Flurkarte
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was eine Flurkarte ist und wo man diese beantragen oder eine Flurkarte online kostenlos ansehen kann.
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Die Flurkarte wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf der Flurkarte sind die Lagen, die Flurnummern, die Flurstücknummern sowie die Bebauungen von Grundstücken eines speziellen Gebiets angegeben. Die klassische Flurkarte gibt es heute im früheren Sinne nicht mehr, denn sie ist durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Die Flurkarte ist wichtig beim Immobilienkauf und -verkauf.
Die Flurkarte ist also eine Art Landkarte über die genaue Lage von Grundstücken und Gebäuden. Sie ist besonders wichtig, um die Grenzziehung zu benachbarten Grundstücken nachvollziehen zu können. Dabei werden die Informationen auf der Flurkarte von der Behörde des Liegenschaftskatasters durch Vermessungen erhoben. Zusammen mit der Schätzungskarte bildet die Flurkarte den abbildenden Teil des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte ist heutzutage die Automatisierte Liegenschaftskarte, die alle Liegenschaften maßstäblich darstellt.
Die Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte dient dem Nachweis für die Existenz und Grenzen von Grundstücken. Sie dient als Kartengrundlage für das Grundbuch und ist für alle Immobiliengeschäfte und Bauvorhaben wichtig. Sie ist zusätzlich bedeutend bei der Immobilienbewertung oder wenn Grundstücke geteilt oder zusammengelegt werden sollen. Außerdem ist sie wichtige Grundlage für die Grundsteuerberechnung und den Eigentumsübergang.
Die Flurkarte ist eine maßstabsgetreue Abbildung aller vorhandenen Liegenschaften in Deutschland. Auf ihr werden Gemeinde-, Gemarkungs- und Flurgrenzen sowie Flurstücke mit Flurnummern, Lagebezeichnungen, Gebäudenummern, Nutzungsarten und Blattrahmen dargestellt. Darüber hinaus sind teilweise Grenz- und Vermessungspunkte sowie topografische Daten und Abgrenzungsarten vermerkt.
Der Maßstab von Flurkarten ist variabel, denn die Größe der Liegenschaften unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. In Städten gibt es eine große Anzahl von kleinteiligen Grundstücken, daher ist ein Maßstab von 1:500 oder 1:1.000 üblich. In ländlichen Regionen dagegen kann der Maßstab auch bei 1:5.000 liegen, da es deutlich größeren Flurgebiete gibt.
Die Kosten für Kopien amtlicher Flurkarten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und bewegen sich im mittleren zweistelligen Eurobereich. Die Kosten sind auch von der Größe des jeweiligen Auszugs abhängig. Genaue Informationen erhalten Sie im zuständigen Vermessungs- und Katasteramt. Wenn Sie eine Flurkarte nur für den persönlichen Gebrauch benötigen, dann können Sie die gewünschte Flurkarte auch online über gebührenfreie Geoportale abrufen und ausdrucken. Die Kopie hat allerdings kein Nachweisgewicht.
Sie können eine Flurkarte formlos auf allen gängigen Wegen beim zuständigen Liegenschaftskatasteramt bzw. Vermessungsamt beantragen. Alternativ können Sie auch über das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) die Flurkarte online kostenlos ansehen und ausdrucken. Wenn personenbezogene Daten abgefragt werden, dann muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Ein Lageplan ist detailreicher als eine Flurkarte. Denn die Flurkarte ist nur eine grobe Darstellung aller Flurstücke und Gebäude eines bestimmten Gebietes. Ein Amtlicher Lageplan dagegen wird für ein spezielles Grundstück von einem Vermessungsingenieur erstellt. Der Amtliche Lageplan enthält auch Angaben zum Eigentümer und zum Grundbuch sowie zur vorhandenen Bebauung mit beispielsweise Bäumen, Traufhöhen, Firsthöhen, befestigten Flächen sowie Anforderungen des Bebauungsplans. Sowohl der Amtliche Lageplan als auch eine aktuelle Flurkarte werden für einen Bauantrag benötigt.
Die Flurnummer finden Sie auf der Flurkarte des gewünschten Gebiets. Jedes Flurstück ist auf der Flurkarte mit der zugehörigen Flurstücknummer bezeichnet. Jedes Flurstück hat eine eindeutige Flurstücknummer. Sie kann aus einer höchstens fünfstelligen Zahl, einer Zahl-Buchstaben-Kombi oder aus einer Kombination von zwei Zahlen bestehen.
Die Flurstücke sind auf der zugehörigen Flurkarte angegeben. Flurstücke sind die kleinsten Buchungseinheiten des Liegenschaftskatasters. Sie sind amtlich vermessen. Jedes Grundstück besteht aus mindestens ein Flurstück. Aber es können auch mehrere Flurstücke ein Grundstück ergeben.
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