Erschließungskosten
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Erschließungskosten sind und wie hoch diese für ein Grundstück oder Baugrundstück ausfallen.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Erschließungskosten sind und wie hoch diese für ein Grundstück oder Baugrundstück ausfallen.
Damit ein Grundstück bebaut werden kann, muss die Erschließung abgeschlossen sein. Das heißt, dass der Anschluss des Grundstücks an das öffentlichen Strom-, Wasser-, Abwasser- und Straßennetz vorhanden sein muss. Wenn noch keine vollständige öffentliche Erschließung vorliegt, dann fallen Erschließungskosten an, die den Bauherren in Rechnung gestellt werden. Aber auch die innere Erschließung von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude ist mit Erschließungskosten verbunden, die Bauherren vollständig zu tragen haben. Die gesamten Erschließungskosten gehören zu den Baunebenkosten.
Bei den Erschließungskosten handelt es sich um diejenigen Kosten, die zur Erschließung eines Grundstücks anfallen. Die Erschließungskosten beinhalten die Kosten für die öffentliche sowie die private bzw. innere Erschließung. Außerdem gehören dazu auch die Erschließungsnebenkosten, die sich auf die Grundstücksvermessung und das Bodengutachten beziehen.
Die Erschließung dient der Nutzbarmachung eines Grundstücks. Auch wenn es sich um ein vollerschlossenes Grundstück handelt, können noch weitere Erschließungskosten für die öffentliche und private Erschließung anfallen. Das müssen Sie unbedingt beachten, damit es kein böses Erwachen in finanzieller Hinsicht gibt.
Die Höhe der Erschließungskosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig, sodass es eine pauschale Antwort nicht gibt. Bei der öffentlichen Erschließung hängen die Erschließungskosten davon ab, wie viele Leitungen schon am Grundstück anliegen und wie weit die Hauptanschlussstelle entfernt ist. Diese können teilweise bis zu 150 m vom Grundstück entfernt liegen. Von den öffentlichen Erschließungskosten werden bis zu 90 % den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. Mit etwa 10.000 bis 15.000 Euro Erschließungskosten müssen Sie rechnen, um aus einem unerschlossenen ein vollerschlossenes Grundstück zu gestalten.
Für die innere Erschließung eines Grundstücks fallen weitere Erschließungskosten an, deren Höhe abhängig von der Entfernung zwischen Anschluss hinter der Grundstücksgrenze und Hausanschlussstelle ist. Innere Erschließungskosten fallen nur dann an, wenn es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. Als grobe Faustregel ergeben sich für den laufenden Meter etwa 1.000 Euro Erschließungskosten von der Grundstücksgrenze bis zum Hausanschluss.
Als erschließungsbeitragsfrei werden solche Grundstücke bezeichnet, für die die öffentlichen Erschließungskosten vom Beitragspflichtigen beglichen wurden. Es handelt sich also um vollerschlossene Grundstücke bzw. schon bebaute Grundstücke, für die keine öffentlichen Erschließungskosten mehr anfallen. Erschließungsbeitragsfreie Grundstücke werden auf der Bodenrichtwertkarte der Kommune mit "ebf" bezeichnet. Dagegen bezeichnet die Abkürzung "ebp" erschließungsbeitragspflichtige Grundstücke, für die eine Kostenbeteiligung fällig wird. Daher lohnt für Grundstücksinteressenten und Bauherren immer auch ein Blick auf die Bodenrichtwertkarte.
Für Grundstücke in einer vergleichbaren Lage gilt, dass die Grundstückspreise für vollerschlossene Grundstücke höher als für teilerschlossene und unerschlossene Grundstücke liegen. Denn beim Kauf eines vollerschlossenen Grundstücks entfallen in der Regel die öffentlichen Erschließungskosten.
Die Erschließungskosten fallen dann an, wenn eine Erschließungsanlage oder Straße endgültig und erstmalig fertiggestellt wurde. Gerade bei der Straßenerschließung kann die Fälligkeit der Erschließungskosten noch weit in der Zukunft liegen, weil die Straße beispielsweise nicht vollständig erbaut wurde. Die Erschließungskosten muss immer derjenige Grundstückseigentümer leisten, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung im Grundbuch eingetragen ist. Daher ist die Kenntnis über noch ausstehende Erschließungskosten sehr wichtig für Bauherren und Grundstücksinteressenten. Mit einem Antrag auf eine Anliegerbescheinigung beim zuständigen Bauamt bekommen Sie Auskunft darüber, ob noch öffentliche Erschließungskosten zu zahlen sind.
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