Mietpreisbremse
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die Mietpreisbremse ist, wo sie gilt und welche Auswirkungen es für Mieter und Vermieter mit sich bringt.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was die Mietpreisbremse ist, wo sie gilt und welche Auswirkungen es für Mieter und Vermieter mit sich bringt.
Die Mietpreisbremse soll den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietung dämpfen. Ob die Mietpreisbremse umgesetzt wird, kann das jeweilige Bundesland entscheiden. Außerdem entscheidet das Bundesland auch immer darüber, in welchen Gemeinden bzw. Stadtteilen der Wohnungsmarkt angespannt ist. Dabei muss sich das Bundesland an die gesetzlichen Voraussetzungen halten. Deshalb können sich Mieter nicht bundesweit auf die Mietpreisbremse beziehen, um ihre Miete zu senken. Aber gerade in vielen Großstädten und Ballungsgebieten mit teuren Mieten gilt die Mietpreisbremse.
Die Mietpreisbremse erlaubt es Mieter in angespannten Wohnungsmärkten, die Miete zu senken. Das ist immer dann möglich, wenn die Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und wenn es sich um eine Neuvermietung seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse handelt. Dabei ist der örtliche Mietspiegel maßgeblich. Ob ein Wohnungsmarkt einer Gemeinde angespannt ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt.
Mittlerweile sind Vermieter sogar dazu verpflichtet, bei einer Neuvermietung die Miete des Vormieters darzulegen. Darüber hinaus müssen sie begründen, auf welche Ausnahme sie sich berufen, wenn die Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Außerdem können Mieter zu hohe Mietzahlungen auch rückwirkend bis zu 30 Monate zurückfordern.
Allerdings müssen Sie als Mieter auch Ausnahmen berücksichtigen. So gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 oder für Wohnungen, die mit einem hohen finanziellen Aufwand modernisiert wurden. Des Weiteren gilt die Mietpreisbremse nicht für Indexmieten, wenn die Grenze von 10 % durch eine im Mietvertrag vereinbarte Mieterhöhung überschritten wird.
Das Ziel der Mietpreisbremse besteht darin, den Anstieg des Mietniveaus zu dämpfen. Denn die Mehrheit der Menschen wohnt in Deutschland zur Miete. Da bestimmte Wohnungsmärkte besonders beliebt sind, hat die Wohnraumknappheit zu einem deutlichen Anstieg des Mietniveaus geführt. Die Mietpreisbremse soll dazu beitragen, den Mietanstieg für einen bestimmten Zeitraum zu dämpfen.
Die Mietpreisbremse betrifft nur solche Mietverhältnisse, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu abgeschlossen wurden. Außerdem muss sich das Mietobjekt in einem angespannten Wohnungsmarkt befinden. Zusätzlich darf es sich auch nicht um eine neu erbaute oder umfassend modernisierte Wohnung handeln.
Ob Ihre Miete zu hoch ist, erfahren Sie durch einen Vergleich Ihrer Nettokaltmiete mit den Angaben im qualifizierten Mietspiegel. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete ist immer der relevante Maßstab bei Neuvermietungen. Achten Sie dabei immer auf die passende Vergleichskategorie hinsichtlich Lage, Baujahr, Größe und Ausstattung. Der qualifizierte Mietspiegel wird auf wissenschaftlicher Basis erstellt und hat auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ausreichend Beweiskraft. Alternativ kann ein Vergleichswert auch durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden.
Ein Vermieter kann eine Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Dabei gelten Kappungsgrenzen, die die Möglichkeiten zur Mieterhöhung weiter begrenzen. So darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 20 % steigen. Diese Kappungsgrenze gilt bundesweit. In Gemeinden und Stadtteilen mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt eine Kappungsgrenze von 15 %. Angespannten Wohnungsmärkte werden von den Landesregierungen bestimmt, sodass diese 15-Prozent-Kappungsgrenze nicht bundesweit gilt. Darüber hinaus gibt es eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei Modernisierungen.
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