Gemarkung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die Gemarkung ist und wo diese im Grundbuch neben dem Flur und der Flurstücknummer steht.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die Gemarkung ist und wo diese im Grundbuch neben dem Flur und der Flurstücknummer steht.
Die Gemarkung bezeichnet als Flächenmaß einen Grundstücksverband und setzt sich aus mehreren Fluren zusammen, die wiederum einzelne Grundstücke bzw. Flurstücke enthalten. Eine Gemeinde kann eine oder mehrere Gemarkungen besitzen. Allerdings kann eine Gemarkung auch mehrere Gemeinden umfassen. Die Gemarkung ist sowohl im Grundbuch als auch auf der Flurkarte vermerkt.
Eine Gemarkung dient der Identifikation von Flurstücken und Grundstücken. Eine Gemarkung umfasst mehrere Gemeinden, eine Gemeinde, eine Siedlung oder einen Stadtteil und ist im Allgemeinen auch nach diesen Gebieten benannt. Im Grundbuch werden die Eigentümer zu den einzelnen Flurstücken vermerkt, während dagegen auf der Flurkarte die Beschaffenheit und Lage von Grundstücken dokumentiert sind. Eine Gemarkung ist keine politische Verwaltungseinheit; auch wenn Gemeindegrenzen und Gemarkungsgrenzen oftmals identisch sind und die Gemeinden als Namensgeber der Gemarkung dienen.
Die Gemarkung wird auch im Grundbuch neben der Flur und der Flurstücknummer angegeben. Außerdem ist dort die Lage und Anschrift eines Grundstücks verzeichnet. So ist jedes Grundstück eindeutig identifizierbar. Als Grundlage für die Eintragung dient das Kataster mit der Angabe von Beschaffenheit und Lage von Flurstücken. Der Name der Gemarkung im Grundbuch entspricht in der Regel dem Namen der Gemeinde, des Gemeindebezirks oder eines Stadtteils. Aufgrund von Verwaltungsreformen und Eingemeindungen können sich Gemarkungen in unterschiedlichen Gemeinden oder mehrere Gemarkungen in einer Gemeinde befinden. Daher können Sie vom Namen einer Gemarkung nicht unbedingt auf deren Lage schließen – und umgekehrt.
Wenn Sie sich über die Gemarkung eines bestimmten Flurstücks oder Grundstücks informieren wollen, dann ist das Geoportal des betroffenen Bundeslandes die erste Anlaufstelle. Dort können Sie durch Angabe der Adresse nach der zugehörigen Gemarkung suchen. Als Alternativen bieten sich das Katasteramt und das Grundbuchamt für weitere Informationen an.
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lehnen sich entspannt zurück.
Jetzt Kontakt aufnehmen