Flurstück
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein Flur, Flurstück und die Flurstücknummer sind und wozu sie dienen.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein Flur, Flurstück und die Flurstücknummer sind und wozu sie dienen.
Ein Flurstück ist die kleinste Einheit im Liegenschaftskataster und wird auf Flurkarten dargestellt. Ein Grundstück besteht immer aus mindestens einem Flurstück. Aber ein Grundstück kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Aber es kann auf einem Flurstück nicht mehrere Grundstücke geben. Informationen zum Flurstück sind wichtig bei notariellen Beurkundungen oder bei einer Immobilienfinanzierung.
Ein Flurstück ist ein örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche, der amtlich vermessen ist. Die einzelnen Flurstücke sind durch eindeutige Flurstückgrenzen voneinander abgegrenzt, mit einer Flurstücknummer gekennzeichnet und im Liegenschaftskataster angegeben. Das Flurstück dient als amtlicher Nachweis für das Eigentum an Grund und Boden. Wichtig ist das Flurstück als Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer und beim Immobilienverkauf.
In der Regel entspricht ein Grundstück auch einem Flurstück. Aber ein Grundstück kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen, wenn Flurstücke den gleichen Eigentümer haben. Dabei müssen die Flurstücke nicht direkt nebeneinanderliegen. Aber ein Flurstück kann nicht zu mehreren Grundstücken gehören. Jedes Flurstück hat mit der Flurstücknummer eine eindeutige Nummerierung und ist manchmal in unterschiedliche Nutzungsarten unterteilt.
Der Nachweis über ein Flurstück wird in verschiedenen Situationen benötigt. So benötigen Notare bei einem Immobilienkaufvertrag die Flurkarte. Außerdem ist das Flurstück wichtig bei der Ermittlung des Beleihungswertes, bei der Immobilienbewertung und bei der Grundsteuerveranlagung. Bei einem Bauantrag sind die genauen Grundstücksgrenzen essenziell. Daher wird dann eine Flurkarte mit den Angaben zu den zugehörigen Flurstücken benötigt. Aber auch bei rechtlichen Angelegenheiten wie Erbschaft oder Scheidung werden Nachweise über Flurstücke benötigt.
Die zusammenhängende Fläche einer Kommune ist die Gemarkung, die ein Flächenmaß des Liegenschaftskatasters darstellt und aus mehreren Fluren besteht. Die Flure sind in Flurstücke als kleinste Einheit unterteilt. Ein Flurstück mit einem Eigentümer bildet ein Grundstück. Aber ein Grundstück kann auch immer aus mehreren Flurstücken bestehen, wobei diese nicht nebeneinanderliegen, aber in der gleichen Gemarkung liegen müssen.
Jedes Flurstück hat eine eindeutige Flurstücknummer und ist zudem einer Flur und einer Gemarkung eindeutig zugeordnet. Diese Angaben ergeben dann die Flurstückbezeichnung. Die Flurstücknummer wird fortlaufend vergeben und besteht aus höchstens fünf Zahlen. Ältere Nummerierungen bestehen aus Kombinationen von Zahlen bzw. Zahlen und Buchstaben. Die Flurstücknummer ist sowohl im Grundbuch als auch im Liegenschaftskataster angegeben. So kann jedes Flurstück einfach und schnell gefunden werden.
Einzelne Flurstücke können leicht und schnell über das Amtliche Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS) gefunden werden. Wenn Sie allerdings einen amtlichen Flurkartenauszug benötigen, dann müssen Sie einen formlosen Antrag beim Liegenschaftskataster stellen. Die Ausstellung eines Flurkartenauszugs ist mit einer Gebühr im zweistelligen Eurobereich verbunden. Außerdem sind Informationen zum Flurstück im Bereich „Bestandsverzeichnis“ des Grundbuchs zu finden.
Es können mehrere Flurstücke zu einem einzigen Flurstück miteinander verschmolzen werden, wenn die Flurstücke einem Eigentümer gehören und gleich belastet sind. Diese Flurstückverschmelzung zieht keine Änderung des Grundbuchs nach sich, sondern nur des Liegenschaftskatasters. Es wird dann eine neue Vermessung der Außengrenzen vorgenommen, die mit Kosten verbunden ist.
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