Notar was ist das?
Hier erfahren Sie welche Aufgaben ein Notar hat, was er genau macht und welcher Notar beim Hauskauf oder Hausverkauf für Sie zuständig ist.
Jetzt Kontakt aufnehmenHier erfahren Sie welche Aufgaben ein Notar hat, was er genau macht und welcher Notar beim Hauskauf oder Hausverkauf für Sie zuständig ist.
Jetzt Kontakt aufnehmenNach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht.
Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“.
Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten. Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.
Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft.
Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!
Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte.
Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet.
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Jetzt Wunschpreis erzielenEs gibt in Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung, welcher Notar zuständig ist oder wer den Notar bestimmt. In der Praxis sieht es so aus, dass Sie als Verkäufer und der Käufer sich auf einen Notar einigen müssen. Als Richtlinie gilt aber: Der Käufer ist dafür zuständig, da er laut § 448 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Notargebühren aufkommen muss.
Dabei ist es ratsam, dass Sie den auserwählten Juristen genau unter die Lupe nehmen und den Entwurf des Kaufvertrages nicht nur dem Käufer überlassen. Damit Ihre Interessen gewahrt bleiben, sollten auch Sie sich juristische Auskünfte vom Notar einholen. Diese erteilt er Ihnen gerne, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie sich im Rahmen seiner Unparteilichkeit und Neutralität bewegen.
Der Gang zum Notar ist in Deutschland bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Grundstücken unvermeidbar. Da es sich hierbei um besonders komplizierte und risikoreiche Rechtsgeschäfte handelt, werden die jeweiligen Vertragspartner durch Einbeziehung des Notars vor großen Rechtsverletzungen geschützt. Er beurkundet solche Geschäfte in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form, so dass diese im Anschluss juristische Gültigkeit haben.
Und obwohl dieses System bei der Übertragung von sowohl bebauten als auch unbebauten Grundstücken die Vertragspartner schon seit über 100 Jahren effektiv schützt, eilt dem Berufsstand dennoch manchmal ein schlechter Ruf voraus: Manch ein Vertragspartner sieht das Büro des Notars lediglich als „Stempelstube“ an.
Er ist rein verantwortlich für das Wie des Immobilienverkaufs, um das Rechtsgeschäft ordentlich und gesetzeskonform abwickeln zu können. Zum Schutz vor übereilter Bindung beantwortet er den Beteiligten juristischen Fragen und klärt über die Risiken des Geschäfts auf. Mögliche Bedenken und Unsicherheiten sollen so vor Unterzeichnung ausgeräumt werden, da Änderungen der Verträge nach Beurkundung nicht mehr möglich sind. Hierfür existiert ein entsprechendes Gesetz. Es enthält die Bestimmungen von notariellen Beurkundungen und regelt die Plichten des Notars. Im § 17 können Sie nachlesen, worauf der Notar achten muss, damit das Geschäft der Rechtsordnung entspricht.
Hingegen für das Was sind allein Sie als Verkäufer verantwortlich, z. B. für
Der Notar gilt als unparteiische Instanz und seine Leistungen beinhalten nicht die wirtschaftlichen Aspekte des Rechtsgeschäftes. Somit darf er z. B. keinerlei Bewertung des Kaufpreises vornehmen, da er zur Objektivität und Neutralität verpflichtet ist. Auch eine steuerrechtliche Beratung gehört nicht zu den Aufgaben des Notars.
Eine Schwierigkeit könnten u. a. plötzliche Nachverhandlungen des Käufers während des Notartermins sein. Auch hier bleibt der Notar – zur Wahrung seiner Unbefangenheit – außen vor: Sie und der Käufer sind auf sich allein gestellt. An dieser Stelle sollten Sie dringend Obacht geben. Die Aufnahme schwer zu durchschauender Klauseln kann zu Vermögensverlusten führen. Dies gilt es zu verhindern.
Prägen Sie sich bitte ein: „Der Notar berät nicht, er beglaubigt nur und sorgt ausschließlich für einen reibungslosen Eigentumsübergang!“
Stellen Sie sich bitte vor wie Sie sich während des Verkaufs zurücklehnen und nach Ihrem optimalen Immobilienverkauf über Ihre gewünschte finanzielle Flexibilität verfügen.
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