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Disagio

Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein Disagio bei Darlehen ist, wie Banken diesen berechnen und was es bringt.

Was ist ein Disagio?

Ein Disagio wird auch als Damnum bezeichnet und ist ein Abschlag vom Nominalwert einer Darlehenssumme. Es ist heute bei der Immobilienfinanzierung eher unüblich, sodass nur die wenigsten Darlehensgeber ein Disagio von bis zu 10 % anbieten. Für Kapitalanleger kann ein Disagio vorteilhaft sein, weil er steuerlich abgesetzt werden kann.

Alles was Sie über ein Disagio wissen sollten

Was ist ein Disagio?

Ein Disagio ist ein Abschlag auf die Darlehenssumme und wird meistens in Prozent angegeben. Den Abschlag behält der Darlehensgeber ein, sodass der Darlehensnehmer nicht die vollständige Darlehenssumme ausgezahlt bekommt. Allerdings müssen Darlehensnehmer die volle Darlehenssumme zurückzahlen. Das Disagio kann als Zinsvorauszahlung angesehen werden und senkt die folgenden Zinszahlungen und damit die Monatsrate. Das Disagio fließt in die Berechnung des effektiven Jahreszinses ein, sodass eine leichte Vergleichbarkeit zwischen Darlehen mit und ohne Disagio möglich ist.

Was sind die Vorteile und Nachteile eines Disagios?

Ein Disagio führt zu einem geringeren Nominalzinssatz der laufenden Monatsraten. Dementsprechend fallen die Zinszahlungen während der Kreditlaufzeit geringer aus. Als Nachteil erweist sich natürlich der Abschlag von der Darlehenssumme an sich. So muss dann unter Umständen schon im Voraus eine höhere Darlehenssumme vereinbart werden, um den Finanzierungsbedarf für eine Immobilie decken zu können.

Was bringt das Disagio?

Kapitalanleger können für eine vermietete Immobilie das Disagio als Werbungskosten geltend machen, denn sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auf welche Weise dies erfolgen kann, ist von der Disagiohöhe abhängig. In der Regel kann ein marktübliches Disagio im Jahr der Auszahlung der Darlehenssumme vollständig steuerlich abgesetzt werden. Das ist sinnvoll, wenn Sie über hohe Einkünfte in diesem Jahr verfügen. Alternativ kann das Disagio über die Dauer der Zinsbindung steuerlich geltend gemacht werden.

Für selbst genutzte Immobilien besteht diese Möglichkeit nicht. Für Selbstnutzer ergibt sich gegebenenfalls eine geringere Monatsrate durch das Disagio. Wenn Sie daher unsicher über Ihr zukünftiges Einkommen sind, kann ein Disagio sinnvoll sein. Aber wenn Sie Ihre Monatsrate bei der Immobilienfinanzierung reduzieren wollen, dann ist eine geringere Monatsrate auch durch die Reduzierung des Tilgungssatzes möglich.

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