Nachbindung und Nachbindungsfrist
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was man unter Nachbindung und Nachbindungsfrist versteht und was es mit der Miete zu tun hat.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was man unter Nachbindung und Nachbindungsfrist versteht und was es mit der Miete zu tun hat.
Der Staat fördert den sozialen Wohnungsbau mit Darlehen und Zuschüssen. Dafür muss sich der jeweilige Vermieter dazu verpflichten, nur eine Miete in Höhe der Kostenmiete bzw. Bewilligungsmiete zu erheben. Die Dauer der Preisbindung für Sozialwohnungen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Aber selbst wenn ein Vermieter eine Förderung zurückzahlt, besteht die Preisbindung weiterhin. Das wird als sogenannte Nachbindung verstanden.
Wenn eine Wohnung mit öffentlichen Fördermitteln errichtet worden ist, dann entstehen dadurch gesetzlich festgelegt Bindungen. Dazu gehören vor allem die Preisbindung und die Belegungsbindung. Hinsichtlich der Preisbindung wird eine feste Miethöhe festgelegt. Diese Höhe geht aus dem Bewilligungsbescheid hervor, den der Vermieter von der zuständigen Behörde erhält. Hinsichtlich der Belegungsbindung gibt es die Bedingungen, dass eine Wohnung nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden darf.
Die Dauer der Preisbindung ist abhängig vom Förderprogramm und vom Bundesland. Sie beträgt in der Regel mehrere Jahrzehnte. Ob für Ihre Wohnungen noch eine Preisbindung besteht, können Sie im Wohnungsamt oder bei der zuständigen Förderstelle erfahren. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Fördermitteln für Sozialwohnungen kann dadurch die Preisbindung aufgehoben werden. Der Vermieter muss allerdings eine Nachbindungsfrist von zehn Jahren beachten, in der die Preisbindung trotzdem bestehen bleibt. Nur wenn die gewöhnliche Bindungsfrist früher abläuft als die Nachbindungsfrist, dann endet die Bindung ganz normal.
Wenn ein Vermieter die Fördermittel zurückzahlt, dann muss er die sogenannte Nachbindungsfrist beachten. Denn der Vermieter ist trotz Rückzahlung der Fördermittel noch für zehn Jahre an die Kostenmiete bzw. Bewilligungsmiete gebunden, solange die normale Bindungsfrist nicht vorher endet. In der Nachbindungsfrist können Vermieter nicht einfach die Miete anpassen. Daher ist es beim Kauf einer Immobilie auch wichtig, wann die Fördermittel zurückgezahlt wurden und wie lange noch eine Nachbindung besteht. Ein Blick in die II. Abteilung des Grundbuchs ist dafür hilfreich.
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