Belastungsvollmacht
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was es mit der Belastungsvollmacht auf sich hat und ob diese sinnvoll ist.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was es mit der Belastungsvollmacht auf sich hat und ob diese sinnvoll ist.
Wenn Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen wollen, dann erfolgt dies häufig mit einem Darlehen. Aber für so ein Darlehen verlangen die Banken Sicherheiten, in den meisten Fällen in Form einer Immobilie. Eigentlich wäre dafür die zukünftige Immobilie ideal, aber da Sie noch nicht Eigentümer sind, ist dies nicht möglich. Denn Eigentümer werden Sie erst mit der Bezahlung des Kaufpreises und der Auflassung im Grundbuch. Es besteht also eine gewisse Zwickmühle, deren Ausweg die Belastungsvollmacht ist.
Eine Belastungsvollmacht ist eine häufige Klausel in einem notariellen Immobilienkaufvertrag. Mit einem notariellen Immobilienkaufvertrag soll verhindert werden, dass der Käufer Geld zahlt, ohne Eigentümer zu werden, und dass der Verkäufer sein Eigentum verliert, ohne Geld zu bekommen. Die Belastungsvollmacht Kaufvertrag ist ein wichtiger Bestandteil einer reibungslosen, sicheren und schnellen Kaufabwicklung.
Denn mit der Belastungsvollmacht kann der Käufer die Immobilie bzw. das Grundstück als Sicherheit verwenden, obwohl er noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der alleinige Schuldner des Darlehens ist der Immobilienkäufer. Der Immobilienverkäufer stellt das Beleihungsobjekt, nämlich die zu verkaufende Immobilie. Er bleibt so lange Eigentümer, bis der Kaufpreis tatsächlich gezahlt wurde.
In der Regel ist die Belastungsvollmacht die Voraussetzung für die Abwicklung einer Immobilienfinanzierung durch die Bank. Der Käufer profitiert davon, dass er eine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen kann.
Verkäufer haben den Vorteil, dass der gesamte Kaufprozess schneller abgewickelt werden kann. Außerdem gibt eine Belastungsvollmacht die Gewissheit, dass die Bank die Darlehenssumme direkt auf ein Notaranderkonto des Notars oder auf ein Verkäuferkonto überweist und sie nicht für andere Zwecke verwendet wird.
Die Risiken betreffen vor allem den Fall der Rückabwicklung des Immobiliendeals. Eine Rückabwicklung kann zum Beispiel notwendig werden, wenn der Verkäufer insolvent ist, die Immobilienfinanzierung des Käufers scheitert oder wenn erhebliche Mängel verschwiegen wurden.
Denn dann muss der Käufer die entsprechende Belastung mit einem Grundpfandrecht wieder aus dem Grundbuch löschen lassen und der Verkäufer muss den Kaufpreis zurückerstatten. Die Risiken bestehen dann darin, dass dies nicht durchgeführt wird. Daher sind ein paar Absicherungen mit der Belastungsvollmacht zu treffen. Am wichtigsten ist dabei, dass nur derjenige Notar die Belastungsvollmacht einsetzen sollte, der auch den Kaufvertrag abgewickelt hat.
Die Belastungsvollmacht ist in der Regel Teil des notariellen Kaufvertrags. Die Kosten dafür trägt der Käufer. Außerdem muss der Käufer die Kosten für die Eintragung der Grundschuld tragen. Der Käufer stellt den Verkäufer in der Belastungsvollmacht von den Kosten der Grundschuldbestellung frei. Muster für eine Belastungsvollmacht finden Sie auf den Websites von Notaren.
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