Grundbuch

Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was das Grundbuch ist, wo Sie einen Grundbuchauszug anfordern und einsehen können.

Grundbuch was ist das?

Das Grundbuch enthält in einem Grundbuchblatt alle wesentlichen Angaben zu einem Grundstück. Es gibt Auskunft über aktuelle und frühere Eigentümer, Wegerechte oder Grundpfandrechte. Die Angaben im Grundbuch werden als richtig und maßgeblich angesehen. Deshalb gilt nur das, was auch im Grundbuch steht. So sollte jeder Immobilieninteressent einen Blick ins Grundbuch wagen, um sich über ein Grundstück zu informieren. Denn die Belastungen des Grundstücks sind auch für den neuen Eigentümer bindend.

Alles was Sie über das Grundbuch wissen sollten

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch enthält als öffentliches Eigentumsverzeichnis wichtige Informationen über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse von unbebauten und bebauten Grundstücken. Jedes einzelne Grundstück besitzt ein eigenes Grundbuchblatt. Zu den Informationen gehören zum Beispiel die Lage, die Eigentümer, die Lasten und die Rechte wie Nießbrauchrechte oder Wegerechte. Diese Informationen schaffen Klarheit über alle wichtigen Sachverhalte, die ein Grundstück betreffen.

Wer hat das Grundbuch?

In das Grundbuch darf jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dazu gehören beispielsweise der Eigentümer selbst, Behörden, Gläubiger, Eigentümer von Nachbargrundstücken und Notare. Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchten, dann haben Sie ein berechtigtes Interesse und können einen Grundbuchauszug anfordern. Dann müssen Sie sich dieses Interesse gegebenenfalls über einen Immobilienmakler oder vom bisherigen Eigentümer bestätigen lassen.

Was steht im Grundbuch?

Jedes Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei sogenannten Abteilungen. In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse verzeichnet. Hier sind daher Eigentümer und Erbbauberechtigte und der Grund des Eigentumsübergangs angegeben. Als Grund kommen zum Beispiel Kauf, Erbschaft oder Schenkung infrage. Immer wenn sich der Eigentümer ändert, dann muss auch dieser Grundbucheintrag geändert werden. In der Abteilung II sind Lasten und Beschränkungen angegeben. Hier finden Sie die Auflassungsvormerkung für ein Grundstück, aber auch Angaben zu Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten. In der Abteilung III sind Grundpfandrechte eingetragen.

Wie erhält man einen Grundbuchauszug bzw. wo kann man Grundbuchauszug anfordern?

Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie als Immobilieninteressent einerseits vom Immobilienmakler, Verkäufer oder vom Notar erhalten. So können Sie herausfinden, ob und welche Belastungen es gibt und wie der finanzielle Zustand des Grundstücks bzw. der Immobilie aussieht. Andererseits können Sie mit einem berechtigten Interesse auch beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anfordern. Der Grundbuchauszug sollte immer so aktuell wie möglich sein, denn zwischen dem Datum des Grundbuchauszugs und dem Kauf können schließlich Einträge hinzukommen oder verändert werden. In der Regel müssen Sie nicht zum Grundbuchamt gehen, sondern können einen Grundbuchauszug auch online beantragen und einsehen. Eine unbeglaubigte Abschrift kostet etwa 10 Euro und eine beglaubigte Abschrift kostet etwa 20 Euro.

Wann wird man im Grundbuch eingetragen?

Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch kann durchaus mehrere Monate nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrags und der Bezahlung des Kaufvertrags dauern. Der alte Eigentümer wird erst dann gelöscht, wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Allerdings übernimmt der neue Eigentümer die Pflichten und Lasten des Grundstücks schon mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.

Wann wird der Eintrag ins Grundbuch geändert?

Eine Änderung des Grundbuchs erfolgt immer dann, wenn sich die Eigentums- und Rechtsverhältnisse ändern. Das betrifft vor allem den Eigentümerwechsel durch Erwerb, Erbschaft oder Schenkung. Auch ein Gläubigerwechsel, die Grundstücksaufteilung oder Änderungen von Grunddienstbarkeiten führen zu neuen Einträgen ins Grundbuch.

Sie möchten sich im Wirrwar von Immobilienbegriffen nicht verlieren und suchen nach einem erfahrenen Immobilienmakler für Ihren Immobilienverkauf?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lehnen sich entspannt zurück.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ratgeber Immobilien und Fakten

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Überträgt Daten an Ogulu, um 360° Immobilien-Touren zu laden.

  • Überträgt Daten an onOffice, um Käuferfinder zu laden.

  • Wir verwenden für unsere Website verschiedene Pixel für Marketing Maßnahmen
  • Überträgt Daten an die BOTTIMMO AG, um externe Widgets zu laden.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.