KfW-Förderung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die KfW-Förderung ist, wie sie funktioniert, wo man sie beantragen und bekommen kann.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die KfW-Förderung ist, wie sie funktioniert, wo man sie beantragen und bekommen kann.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet für Bauherren, Immobilienkäufer und Immobilienbesitzer verschiedene KfW-Förderungen, die sich teilweise auch miteinander kombinieren lassen. Wichtige Förderziele betreffen vor allem die bessere Energieeffizienz von Immobilien. Daher wird von der KfW sowohl der energieeffiziente Neubau als auch die energieeffiziente Sanierung mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Aber auch der altersgerechte Umbau, der Einsatz von erneuerbaren Energien oder die Installation von Ladestationen werden gefördert. Die KfW-Förderungen gibt es in Form von zinsgünstigen Darlehen oder in Form von Zuschüssen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine staatliche Förderbank, die zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse auch an Privatpersonen vergibt. Das Ziel der KfW-Förderungen liegt darin, die Investition in Immobilien anzuregen und zu unterstützen. Dabei stehen die Energieeffizienz und die Nutzung von erneuerbaren Energien im Vordergrund.
Seit 2021 werden die Förderprogramme zur Energieeffizienz neu strukturiert, sodass die Förderprogramme unter neuen Bezeichnungen angeboten werden. Außerdem sollen die Zuschussförderungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwaltet werden, während die Kreditförderungen weiterhin bei der KfW verleiben.
Die KfW-Förderungen zur Energieeffizienz sind mittlerweile im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) vereinheitlicht. Sie lösten die bisherigen KfW-Programme "KfW 151/152" sowie "KfW 430" für energieeffizientes Sanieren und "KfW 153" für energieeffizientes Bauen ab.
Die neuen KfW-Förderungen heißen "BEG WG", "BEG NWG" und "BEG EM". Alle diese KfW-Förderungen werden in einer Darlehens- und Zuschussvariante angeboten. "BEG WG" und "BEG NWG" beziehen sich dabei auf den Neubau und die Komplettsanierung von Wohngebäuden bzw. Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus, während "BEG EM" die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Ziel hat.
Zu den geförderten Einzelmaßnahmen zählen die Modernisierung der Anlagentechnik, die Sanierung der Gebäudehülle, der Einsatz von erneuerbaren Energien für Heizungen sowie die mit den Einzelmaßnahmen im Zusammenhang stehende Fachplanung sowie Baubegleitung.
Daneben gibt es noch KfW-Förderungen für den altersgerechten Umbau, für Wohneigentum oder für Ladestationen.
Die KfW-Förderung ist wie eine normale Baufinanzierung aufgebaut. Denn es handelt sich um Annuitätendarlehen mit einer Sollzinsbindung. Die Darlehenslaufzeit und die Dauer der Zinsbindung können sich dabei unterscheiden. So gibt es eine maximale Zinsbindungsfrist von 10 Jahren, während die Kreditlaufzeit zwischen 4 und 30 Jahren beträgt.
Der Vorteil einer KfW-Förderung liegt bei den vergleichsweise günstigen Zinsen und den tilgungsfreien Anlaufjahren von 1 bis 5 Jahren. Nach diesem Zeitraum müssen Sie aber die höhere Monatsrate für Zins- und Tilgungszahlung einplanen.
Die Beantragung der KfW-Förderung erfolgt nicht bei der KfW selbst, sondern bei der sogenannten durchleitenden Bank. Daher können Sie bei Ihrer Bank für die Immobilienfinanzierung auch KfW-Darlehen beantragen und abschließen. Dabei haftet gegenüber der KfW die durchleitende Bank, sodass diese auch als Gläubigerin im Grundbuch eingetragen wird. Das Hauptdarlehen wird dann in der Regel erstrangig abgesichert, während das KfW-Darlehen nachrangig besichert wird.
Die Anträge für KfW-Förderungen müssen immer vor dem Abschluss eines Kaufvertrags bzw. vor Beginn der Baumaßnahmen über das durchleitende Kreditinstitut eingereicht werden. Wenn die Voraussetzungen stimmen, dann erfolgt die Förderungszusage und der Immobilienkauf kann abgeschlossen oder das Bauvorhaben begonnen werden. Thematisieren Sie daher Ihren Wunsch nach KfW-Förderung in Ihrer Finanzierungsanfrage bzw. im Finanzierungsgespräch mit dem jeweiligen Kreditinstitut.
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