Kostenmiete
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon wie man die Kostenmiete richtig berechnen kann und wann diese zum tragen kommt.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon wie man die Kostenmiete richtig berechnen kann und wann diese zum tragen kommt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet für Bauherren, Immobilienkäufer und Immobilienbesitzer verschiedene KfW-Förderungen, die sich teilweise auch miteinander kombinieren lassen. Wichtige Förderziele betreffen vor allem die bessere Energieeffizienz von Immobilien. Daher wird von der KfW sowohl der energieeffiziente Neubau als auch die energieeffiziente Sanierung mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Aber auch der altersgerechte Umbau, der Einsatz von erneuerbaren Energien oder die Installation von Ladestationen werden gefördert. Die KfW-Förderungen gibt es in Form von zinsgünstigen Darlehen oder in Form von Zuschüssen.
Die sogenannte Kostenmiete ist ein wichtiges Element im preisgebundenen Wohnungsbau. So dürfen Vermieter von Sozialwohnungen nur die Kostenmiete verlangen, die die Aufwendungen für die Wohnung decken. Denn die Sozialwohnungen werden mit staatlichen Geldern bzw. zinsgünstigen Darlehen gefördert, deren Finanzierungsvorteile an die Mieter weitergegeben werden sollen.
Die Kostenmiete wird nicht mehr einheitlich durch das II. Wohnungsbaugesetz festgelegt, welches außer Kraft getreten ist. So legt mittlerweile der Förderungsgeber eine Preisbindung für die Miete fest, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Diese Preisbindung wird als Bewilligungsmiete bezeichnet. Aber häufig wird Kostenmiete noch synonym verwendet.
Der Betrag der Kostenmiete wird für jede Immobilie separat ermittelt. Dabei werden die laufenden Gesamtkosten eines Immobilienprojekts auf die vermietbare Wohnfläche der einzelnen Wohnungen verteilt. Es ist möglich, auch den unterschiedlichen Wohnwert der Wohnungen durch Lage oder Ausstattung mit einfließen zu lassen, sodass sich die Quadratmeterpreise verschiedener Wohnungen unterscheiden können. Aber die summierten Kostenmieten dürfen nicht der Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigen.
Die Mieten im Sozialwohnungsbau werden durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Kostenmieten zählen zu den laufenden Kosten die Bewirtschaftungskosten und Kapitalkosten.
Zu den Kapitalkosten zählen die Fremdkapitalzinsen sowie die Verwaltungskosten für das Fremdkapital und eine Eigenkapitalverzinsung. Zu den Bewirtschaftungskosten zählen Verwaltungs-, Instandhaltungs-, Abschreibungs- sowie Mietausfallwagniskosten. Mieter im Sozialwohnungsbau können die Unterlagen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Vermieter einsehen.
Die Höchstmieten für preisgebundenen Wohnraum sind nicht einheitlich geregelt, sondern werden von der Kommune per Satzung für die jeweiligen Immobilienobjekte individuell festgelegt. Diese Festlegungen der Höchstmieten werden von der Kommune veröffentlicht oder können im zuständigen Amt erfragt werden.
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