Hypothek
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon die Bedeutung der Hypothek aufs Haus und was der Unterschied der Hypothek zur Grundschuld ist.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon die Bedeutung der Hypothek aufs Haus und was der Unterschied der Hypothek zur Grundschuld ist.
Genauso wie die Grundschuld ist die Hypothek ein Grundpfandrecht. Zwischen beiden Arten gibt es Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Ein Grundpfandrecht ist vor allem wichtig als Sicherheit für den Gläubiger bei einer Immobilienfinanzierung bzw. -beleihung, falls Sie als Schuldner das Darlehen nicht mehr bedienen können. Heutzutage ist die Hypothek nicht so weit wie die Grundschuld verbreitet. Hypothek und Grundschuld sind keine eigenen Darlehensformen, aber umgangssprachlich wird ein Baudarlehen gelegentlich als Hypothek bezeichnet.
Eine Hypothek ist als Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen und dient bei der Immobilienfinanzierung als Absicherung für den Gläubiger. Sie ist immer an eine spezielle Forderung gebunden. Wenn ein Darlehen getilgt wird, dann sinkt mit der Höhe der Forderung auch die Höhe der Hypothek. Nach der vollständigen Tilgung eines Darlehens erlischt die Hypothek automatisch.
Die Hypothek verleiht dem Gläubiger das Recht, ein Grundstück bzw. eine Immobilie zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Aber auch bei einer bereits finanzierten Immobilie können Sie eine Hypothek aufnehmen und Ihre Immobilie mit einer Hypothek belasten, um beispielsweise Geld für eine Modernisierung zu leihen.
Unter der Aufnahme einer Hypothek versteht man im Allgemeinen eine Immobilienfinanzierung, die über eine Hypothek als Grundpfandrecht abgesichert ist. Die Aufnahme einer Hypothek kann allerdings auch bedeuten, dass Sie Ihre Immobilie beleihen. Sie können dann in beiden Fällen das Geld vom Gläubiger für den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie verwenden. Die Hypothek dient somit jeweils als Absicherung für den Gläubiger.
Die Aufnahme einer Hypothek erfolgt über einen Notar, damit sie im Grundbuch eingetragen werden kann. Außerdem erhalten Sie vom Grundbuchamt einen Hypothekenbrief. Dieser bietet als Briefhypothek eine höhere Flexibilität als eine reine Buchhypothek. Denn ein Gläubiger kann mit einer Abtretungserklärung und der Übergabe des Hypothekenbriefs seine Forderungen abtreten. So können Sie bei einer Anschlussfinanzierung kostenpflichtige Neueintragungen vermeiden.
Für die Löschung einer eingetragenen Hypothek ist ein Notar notwendig. Sie benötigen dazu eine Löschungsbewilligung und den Hypothekenbrief, falls dieser ausgestellt wurde. Beides bekommen Sie auf Anforderung beim Gläubiger, falls die Voraussetzungen für die Löschung der Hypothek gegeben sind. Außerdem erlischt die Hypothek, wenn das Darlehen vollständig getilgt wurde. Der Gläubiger hat keinen Anspruch mehr auf die Verwertung Ihrer Immobilie. Dann wandelt sich die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld.
Die Hypothek verliert als Grundpfandrecht immer mehr an Bedeutung. Das liegt vor allem daran, dass die Grundschuld für den Schuldner flexibler ist, da sie wiederverwendet und übertragen werden kann. Außerdem muss der Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei einer Hypothek die Höhe der offenen Schulden nachweisen. Wenn dies nicht erfolgreich ist, dann kann die Hypothek auch nicht in Anspruch genommen werden. Bei einer Grundschuld besteht diese Nachweispflicht nicht, sodass Gläubiger schneller und einfacher an ihr Geld kommen. Darüber hinaus sinkt die Höhe der Hypothek mit der Tilgung des Darlehens. Bei einer Grundschuld dagegen reduziert sich die Höhe der Grundschuld mit der Darlehenstilgung nicht.
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