. Steht der Verkauf bereits an, unterrichtet sich der beurkundende Notar nach § 21 Absatz 1 des Beurkundungsgesetzes ohnehin selbst über den Grundbuchinhalt; mehr dazu in unserem Beitrag zur Rolle des Notars beim Verkauf.
Neben dem Amtsweg bieten private Online-Anbieter an, den Auszug für einen Pauschalbetrag für Sie zu bestellen. Der Auszug selbst wird dadurch nicht anders: Am Ende stellt ihn das Grundbuchamt oder ein Notar aus, und dafür fallen die amtlichen Gebühren an. Der Aufpreis ist ein Bearbeitungsentgelt für das Weiterleiten Ihres Antrags.
Das Amtsgericht Köln warnt auf seiner eigenen Seite ausdrücklich: Private Online-Anbieter verlangen oft ein deutlich höheres Bearbeitungsentgelt, und einige verfügen nicht über die amtliche Zulassung. In solchen Fällen sei trotz Zahlung kein Ausdruck ausgestellt worden.
Die Konsequenz: Ein Portal erspart Ihnen allenfalls das Ausfüllen des Antragsformulars. Wer einen Auszug sicher und zum amtlichen Preis haben will, schreibt direkt an das Grundbuchamt oder geht zum Notar.
Eine gesetzliche Frist, wie alt ein Grundbuchauszug sein darf, gibt es nicht. Verlangt eine Bank oder ein anderer Beteiligter einen Auszug mit bestimmtem Datum, ist das deren Vorgabe, keine Vorschrift. Ein Grundbuchauszug zeigt den Stand an dem Tag, an dem er erstellt wurde; jede spätere Eintragung oder Löschung fehlt darin.
Für den Verkauf heißt das: Bestellen Sie den Auszug, wenn die Vermarktung beginnt, nicht Monate vorher. Liegt zwischen Bestellung und Notartermin viel Zeit, unterrichtet sich der Notar vor der Beurkundung ohnehin selbst über den Grundbuchinhalt (§ 21 Absatz 1 Beurkundungsgesetz). Welche weiteren Unterlagen in Köln dazugehören, haben wir in der Übersicht Unterlagen für den Wohnungsverkauf in Köln zusammengestellt.
Das Kostenverzeichnis des GNotKG knüpft die Gebühren beim Grundbuchamt an die Erteilung von Ausdrucken. Das Amtsgericht Köln weist zugleich darauf hin, dass die Einsicht in der Regel in Form eines Grundbuchausdrucks gewährt wird. Wer also „nur mal reinschauen" möchte, bekommt in der Regel einen Ausdruck – und die Rechnung über 10 Euro.
Anders beim Notar: Für die Einsicht einschließlich Mitteilung des Inhalts sieht Nr. 25209 KV GNotKG eine Gebühr von 15 Euro vor, wenn die Tätigkeit nicht mit einem gebührenpflichtigen Verfahren oder Geschäft zusammenhängt.
Nach einem Erbfall werden zwei Dinge oft verwechselt: der Auszug und die Berichtigung. Den Auszug bekommen Sie als Erbe, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse mit Unterlagen belegen; er kostet dieselben 10 oder 20 Euro.
Die Berichtigung, also die Eintragung der Erben als neue Eigentümer, ist eine Eintragung und keine Auskunft. Für sie gilt eine eigene Kostenregel: Nach der Anmerkung zu Nr. 14110 KV GNotKG wird für die Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers keine Gebühr erhoben, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Das gilt auch, wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden. Wer eine Eintragung plant, sollte die Frist deshalb im Blick haben. Was nach einem Erbfall sonst zusammenkommt, lesen Sie unter Immobilie geerbt.
Der Auszug gibt das vollständige Grundbuchblatt wieder: die Aufschrift mit Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Blattnummer, das Bestandsverzeichnis mit den Flurstücken und mit dem Eigentum verbundenen Rechten, Abteilung I mit den Eigentümern, Abteilung II mit Lasten und Beschränkungen wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Vorkaufsrecht und Abteilung III mit Grundschulden und Hypotheken.
Was nicht darin steht: die Höhe der noch offenen Darlehensschuld hinter einer Grundschuld, Baulasten und die planungsrechtliche Lage des Grundstücks. Baulasten führt in Köln die Stadt in einem eigenen Verzeichnis, die planungsrechtliche Lage fasst sie in einem gesonderten Auszug zusammen. Wer verkauft, braucht deshalb meist beides – Grundbuchauszug und städtische Auskünfte.
Ein Aspekt, der nichts mit den Kosten zu tun hat, wohl aber mit dem Verkauf: Über jede Einsicht in das Grundbuch und jede erteilte Abschrift wird ein Protokoll geführt. Als Eigentümer haben Sie Anspruch auf Auskunft daraus (§ 12 Absatz 4 GBO). Dasselbe gilt, wenn ein Notar den Grundbuchinhalt mitteilt (§ 133a Absatz 3 GBO), und für Abrufe im automatisierten Verfahren (§ 133 Absatz 5 GBO). Ausnahmen bestehen nur, wenn die Auskunft etwa strafrechtliche Ermittlungen gefährden würde; das Protokoll darf nach zwei Jahren vernichtet werden.
Was wir in der Praxis beobachten: Eigentümer, die über einen Verkauf nachdenken, fragen sich, ob ein Nachbar oder ein Interessent „einfach so" ihr Grundbuch einsehen kann. Die Antwort ist zweiteilig. Einfach so nicht – es braucht das berechtigte Interesse. Und wenn doch jemand Einsicht bekommen hat, können Sie beim Grundbuchamt nachfragen, wer es war.
Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, gehört die Beschaffung des Grundbuchauszugs zu unserer Arbeit im Auftrag. Wir prüfen ihn vor der ersten Anzeige auf Eintragungen, die im Verkauf Fragen aufwerfen: ein altes Wohnrecht in Abteilung II, eine längst getilgte, aber nie gelöschte Grundschuld in Abteilung III, ein zweites Blatt für den Stellplatz, das niemand auf dem Zettel hatte. Was dabei auffällt, klären wir, bevor ein Kaufinteressent danach fragt. Wie wir den Verkauf insgesamt angehen, beschreiben wir auf der Seite Immobilie verkaufen in Köln; Begriffe wie Auflassungsvormerkung oder Löschungsbewilligung erklärt unser Immobilienlexikon. Was nach dem Notartermin bis zur Umschreibung im Grundbuch geschieht, lesen Sie unter Abwicklung nach dem Notartermin in Köln.

In Köln ordnet das Grundbuchamt sein Register nach Gemarkungen und nicht nach den Veedeln, in denen die Menschen hier im Alltag denken. Wer seinen Stadtteil kennt, kennt deshalb noch nicht seine Gemarkung und seine Blattnummer, und daran können beim Antrag Rückfragen hängen. Bei uns steht am Anfang eines Verkaufs deshalb der Blick in die Grundbuchblätter des Objekts, bevor es um Preis oder Exposé geht.
Hakan Citak, Inhaber, Citak Immobilien e.K.
Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher (beglaubigter) Ausdruck 20 Euro, jeweils je Grundbuchblatt. Grundlage sind die Nummern 17000 und 17001 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühr wird über eine gesonderte Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz erhoben.
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Köln im Justizgebäude Reichenspergerplatz 1. Persönlich ist die Bürgerservicestelle nur nach Online-Terminvereinbarung erreichbar; schriftlich oder per Fax können Sie den Antrag mit dem Antragsformular jederzeit stellen. Alternativ erteilt jeder Notar einen Grundbuchabdruck.
Ein Bürgerportal für Privatpersonen gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Das Landesportal für die Internet-Grundbucheinsicht steht nur Teilnehmern offen, die zum Abrufverfahren zugelassen sind, etwa Notaren, Gerichten und Behörden. Private Online-Anbieter leiten den Antrag lediglich weiter und verlangen dafür ein zusätzliches Entgelt.
Beim Notar fallen für einen einfachen Abdruck 10 Euro Notargebühr und 8 Euro gerichtliche Abrufgebühr an, zusammen 18 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen. Ein beglaubigter Abdruck kostet beim Notar 15 Euro Gebühr, ebenfalls zuzüglich Abrufgebühr und Umsatzsteuer.
In der Regel nicht, weil ihm das berechtigte Interesse nach § 12 GBO fehlt. Er kann es mit einer Vollmacht des Eigentümers oder einem Kaufvertrag belegen. Üblich ist, dass der Verkäufer den Auszug beschafft und dem Interessenten eine Kopie gibt.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Verlangt eine Bank oder ein anderer Beteiligter einen Auszug mit bestimmtem Datum, ist das deren Vorgabe, keine Vorschrift. Sinnvoll ist, ihn zum Vermarktungsstart zu bestellen. Vor der Beurkundung unterrichtet sich der Notar ohnehin selbst über den Grundbuchinhalt.
Citak Immobilien e.K., Yorckstraße 12, 50733 Köln. Gegründet 2008. Eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRA 31581. Inhaber: Hakan Citak. Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Köln, Postfach 103564, 50475 Köln.
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Testen Sie ich selbst und Ihre Makler-Fähigkeiten
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Wenn Sie also genau hinschauen, können Sie die enormen Unterschiede zwischen Maklern klar und deutlich erkennen und Eins plus Eins zusammenzählen. So wird es Ihnen sicherlich auch nicht besonders schwerfallen, sich den richtigen Profimakler für Ihre Immobilie herauszupicken. Und wenn ich ab jetzt von Immobilienmaklern spreche, meine ich damit immer:
Dieser steht Ihnen mit seiner Kompetenz zur Seite. Damit ist gemeint, dass er eine gute Ausbildung genossen hat, einige Jahre Berufserfahrung mitbringt und zudem über lokale als regionale Kenntnisse verfügt – sofern er regelmäßig an diesen Standorten Immobilien verkauft. Des Weiteren ist es sein Tagesgeschäft, was sich schließlich für Sie als Eigentümer am Ende lohnen dürfte.
ei darf nicht unerwähnt bleiben, dass ein Immobilienmakler immer in Vorleistung geht und auf eigenes Risiko für Sie tätig wird. Er investiert sehr viel Zeit und Geld in Ihre erfolgreichen Immobilienverkauf und wird auch nur im Erfolgsfalle bezahlt. Diese Art der Vorleistung finden Sie bei keinem anderen Dienstleister.
So sparen Sie einerseits reichlich Zeit, die Sie definitiv sinnvoller nutzen können und auch die gesamten Vermarktungskosten, welche nicht unerheblich sind. Der Makler hingegen erhält sein Erfolgshonorar. Dieses mag dem einen oder anderen als nicht gerechtfertigt oder zu hoch zu erscheinen. Wo Sie jedoch mit den Vermarktungskosten landen werden, wird sich letztlich zeigen: Sie sollten mit mindestens 1 – 3 % der Verkaufssumme rechnen, allerdings ist das Ende offen. Mit dem Erfolgshonorar des Immobilienmaklers dagegen können Sie aufgrund des konstanten Prozentsatzes fest rechnen.
dass der Immobilienmakler in der Lage ist, den Wert Ihrer Immobilie korrekt einzuschätzen. Er kennt den Markt, an dem er tätig ist, sehr genau und darüber hinaus auch Vergleichsobjekte. Er weiß, wie lange diese ähnlichen Immobilien am Markt angeboten und vor allem zu welchem Preis sie verkauft worden sind. Auch kann er die Nachfrage genauer analysieren. So startet er die Vermarktung mit dem richtigen Angebotspreis. Mit dem Falschen zu beginnen, führt in den meisten Fällen zu langen Vermarktungszeiten und in vielen Fällen sogar zu Vermögensverlusten. Diesen nicht zu unterschätzenden Aspekt sollten Sie berücksichtigen.
Zudem kann Ihnen der Immobilienmakler auf Anhieb sagen, welche Unterlagen entsprechend Ihrem Immobilientyp benötigt werden. Falls Sie nicht über alle verfügen, weiß er, wo diese einzuholen sind und besorgt sie Ihnen in Ihrem Auftrag mit Ihrer Vollmacht auch. Dann bereitet er bereits im Anfangsstadium sämtliche Dokumente akribisch für die notwendige Finanzierung des Käufers vor.
Schließlich lässt er den Kaufvertragsentwurf hieb- und stichfest vorbereiten, um Sie dann zum Notar-termin zu begleiten – damit schützt er versiert Ihre Interessen und zugleich vor Fehlern. Zu guter Letzt ist er bei der strukturierten Übergabe an die neuen Eigentümer dabei und protokolliert dieses Procedere auch sorgfältig.
Solch eine Dienstleistungsbandbreite selbst auf die Beine zu stellen, ist ausgesprochen zeit-, arbeits- und ebenfalls kostenintensiv.
Die Vorteile durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers sind Ihnen bewusst, dennoch möchten Sie darauf verzichten? Sie fühlen sich fit genug, um alles selbst in die Hand zu nehmen? Zu Ihrer Unterstützung habe ich Ihnen eine entsprechende Checkliste vorbereitet, die Sie hier unten runterladen können.
Sie haben sich die Checkliste runtergeladen und haben sich tief in die Checkliste eingearbeitet. Trauen sich nach wie vor die akkurate Vorbereitung, sorgfältige Planung und juristisch fundierte sowie umsichtige Ausführung des Privatverkaufs zu. Sie wissen nun um die damit verbundenen Aufgaben, den bevorstehenden Arbeitsaufwand und das nötige Hintergrundwissen, welches Sie parat haben müssen. Deswegen haben Sie beschlossen, dass Sie Ihre Immobilie privat verkaufen möchten.
Okay, aber es gibt dann noch drei Punkte, die Ihnen dabei im Wege stehen könnten, Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen:
Sie haben in Ihre Immobilie reichlich investiert. Das betrifft nicht nur Geld, sondern auch Gefühle. Viele angenehme Erinnerungen stecken in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung: vielleicht das Tragen der Braut über die Schwelle, das Aufwachsen Ihrer Sprösslinge, das erste Pfotentrappeln des neuen Vierbeiners, der glückliche 10. Hochzeitstag, das 70jährige Jubiläum eines lieben Familienmitgliedes etc. Nun steht der Verkauf an und für Sie gehört die sämtlich erlebte Freude zum Wert Ihrer Immobilie.
Zwei verschiedene Ansichten
Sie bieten nicht nur eine Immobilie an, sondern ein geborgenes Zuhause und haben sich an die Eigenheiten Ihres Heims gewöhnt. Nun sollen Fremde Ihre Immobilie kaufen. Das alleine ist vielleicht schon ein komisches Gefühl. Erschwerend hinzu kommt aber:
Diese Fremden haben ein anderes Empfinden und einen unterschiedlichen Geschmack. Was Sie wohlwollend betrachten, kann sich für die Interessenten als Knackpunkt erweisen, der häufig sogar preismindernd ist – ganz abgesehen davon, dass Sie kritische Blicke und Kommentare ertragen müssen. Auch werden Ihnen negative Bemerkungen – sei es wegen erforderlicher oder schlecht ausgeführter Reparaturen, notwendiger Umbauten etc. – nicht erspart bleiben.
Zudem möchte der potentielle Käufer sein eigenes Leben und seine persönlichen Träume in der neuen Immobilie verwirklichen. Deshalb spielen Ihre Emotionen für ihn keine Rolle.
Diese Abweichung führt eventuell bei den Verhandlungen zu Gemütsbewegungen auf beiden Seiten, die eine sachliche Übereinkunft komplizieren oder gar unmöglich machen.
Die emotionale Befangenheit ausschalten?
Das ist leichter gesagt als getan. Eltern z. B. sind von Ihrem süßen Nachwuchs überzeugt oder Besitzer von dem geliebten Hund - das aber ist eine rein subjektive Einschätzung. Dementsprechend ist eine 100%ige Neutralität bezüglich Ihrer eigenen Immobilie eher ausgeschlossen.
Der Immobilienmakler kann hier mit Neutralität punkten, Verhandlungssicherheit bieten und als Sachverständiger exakt ermitteln, welche Details als wertsteigernd, wertneutral oder wertmindernd einzustufen sind – und somit seinen Job professionell zu Ende führen.
Können Sie das alles auch managen und dabei cool bleiben?
Der Immobilienmakler nimmt die Interessentenanfragen entgegen und filtert die geeigneten Kaufinteressenten heraus. Er kann bereits am Telefon und innerhalb weniger Minuten erkennen, ob der Kaufinteressent und Ihre Immobilie zusammenpassen und vereinbart mit den wenigen richtigen die verbleibenden effizienten Besichtigungstermine. Während der Begehung führt er die Kaufinteressenten und lässt sich nicht führen. Nur wenn für ihn augenscheinlich echter Bedarf an Ihrer Immobilie besteht, stellt er dem nun potentiellen Käufer alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Können Sie tatsächlich genauso sattelfest die Spreu vom Weizen trennen und die Fäden in der Hand halten?
Sehen Sie sich in der Lage zu ermessen, welche Kandidaten Sie qualifizieren bzw. disqualifizieren? Oder lassen Sie Hinz und Kunz, nur weil diese es wünschen, durch Ihr Schlafzimmer stolzieren? Seien Sie ehrlich zu sich selbst.
Sehr viele Kaufinteressenten, die Immobilien besichtigen, melden sich einfach nicht mehr. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Ein Immobilienmakler wird als neutrale Instanz nachfassen und sich nach dem aktuellen Stand erkundigen. Sofern es sich um Ablehnungsgründe handelt, wird er genauer erfragen, welche ausschlaggebend waren. In den meisten Fällen erhält er aufgrund seiner sachlichen Position auch ehrliche Antworten.
Rufen Sie hingegen als Privatperson an, wird das eher als: „Wir brauchen einen Käufer!“ verstanden. Ob Sie so eine aufrichtige Rückmeldung bekommen, ist fraglich. Diese ist aber wichtig, denn: Manchmal handelt es sich um Angelegenheiten, die aus dem Weg zu räumen sind und die Kaufverhandlung wieder ins Rollen bringen.
Die oben genannten Aspekte stehen Ihrem Erfolg – sofern Sie alles richtig gemacht haben – nur dann im Wege, wenn Sie sich derer nicht bewusst sind. Behalten Sie die Scheuklappen auf, ist Ihre Verhandlungsposition nicht optimal. Handeln und verhalten Sie sich wie ein Profimakler: Bleiben Sie neutral.
Stellen Sie sich bitte vor wie Sie sich während des Verkaufs zurücklehnen und nach Ihrem optimalen Immobilienverkauf über Ihre gewünschte finanzielle Flexibilität verfügen.
Jetzt unverbindlich anrufenDenkmalstatus in Köln prüfen: Denkmalkarte, verbindliche Auskunft, vorläufiger Schutz, Bodendenkmal, Umgebungsschutz – und was der Status beim Verkauf auslöst.
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