Hausgeld
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon warum man Hausgeld für eine Eigentumswohnung zahlen muss und ob es umlagefähig ist.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon warum man Hausgeld für eine Eigentumswohnung zahlen muss und ob es umlagefähig ist.
Das Hausgeld ist beim Kauf einer Eigentumswohnung ein entscheidender Kostenfaktor und eine Art Nebenkostenabrechnung für das Gemeinschaftseigentum. Es wird in Form einer Vorauszahlung an den Verwalter gezahlt. Die Höhe des Hausgelds richtet sich nach dem Wirtschaftsplan und in der Regel nach den Miteigentumsanteilen. Aber das Hausgeld umfasst noch mehr Kosten als die Nebenkosten für einen normalen Mieter. Deshalb sollten Sie nicht nur den Kaufpreis bei der Bewertung einer Eigentumswohnung einbeziehen.
Jede Immobilie muss unterhalten werden und das kostet Geld. Bei einer Eigentumswohnung beinhaltet das Hausgeld die Nebenkosten für den jeweiligen Eigentümer und wird in der Regel monatlich im Voraus an den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt. Denn mit dem Hausgeld wird das Gemeinschaftseigentum bewirtschaftet, gepflegt und instandgesetzt. Es spielt keine Rolle, ob Ihre Eigentumswohnung selbst genutzt wird, leer steht oder vermietet ist – das Hausgeld müssen Sie immer bezahlen.
Das Hausgeld ist abhängig von den Miteigentumsanteilen, sofern keine andere Berechnungsweise vereinbart wurde. Einmal im Jahr erfolgt eine Jahresabrechnung, in der das vorausbezahlte Hausgeld mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird. Es kann dann wie bei einer Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung oder Erstattung von Hausgeld erfolgen.
Das Hausgeld kann entweder monatlich oder jährlich im Voraus gezahlt werden und richtet sich dabei nach dem aufgestellten Wirtschaftsplan. Die Zahlungsweise ist dabei von den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft abhängig. Eine monatliche Zahlungsweise hat den Vorteil, dass Sie flexibler mit Ihren finanziellen Mitteln wirtschaften können.
Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. So gehören zum Hausgeld zum Beispiel die gängigen Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung, Gemeinschaftsstrom, Heizkosten, Wohngebäudeversicherung oder Gartenpflege. Diese Betriebskosten sind auf Mieter umlagefähig. Die zusätzlichen Kosten sind dagegen nicht umlagefähig und erhöhen das Hausgeld: Kosten für die Verwaltung und für Instandhaltungsrücklagen.
Wie hoch das Hausgeld ist, ist von Wohnanlage zu Wohnanlage unterschiedlich. Es kommt immer auf das Alter, die Ausstattung und die Bausubstanz der Immobilie an. Aber auch die gemeinschaftlich geschlossenen Vereinbarungen zu Instandsetzungs- sowie Reparaturvorhaben und die Kostenoptimierung des Verwalters spielen eine wichtige Rolle bei der Hausgeldhöhe. Die Grundlage für die Höhe des Hausgelds ist der Wirtschaftsplan, der vom Verwalter erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen wird.
Mit dem Hausgeld sind im Allgemeinen schon viele Nebenkosten abgedeckt. Aber trotzdem kommen noch weitere Kosten als Eigentümer auf Sie zu. Dazu gehören die Grundsteuer und die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Denn die Grundsteuer entrichten Sie direkt an die jeweilige Kommune. Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen, dann entstehen noch Strom- und Internet- bzw. Telefonanschlusskosten sowie GEZ-Gebühren.
Die Höhe des Hausgelds wird vom Verwalter im Rahmen des Wirtschaftsplans berechnet. Dazu stellt er alle Kostenpositionen für den Betrieb, die Pflege, die Verwaltung und die Instandsetzung der jeweiligen Wohnanlage für das kommende Jahr zusammen. Auf der Eigentümerversammlung wird dann über den Wirtschaftsplan abgestimmt.
Nur ein Teil des Hausgeldes ist auf eventuell vorhandene Mieter umlagefähig. Welche Kosten umlagefähig sind, ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem muss es eine Vereinbarung im Mietvertrag geben. Zu den umlagefähigen Kosten gehören die Kostenarten der Betriebskostenverordnung. Nicht umlagefähig sind dagegen die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungskosten sowie die Instandhaltungsrücklage. Daher ist das Hausgeld für den Eigentümer auch etwa 20 % bis 30 % höher als die reinen umlagefähigen Kosten, die ein Mieter bezahlen muss.
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