Katasteramt
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon für was das Katasteramt zuständig ist, was es macht und was der Unterschied zum Grundbuchamt ist.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon für was das Katasteramt zuständig ist, was es macht und was der Unterschied zum Grundbuchamt ist.
Das Katasteramt wird auch als Vermessungsamt bezeichnet und ist eine amtliche Behörde. Das Katasterwesen ist in den Bundesländern unterschiedlich organisiert. Wenn Sie mit Grundstücken und Grundstücksgrenzen zu tun haben, dann ist das Katasteramt Ihr Ansprechpartner und Dienstleister für die Vermessung und für Flurkarten.
Als amtliche Behörde ist das Katasteramt für die amtliche Kartografie und die Vermessung von Flur- bzw. Grundstücken verantwortlich. Außerdem werden im Liegenschaftskataster des jeweiligen Bundeslandes alle Flurstücke im Zuständigkeitsbereich mit Gemarkung, Flur und Flurstücknummer erfasst. So ist jedes Flurstück eindeutig zuordenbar.
Wenn Eigentümer Informationen über Grundstücksgrößen und Grundstücksgrenzen erhalten wollen, dann gibt das Katasteramt Auskunft. Außerdem ist es bei der Erschließung oder der Teilung von Grundstücken gefragt. Sie können beim Katasteramt einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch bzw. der Liegenschaftskarte anfordern.
Im Katasteramt sind sämtliche Flurstücke des zuständigen Gebiets mit vielen geografischen, geologischen und topografischen Angaben aufgelistet. Dazu zählen Angaben zur Lage, Größe, Aufteilung oder Bodenbeschaffenheit. Außerdem werden alle topografischen Punkte sowie Grenz- und Vermessungspunkte gesammelt. Das Grundbuchamt dagegen verzeichnet vor allem die rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalte zu einem Grundstück. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Eigentümer, zu Grundpfandrechten wie Grundschuld und Hypothek sowie zu Lasten.
Ein Katasterauszug kann verschiedene Informationen enthalten, in Abhängigkeit von der jeweiligen Anfrage. So ein Katasterauszug kann sich zum Beispiel auf folgende Informationen beziehen: Liegenschaftskarte, Bestandsnachweis, Flurstücksnachweis und Eigentümernachweis. Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen können dabei nur bei einem berechtigten Interesse erteilt werden. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn Sie ein bestimmtes Grundstück kaufen wollen. Im Allgemeinen wird unter einem Katasterauszug die Flurkarte verstanden. Außerdem können auch Auskünfte zu Luftbildern, Grenzlängen, Abstandsangaben oder Entfernungsbescheinigungen beantragt werden.
Einen Katasterauszug können Sie beim zuständigen Katasteramt formlos beantragen. Die Kosten für Katasterauszüge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind abhängig von der Art und vom Umfang der gewünschten Informationen. Für einen "normalen" Katasterauszug liegen die Gebühren im niedrigen zweistelligen Eurobereich. Viele Informationen sind auch online abrufbar.
Auskunft aus dem Katasteramt darf jeder bekommen. Bei Liegenschaftskarten und einfachen Flurstücksnachweisen ist dafür auch kein berechtigtes Interesse notwendig. Bei Bestandsnachweisen und Flurstücksnachweisen mit Eigentümerangaben ist dagegen der Nachweis des berechtigten Interesses Voraussetzung, um so den Datenschutz zu gewährleisten.
Die Kosten für eine Urvermessung, Neuvermessung oder Fortführungsvermessung durchs Katasteramt sind von verschiedenen Faktoren abhängig und lassen sich nicht pauschal angeben. So spielen neben der Gebührenverordnung des jeweiligen Bundeslandes auch die Grundstücksgröße, der aktuelle Bodenrichtwert, die topografischen Gegebenheiten sowie der Zeitaufwand für die Vermessung eine entscheidende Rolle.
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