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Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip – aktuell und in Zukunft

16.06.2016

Die Novellierung des Mietrechtsgesetzes innerhalb des von der Regierung beschlossenen Pakets für bezahlbares Wohnen und Bauen besagt nach marktwirtschaftlichem Prinzip: Wer einen Makler engagiert, ihn also „bestellt“, hat auch dessen Provision zu tragen.

Aber: Das neue Gesetz gilt zurzeit ausschließlich auf dem Mietwohnungsmarkt.

Es schreibt vor: Der Vermieter hat die Maklerprovision nun selbst zu zahlen. Damit soll verhindert werden, dass – wie vor der Neuregelung üblich – ein Vermieter seine Wohnung über einen Makler anbietet und sich dessen Honorar anschließend vom Mieter sichert, in dem er diesen für die Courtage aufkommen lässt.

Hintergrund ist also die Entlastung von Mietern, vor allem in Ballungsräumen und so mancher Universitätsstadt. Die dortige Struktur sorgt dafür, dass sich auch für wenig begehrte Mietwohnungen zahlreiche Interessenten und somit solvente Mieter finden. Diesen dafür die Entrichtung der Provision anzulasten, steht in den Augen der Regierung in keinem Verhältnis.

Eine Weitergabe oder Umlegung der Vermittlungskosten an den Mieter ist aufgrund dessen ausgeschlossen. Allerdings wird eine Ausnahme gemacht: wenn der Makler ausdrücklich im schriftlich bestätigten Auftrag des Mieters handelt.

Das Bestellerprinzip betrifft demzufolge lediglich die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen. Als Vermieter profitieren Sie jedoch nur von dem Service Ihres Maklers. Er leistet Qualitätsarbeit bezüglich der Mieterauswahl, erspart Ihnen die zahlreichen Anrufe der Interessenten und auch die Sonntagsbesichtigungen etc. Das bedeutet für Sie die Befreiung von Stress und Ihren hohen Freizeitgewinn. Da Zeit auch Geld ist, sich zudem die Höhe der Provision regional unterscheidet und auch individuell festgelegt ist, bleibt für Sie unter dem Strich: Ihre Entlastung.

 

Die Voraussage der Experten

Sowohl Gewerberaummietverhältnisse als auch der Ver- und Ankauf von Immobilien sowie Grundstücken sind von der Reform aktuell nicht betroffen. In diesen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen der §§ 652 ff. BGB. Folglich hat der Käufer beim Erwerb einer Immobilie auch weiterhin in die Dienste des Maklers zu investieren.

Einer Prognose zufolge wird das Bestellerprinzip in den nächsten zwei bis drei Jahren genauso bei der Veräußerung greifen. Doch auch hier gilt: Das Engagement Ihres Maklers bietet Ihnen nur Vorteile bei dem effizienten Verkauf Ihrer Immobilie.

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  • 17.08.2026

    Was ist meine Immobilie in Köln aktuell wert?

    Kurzantwort: Der Wert Ihrer Kölner Immobilie ergibt sich aus dem Preis, den ein Käufer heute im jeweiligen Stadtteil bezahlt – ermittelt über das Vergleichswert-, Sach- oder Ertragswertverfahren. Entscheidend sind Mikrolage, Baujahr, Zustand, Energieeffizienz und Vermietungssituation. Online-Rechner liefern eine grobe Spanne von oft ±15–25 %; eine belastbare Zahl entsteht erst nach Objektbesichtigung und Auswertung echter Kölner Kaufpreisdaten.

  • 17.08.2026

    Welche Kaufnebenkosten entstehen beim Immobilienkauf in Köln?

    Kurzantwort: In Köln liegen die Kaufnebenkosten typischerweise bei 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus 6,5 % Grunderwerbsteuer (Satz für Nordrhein-Westfalen), rund 1,5 % für Notar und Grundbuch sowie einer Maklerprovision, die in Köln üblicherweise 3,57 % inkl. MwSt. je Seite beträgt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entstehen so etwa 58.000 € Nebenkosten – Geld, das Banken in der Regel als Eigenkapital erwarten.

  • 17.08.2026

    Wann muss ich in Köln Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf zahlen?

    Kurzantwort: Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder verkaufen und der Gewinn nicht steuerfrei gestellt ist (§ 23 EStG). Steuerfrei sind Sie in zwei Fällen: nach Ablauf der Zehnjahresfrist – oder wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Maßgeblich für die Fristberechnung sind die Daten der notariellen Beurkundung, nicht die Übergabe oder die Grundbucheintragung.

  • 17.08.2026

    Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf in Köln?

    Verkäufer in Köln zahlen typischerweise 1,5 bis 5 Prozent des Verkaufspreises an Kosten. Der größte Posten ist die Maklerprovision (in Köln üblich 3,57 % inkl. MwSt. für die Verkäuferseite bei geteilter Provision), gefolgt von der Löschung der Grundschuld (ca. 0,2–0,4 % der eingetragenen Grundschuld), dem Energieausweis (50–600 €) und Unterlagenbeschaffung. Dazu können Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer treten – die beiden Posten, die einen Verkauf wirtschaftlich kippen können.

  • 17.08.2026

    Fällt beim Hausverkauf in Köln eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

    Nur, wenn Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz vorzeitig ablösen. Läuft die Zinsbindung aus, ist das Darlehen variabel verzinst, sind seit vollständiger Auszahlung mehr als zehn Jahre vergangen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) oder ist das Darlehen bereits getilgt, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Und: Im Zinsumfeld 2025/2026 ist der rechnerische Schaden der Bank bei alten Niedrigzinsdarlehen häufig gering oder null – lassen Sie sich deshalb immer eine schriftliche Berechnung geben, bevor Sie zahlen.

  • 17.08.2026

    Wie läuft ein Notartermin beim Immobilienkauf in Köln ab?

    Der Notartermin selbst dauert meist 45 bis 90 Minuten: Ausweiskontrolle, vollständiges Vorlesen des Kaufvertrags durch den Notar, Klärung von Fragen, Unterschriften. Vorher muss der Vertragsentwurf Verbrauchern zwei Wochen vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung, Besitzübergang, Grunderwerbsteuer und – als letzter Schritt – die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Amtsgericht Köln. Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung vergehen in Köln erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis Monate.

  • 16.08.2026

    Immobilie in Köln privat verkaufen oder mit Makler?

    Immobilie in Köln privat oder mit Makler verkaufen? Erfahren Sie, welche Kosten beim Verkauf entstehen, wie viel Zeit der Eigenvertrieb beanspruchen kann und wann professionelle Vermarktung, Verhandlung und Käuferprüfung wirtschaftlich sinnvoll sein können. Der Ratgeber zeigt die wichtigsten Unterschiede und hilft Ihnen, Provision und möglichen Mehrerlös realistisch gegeneinander abzuwägen.

  • 12.06.2026

    Ich habe eine Immobilie in Köln geerbt. Was muss ich beachten?

    Eine geerbte Immobilie in Köln bringt neben der emotionalen Situation viele rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen mit sich. Hohe Immobilienwerte, Erbschaftsteuer und unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten machen eine sorgfältige Planung besonders wichtig. Dieser Ratgeber zeigt, welche Schritte Erben jetzt beachten sollten – von der Prüfung der Erbschaft über die Wertermittlung bis hin zu den Optionen Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf.

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