Außenprovision
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die Außenprovision ist, welche Provisionsarten es gibt und ob man diese von der Steuer absetzen kann.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die Außenprovision ist, welche Provisionsarten es gibt und ob man diese von der Steuer absetzen kann.
Für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie ist eine Maklerprovision als erfolgsabhängige Vermittlungsgebühr üblich, wenn Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter einen Maklervertrag abgeschlossen haben. Nach § 652 BGB entsteht durch den erfolgreichen Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags ein Anspruch auf eine Maklerprovision. Die Außenprovision ist diejenige Maklerprovision, die der Immobilienmakler vom Käufer oder Mieter einer Immobilie erhält. Sie ist dann fällig, wenn der Immobilienmakler vom Käufer oder Mieter beauftragt wurde und ein rechtsverbindlicher Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt. Die Außenprovision ist grundsätzlich frei verhandelbar.
Eine Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar und keine Aufwandsentschädigung. Sie ist immer frei verhandelbar und in der Höhe nur bei der Vermietung von privatem Wohnraum beschränkt. Wenn kein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, denn entsteht mangels Erfolg auch kein Anspruch auf eine Provision. Die Höhe der üblichen Maklerprovision unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Die Maklerprovision ist entweder der prozentuale Anteil am Verkaufspreis oder bei Vermietungen an Privatpersonen ein bestimmter Betrag in Abhängigkeit von der Monatsmiete.
Es gibt grundsätzlich drei Formen der Maklerprovision: Außenprovision, Innenprovision und Mischform. Bei der Außenprovision bezahlt der Käufer oder Mieter die Maklerprovision alleine. Im Gegensatz dazu übernimmt bei der Innenprovision der Verkäufer oder Vermieter die gesamte Maklerprovision. Bei der Mischform wird die Maklerprovision zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Die Außenprovision kann auch als Käuferprovision und die Innenprovision als Verkäuferprovision bezeichnet werden.
Beim Kauf einer selbst genutzten Wohnung oder eines selbst genutzten Einfamilienhauses gilt die bundeseinheitliche Regelung, dass die Maklerprovision jeweils zur Hälfte von Verkäufer und Käufer zu tragen sind. Die alleinige Außenprovision ist in diesem Immobiliensegment nicht mehr möglich. Für das gewerbliche Immobiliensegment ist eine Außenprovision allerdings weiterhin möglich und üblich. Wie hoch die jeweilige Außenprovision ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Wenn der Mieter für eine Mietwohnung den Makler beauftragt hat, dann muss der Mieter höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer als Außenprovision zahlen.
Eine Maklerprovision lässt sich unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen. So gehört die Maklerprovision zu den Anschaffungsnebenkosten bei einem Immobilienverkauf oder einer Immobilienvermietung, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird. Dann kann die Maklerprovision im Rahmen der Absetzung für Abnutzung über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Außerdem können Mieter die Maklerprovision für eine beruflich notwendige Zweitwohnung oder bei einem berufsbedingten Umzug steuerlich geltend machen.
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