Carport
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was das Carport ist und ob man für den Bau eine Carport Genehmigung braucht oder nicht.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was das Carport ist und ob man für den Bau eine Carport Genehmigung braucht oder nicht.
Ein Carport gehört zu einem Haus einfach dazu. Denn es bietet zu jeder Jahreszeit den notwendigen Schutz für Autos und sieht darüber hinaus auf einem Grundstück noch super aus. Aber Sie sollten sich immer erkundigen, ob Sie für den Carport eine Baugenehmigung benötigen und welche Anforderungen Sie beim Carportbau beachten müssen. Dies kann sich von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Denn nicht immer dürfen Sie Ihr Carport auf der Grundstücksgrenze bauen und die Dachform beliebig wählen.
Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz für Kraftfahrzeuge, der in der Regel auch beleuchtet werden kann. Im Gegensatz zu Garagen sind Carports offen gestaltet, wodurch sie leichter und preislich günstiger sind. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass sich Carports besser in das Wohnumfeld einfügen. Deshalb schreiben viele Bebauungspläne für Neubaugebiete auch den Bau von Carports anstatt Garagen vor.
Insgesamt gibt es Carports mit den unterschiedlichsten Materialien, Größen und Dachformen. Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen frei stehenden und anlehnenden Carports. Die anlehnenden Carports sind ein direkter Anbau ans Haus. Neben dem Einzel-Carport sind auch Doppel-Carports bzw. Tandem-Carports beliebt, mehreren Autos Unterschlupf zu bieten. Außerdem können Carports auch mit verschiedenen Seitenteilen verkleidet und durch kleine Schuppen und Abstellräume ergänzt sein. Zu den gängigsten Dachformen gehören Flach-, Spitz- und Walmdächer.
Ob Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung benötigen, hängt von den Landesbauordnungen der Länder, die Regeln Ihrer Gemeinde und dem Bebauungsplan Ihres Grundstücks ab, falls es einen Bebauungsplan gibt. Daher lässt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Baugenehmigung für einen Carport auch nicht pauschal beantworten. Sie rufen daher am besten für genaue Informationen bei Ihrem zuständigen Bauamt ab. Dort erhalten Sie auch Informationen zu speziellen Vorgaben von Bebauungsplänen.
Da Carports eine feststehende bauliche Veränderung darstellen, sind sie grundsätzlich genehmigungspflichtig. In der Regel verzichten aber viele Bundesländer und Gemeinden auf die Pflicht zur Baugenehmigung für einen Carport, wenn eine bestimmte Größe der Grundfläche und Wandhöhe nicht überschritten wird. Es kann zudem Unterschiede zwischen dem Innen- und Außenbereich einer Ortschaft geben. Im Außenbereich sind die Regeln im Allgemeinen strenger. Darüber hinaus gilt die Genehmigungsfreiheit nur, wenn auch andere Vorgaben eingehalten werden: Bau innerhalb der Baulinien, eventuelle Abstände zu Nachbargrundstücken, Bauverbot zwischen Haus und Straße und Brandschutzvorschriften.
Normalerweise muss ein Bauwerk genügend Abstand zu bestehenden Bauwerken und Grundstücksgrenzen haben. Dies dient der besseren Belüftung, Belichtung und Wohnstruktur. Für Carports, Garagen und ähnlichen Nebengebäuden gibt es aber oft Ausnahmeregelungen, sodass diese in die Abstandsflächen anderer Bauwerke oder direkt auf der Grundstücksgrenze gebaut werden können. In vielen Bundesländern und Gemeinden darf ein Carport direkt auf der Grundstücksgrenze stehen, wenn der Carport nicht höher als 3 m und nicht länger als 9 m je Grenze zum Nachbarn ist. Außerdem darf die gesamte Länge der bebauten Grundstücksgrenzen oftmals nicht 15 m überschreiten. Neben den Landesbauordnungen sind für genaue Vorgaben auch immer die Bebauungspläne relevant.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten und unterscheidet sich je nach Bundesland, Gemeinde und Wohngebiet mit Bebauungsplan. Daneben gibt es auch noch Unterschiede zwischen dem Innen- und Außenbereich. Verbindliche Informationen dazu erhalten Sie immer bei Ihrem zuständigen Bauamt, wie Sie Ihren überdachten Stellplatz bauen dürfen.
Besonders Carports auf der Grundstücksgrenze können Ursache für einen jahrzehntelangen Nachbarschaftsstreit sein, der sich oftmals schon mit ausreichend Informationen im Vorhinein verhindern lässt. In einigen Bundesländern benötigen Sie dagegen die ausdrückliche Zustimmung des Nachbarn, wenn Sie ein Carport auf der Grundstücksgrenze errichten wollen; teilweise auch durch Eintragung ins Baulastenverzeichnis. Grundsätzlich müssen Sie sich an das Nachbarschaftsrecht des BGB halten. So darf beispielsweise die Entwässerung des Carport-Dachs nicht auf das Nachbargrundstück erfolgen.
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lehnen sich entspannt zurück.
Jetzt Kontakt aufnehmen