Grundschuldbestellung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Grundschuldbestellung ist, wie die Eintragung funktioniert und wie hoch die Kosten sind.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Grundschuldbestellung ist, wie die Eintragung funktioniert und wie hoch die Kosten sind.
Eine Grundbuchbestellung ist immer dann notwendig, wenn Sie zur Immobilienfinanzierung Fremdkapital aufnehmen müssen. Denn dann verlangt der Gläubiger zur Absicherung seiner Forderung eine Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Ohne Grundbuchbestellung gibt es auch kein Darlehen bei einer Immobilienfinanzierung.
Wenn Sie der Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch und damit einer Belastung Ihres Grundstücks bzw. Ihrer Immobilie zustimmen, dann entspricht dies einem Grundpfandrecht. Damit hat der Gläubiger die Möglichkeit zur Verwertung der Immobilie, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die Angaben zur Grundbuchbestellung werden in einer Grundschuldurkunde festgehalten.
Eine Grundschuld wird grundsätzlich in Abteilung III ins Grundbuch eingetragen. Jeder Person mit einem berechtigten Interesse kann auch diese Eintragungen einsehen. Die Grundbuchbestellung erfolgt durch einen Notar, der dazu beauftragt werden muss. Damit der gesamte Prozess nicht zu lange dauert, sollte die Grundbuchbestellung so schnell wie möglich nach Kaufabschluss erfolgen, am besten unverzüglich. Denn die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt erst dann, wenn die Grundschuld auch eingetragen wurde.
Zuerst wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Notar eine Auflassungsvormerkung vorgenommen, sodass im Grundbuch schon der Eigentümerwechsel angezeigt wird. Außerdem stellt der Verkäufer eine Belastungsvollmacht aus, damit Sie als Käufer schon die Eintragung einer Grundschuld veranlassen können. Gleichzeitig wird zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ein Darlehensvertrag vereinbart. In der Folge füllt der Gläubiger das Grundschuldbestellungsformular aus und leitet dies dem Notar zu.
Danach findet ein Termin zur Beurkundung der Grundbuchbestellung statt, in der der Notar den Willen des Käufers bzw. Eigentümers zur Eintragung der Grundschuld festhält. Im Idealfall können die Beurkundungstermine auch zusammenfallen. Abschließend reicht der Notar die beurkundete Grundbuchbestellung, die Belastungsvollmacht und alle notwendigen Dokumente beim Grundbuchamt ein.
Das Grundbuchamt trägt dann die Grundschuld ins Grundbuch ein. Außerdem erhält der Gläubiger auch einen Abzug der Grundschuldbestellungsurkunde sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Danach wird das Darlehen ausgezahlt. Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und es findet anschließend auch die endgültige Auflassung des neuen Eigentümers im Grundbuch statt.
Eine Grundbuchbestellung kann nur von einem Notar veranlasst werden. Sie kann unverzüglich nach der Beurkundung des notariellen Kaufvertrags erfolgen.
Die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen im Grundbuchamt und die Eintragung der Grundschuld können etwa vier bis acht Wochen dauern. Um die Darlehensauszahlung zu beschleunigen, kann der Notar mit einer kostenpflichtigen Notarbestätigung bzw. Rangbescheinigung dem Gläubiger die Eintragung der Grundschuld bestätigen.
Die Kosten für die Grundschuldbestellung ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Sie Kosten umfassen die Notarkosten und die Gebühren des Grundbuchamts. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 0,4 % bis 0,8 % der Grundschuldhöhe.
Die Kosten für die Grundschuldbestellung trägt grundsätzlich der Käufer.
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