Grundbuch
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was das Grundbuch ist, wo Sie einen Grundbuchauszug anfordern und einsehen können.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was das Grundbuch ist, wo Sie einen Grundbuchauszug anfordern und einsehen können.
Das Grundbuch enthält in einem Grundbuchblatt alle wesentlichen Angaben zu einem Grundstück. Es gibt Auskunft über aktuelle und frühere Eigentümer, Wegerechte oder Grundpfandrechte. Die Angaben im Grundbuch werden als richtig und maßgeblich angesehen. Deshalb gilt nur das, was auch im Grundbuch steht. So sollte jeder Immobilieninteressent einen Blick ins Grundbuch wagen, um sich über ein Grundstück zu informieren. Denn die Belastungen des Grundstücks sind auch für den neuen Eigentümer bindend.
Das Grundbuch enthält als öffentliches Eigentumsverzeichnis wichtige Informationen über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse von unbebauten und bebauten Grundstücken. Jedes einzelne Grundstück besitzt ein eigenes Grundbuchblatt. Zu den Informationen gehören zum Beispiel die Lage, die Eigentümer, die Lasten und die Rechte wie Nießbrauchrechte oder Wegerechte. Diese Informationen schaffen Klarheit über alle wichtigen Sachverhalte, die ein Grundstück betreffen.
In das Grundbuch darf jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dazu gehören beispielsweise der Eigentümer selbst, Behörden, Gläubiger, Eigentümer von Nachbargrundstücken und Notare. Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchten, dann haben Sie ein berechtigtes Interesse und können einen Grundbuchauszug anfordern. Dann müssen Sie sich dieses Interesse gegebenenfalls über einen Immobilienmakler oder vom bisherigen Eigentümer bestätigen lassen.
Jedes Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei sogenannten Abteilungen. In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse verzeichnet. Hier sind daher Eigentümer und Erbbauberechtigte und der Grund des Eigentumsübergangs angegeben. Als Grund kommen zum Beispiel Kauf, Erbschaft oder Schenkung infrage. Immer wenn sich der Eigentümer ändert, dann muss auch dieser Grundbucheintrag geändert werden. In der Abteilung II sind Lasten und Beschränkungen angegeben. Hier finden Sie die Auflassungsvormerkung für ein Grundstück, aber auch Angaben zu Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten. In der Abteilung III sind Grundpfandrechte eingetragen.
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie als Immobilieninteressent einerseits vom Immobilienmakler, Verkäufer oder vom Notar erhalten. So können Sie herausfinden, ob und welche Belastungen es gibt und wie der finanzielle Zustand des Grundstücks bzw. der Immobilie aussieht. Andererseits können Sie mit einem berechtigten Interesse auch beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anfordern. Der Grundbuchauszug sollte immer so aktuell wie möglich sein, denn zwischen dem Datum des Grundbuchauszugs und dem Kauf können schließlich Einträge hinzukommen oder verändert werden. In der Regel müssen Sie nicht zum Grundbuchamt gehen, sondern können einen Grundbuchauszug auch online beantragen und einsehen. Eine unbeglaubigte Abschrift kostet etwa 10 Euro und eine beglaubigte Abschrift kostet etwa 20 Euro.
Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch kann durchaus mehrere Monate nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrags und der Bezahlung des Kaufvertrags dauern. Der alte Eigentümer wird erst dann gelöscht, wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Allerdings übernimmt der neue Eigentümer die Pflichten und Lasten des Grundstücks schon mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
Eine Änderung des Grundbuchs erfolgt immer dann, wenn sich die Eigentums- und Rechtsverhältnisse ändern. Das betrifft vor allem den Eigentümerwechsel durch Erwerb, Erbschaft oder Schenkung. Auch ein Gläubigerwechsel, die Grundstücksaufteilung oder Änderungen von Grunddienstbarkeiten führen zu neuen Einträgen ins Grundbuch.
Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lehnen sich entspannt zurück.
Jetzt Kontakt aufnehmen