Grunderwerbsteuer

Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon wie hoch die Grunderwerbsteuer ist, wer zahlen muss, wann sie fällig wird.

Grunderwerbsteuer was ist das?

Bei einem Immobilienkauf fallen neben dem Kaufpreis noch die Kaufnebenkosten an. Dazu gehört neben Grundbuchkosten, Notarkosten sowie Maklerkosten vor allem die Grunderwerbsteuer. Zwar besteht die Zahlungspflicht für Verkäufer und Käufer, aber im notariellen Kaufvertrag wird meistens geregelt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt. Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, womit die Grundbucheintragung möglich ist und der Käufer rechtmäßiger Eigentümer wird.

Alles was Sie über die Grunderwerbsteuer wissen sollten

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig fällig, wenn ein Grundstück bzw. Grundstücksanteil den Eigentümer wechselt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht oder ob es sich um einen freien Verkauf oder eine Zwangsversteigerung handelte. Die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %. Die Bemessungsgrundlage ist dabei der Kaufpreis des Grundstücks bzw. der Immobilie.

Wer muss Grunderwerbsteuer zahlen?

Die Zahlungspflicht für die Grunderwerbsteuer besteht grundsätzlich für beide Vertragsparteien. Aber in der Regel findet im Kaufvertrag eine Übertragung der Zahlungspflicht auf den Erwerber statt. Falls der Erwerber aber die Grunderwerbsteuer nicht leistet, dann kann sich das Finanzamt an den bisherigen Eigentümer wenden.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Grunderwerbsteuersatz, der je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist dabei der vereinbarte Kaufpreis.

Wann kommt der Bescheid für Grunderwerbsteuer?

Der Bescheid für die Grunderwerbsteuer wird der zu belastenden Vertragspartei etwa zwei Monate nach der notariellen Beurkundung vom Finanzamt zugesandt. Der Grundstückserwerber hat dann zur Bezahlung einen Monat lang Zeit. Nach der Bezahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt sie an den zuständigen Notar. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Eigentumsübertragung im Grundbuch.

Wann muss man keine Grunderwerbsteuer bezahlen?

Keine Grunderwerbsteuer wird im Erbfall, bei Schenkung oder beim Verkauf an Verwandte 1. Grades fällig. Zu diesen Verwandten 1. Grades gehören beispielsweise Ehepartner, Kinder und Enkelkinder, aber keine Geschwister. Außerdem gibt es eine Freigrenze bei einem Grundstückspreis von weniger als 2.500 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Grunderwerb fällig, während die Grundsteuer jährlich für den Grundbesitz fällig wird. Die Grundsteuer wird dabei von der jeweiligen Kommune und die Grunderwerbsteuer vom jeweiligen Bundesland erhoben.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei Schenkung?

Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer, aber unter Umständen Schenkungsteuer an.

Wie hoch ist Grunderwerbsteuer bei Erbpacht?

Beim Erwerb einer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück fällt auch Grunderwerbsteuer an, obwohl der Eigentümer des Grundstücks nicht wechselt. Aber es besteht ein Nutzungsrecht für das Grundstück. Daher wird bei einem Erbpachtgrundstück die Grunderwerbsteuer auch alternativ berechnet und fällt geringer als bei einer normalen Berechnung aus. So spielen der Erbbauzins und die Laufzeit des Pachtvertrags eine Rolle. Aus der Laufzeit ergibt sich der gesetzlich vorgeschriebene Vervielfältiger. Das Produkt aus jährlichem Erbbauzins und Vervielfältiger ergibt dann die Bemessungsgrundlage.

Wie Grunderwerbsteuer sparen?

Ein Teil der Grunderwerbsteuer kann bei einem Neubau unter Umständen dann gespart werden, wenn Grundstück und Immobilie separat erworben werden. Allerdings sind für dieses Vorgehen einige rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen, damit es vom Finanzamt anerkannt wird. Bei bestehenden Immobilien wird die Grunderwerbsteuer nicht auf bewegliche Teile wie Einbauküchen, Saunen oder Gartenhäuser fällig. Dafür müssen diese beweglichen Teile aber im notariellen Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung dagegen sollte die Instandhaltungsrücklage im notariellen Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden, da für sie keine Grunderwerbsteuer fällig wird.

Ist die Grunderwerbsteuer absetzbar?

Die Grunderwerbsteuer ist für Privatpersonen nicht steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Bei einer Vermietung kann dagegen eine Abschreibung für Abnutzung über die Nutzungsdauer erfolgen. Denn die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Wenn Sie die erworbene Immobilie gewerblich nutzen, können Sie die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzen.

Sie möchten sich im Wirrwar von Immobilienbegriffen nicht verlieren und suchen nach einem erfahrenen Immobilienmakler für Ihren Immobilienverkauf?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lehnen sich entspannt zurück.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ratgeber Immobilien und Fakten

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Überträgt Daten an Ogulu, um 360° Immobilien-Touren zu laden.

  • Überträgt Daten an onOffice, um Käuferfinder zu laden.

  • Wir verwenden für unsere Website verschiedene Pixel für Marketing Maßnahmen
  • Überträgt Daten an die BOTTIMMO AG, um externe Widgets zu laden.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.

{ "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 277 in file \/www\/htdocs\/w013d51f\/ynfinite\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }