Sie sollten zunächst die Adresse Ihrer Immobilie – sofern bewohnt – online nicht veröffentlichen. Auf diese Art verhindern Sie, dass jeder Unbekannte Ihre Immobilie besichtigt und schieben auch der Einbruchsgefahr einen Riegel vor. So gesehen könnten bzw. sollten Sie nachstehendem Ablaufschema folgen:
Durch die Werbung in Immobilienportalen, Printanzeigen, auf Flyern und Co melden sich in einem ersten Schritt die Interessenten bei Ihnen, um weiterführende Informationen zu erhalten. Nach einer kurzen Qualifikation:
- Festhalten der vollständigen Kontaktdaten des Suchenden,
- damit einhergehende Beantwortung seiner individuellen Fragen bzw. zusätzliche Auskünfte über Größe, Zimmeranzahl, Lage, Sonderwünsche und Möglichkeit der Erfüllung etc.
- und nach Abwägung, ob Interessent und Immobilie zusammenpassen,
können Sie ihm das Exposé sowie den Link zum Immobilienfilm mitsamt genauen Adressangaben zur Verfügung stellen. Achten Sie aber bitte darauf, dass Sie das Video, sofern Sie es auf z. B. YouTube hochgeladen haben, als Privat einstellen. Dadurch kann es nur derjenige sehen, der über den Link verfügt.
Sofern er die Außenbesichtigung – ohne bei Ihnen zu klingeln – durchgeführt, sich das Video angeschaut hat – wobei sich der Nachweis hier als schwierig bis unmöglich erweist – und in der Lage ist, die Frage zum Finanzierungsbudget zu beantworten, können Sie mit ihm einen qualifizierten Besichtigungstermin vereinbaren. Durch dieses straff organisierte Procedere vermeiden Sie überflüssige Termine.