Eine abgeschlossene Wohneinheit muss baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sein und über einen eigenen abschließbaren Zugang über ein Treppenhaus, einen Vorraum oder direkt von Außen verfügen. Es muss daher eine räumliche Trennung der einzelnen Wohneinheiten durch Decken und Wände geben, sodass Schall- und Wärmeschutz gegeben sind. Die jeweilige Wohneinheit muss zum Wohnen geeignet sein. Dementsprechend müssen mindestens ein Zimmer, eine Kochgelegenheit sowie ein Bad oder eine Dusche und eine Toilette vorhanden sein. Die Räumlichkeiten können sich auch auf mehreren Etagen befinden, sofern es eine Treppe innerhalb der Einheit gibt. Auch beim Teileigentum müssen die Räume verschließbar sein und über eine Toilette verfügen.
Weitere zur Wohneinheit gehörende Räumlichkeiten, wie im Keller oder auf dem Dachboden, können Teil der Abgeschlossenheitsbescheinigung sein. Dafür müssen sie eindeutig der abgeschlossenen Wohneinheit zuordenbar sein. Außerdem müssen die zugehörigen Stellplätze in einer Tiefgarage eindeutig und dauerhaft markiert sein, damit die Wohneinheit als abgeschlossen gelten kann.