Amtlicher Lageplan?
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein amtlicher Lageplan ist, wann man einen braucht und wo man einen amtlichen Lageplan anfordern kann.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein amtlicher Lageplan ist, wann man einen braucht und wo man einen amtlichen Lageplan anfordern kann.
Ein Amtlicher Lageplan gibt Auskunft über die Lage, Beschaffenheit und Bebauung eines speziellen Grundstücks und der Nachbargrundstücke. Er setzt sich aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil zusammen und ist bei einem Bauantrag eines der wichtigsten Unterlagen. Der amtliche Lageplan wird von einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur auf Grundlage der Katasterkarte erstellt.
Der amtliche Lageplan ist wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen für einen Bauantrag oder für andere bauordnungsrechtliche Anträge. Die genauen Inhalte eines Amtlichen Lageplans regeln die Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer.
Ein einfacher Lageplan enthält Angaben zu Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten, zur genauen Bezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemeinde, Grundbuch, Flur, Flurstück), zum Maßstab, zum Flächeninhalt, zu den Grenzen und zur Lage des Grundstücks zur Nordrichtung. Außerdem sind auf einem einfachen Lageplan der Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück und auf den benachbarten Grundstücken sowie die Baulasten angegeben.
Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzliche Angaben zu den katastergenauen Abmessungen des Grundstücks, zur Erkennbarkeit und Zuverlässigkeit von Grundstücksgrenzen, zu den Eigentümern der Nachbargrundstücke sowie zum Gebäudebestand. Ein qualifizierter Lageplan ist vor allem bei Grenzbebauungen oder bei der Überprüfung von Grenzabständen notwendig. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Grundstück vollständig bebaut werden soll. Dann müssen die Grundstücksgrenzen sehr exakt vermessen und unstreitig sein.
Ein amtlicher Lageplan wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder vergleichbaren Fachleuten erstellt. Sie nutzen dazu einen Auszug aus der amtlichen Katasterkarte und nehmen auch vor Ort Messungen vor.
Ein Antrag für einen Amtlichen Lageplan ist nicht notwendig, denn Sie beauftragen selbst eine berechtigte Person mit der Erstellung eines Amtlichen Lageplans. Dazu gehören vor allem Vermessungsingenieure. Dieser erstellt auf der Grundlage eines Vorplans, des Liegenschaftskatasters und eigener Messungen einen Amtlichen Lageplan und beurkunden diesen auch.
Die Kosten für einen amtlichen Lageplan sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da es auch unterschiedliche Gebührenordnungen gibt. Die Kosten können abhängig von der Grundstücksfläche, der Grenzlänge, des Bodenrichtwertes oder der Herstellungskosten des Bauvorhabens sein. Außerdem können auch der benötigte Zeitaufwand und die Komplexität der Vermessung und Erstellung eine Rolle spielen. In der Regel sind qualifizierte Lagepläne etwa dreimal so teuer wie einfache Lagepläne.
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