Notar
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon welche Aufgaben ein Notar beim Immobilienverkauf hat, wer ihn aussucht und wie hoch die Kosten beim Hauskauf sind.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon welche Aufgaben ein Notar beim Immobilienverkauf hat, wer ihn aussucht und wie hoch die Kosten beim Hauskauf sind.
Die Beteiligung eines Notars ist bei jedem Immobiliengeschäft gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechseln soll. Dies dient sowohl dem Käufer und Verkäufer als Schutz vor Risiken. Denn der Notar ist zur unparteiischen Beratung und Vertragsgestaltung verpflichtet.
Ein Notar übt ein öffentliches Amt aus. Ihm wird die hoheitliche Befugnis zur vorsorgenden Rechtspflege vom zuständigen Landesjustizministerium übertragen. Er berät und betreut Personen bei wichtigen rechtlichen Angelegenheiten, bei denen die Hinzuziehung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Immobilienkauf zählt zu diesen rechtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren gehört die Beglaubigung von Unterschriften, die Beurkundung von weiteren Rechtsgeschäften oder die Vermittlung bei Nachlassstreitigkeiten zu den Aufgaben eines Notars.
Bei einem Immobiliengeschäft berät der Notar die Beteiligten unparteiisch über die Konsequenzen und Risiken ihres Handels. Damit sollen die Beteiligten die Tragweite ihres Handels nachvollziehen können. Für die Ausarbeitung des Kaufvertrags benötigt der Notar diverse Dokumente, die vor allem der Verkäufer rechtzeitig bereitstellen muss. Im gesamten Prozess stellt der Notar sicher, dass keiner der Beteiligten eine ungesicherte Vorleistung erbringen muss.
Darüber hinaus veranlasst der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch, womit das Grundstück bzw. die Immobilie sozusagen für den Käufer reserviert ist. Gleichzeitig holt er von der Gemeinde eine Verzichtserklärung ein, womit sie auf ihr eventuelles Vorkaufsrecht verzichtet. Außerdem übermittelt der Notar den Kaufvertrag an das Finanzamt, die dann einen Bescheid über die Grunderwerbsteuer erstellt und dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zuschickt. Abschließend beantragt der Notar die Grundschuldeintragung und die Umschreibung des Eigentums ins Grundbuch.
Es gibt bei einem Immobiliengeschäft keine normierte Regel für die Auswahl des Notars. Üblicherweise sucht der Käufer den Notar aus, da dieser ihn in der Regel auch bezahlen muss. Ein Notar ist unabhängig von der Auswahl immer ein unparteiischer Berater alle Beteiligten, welche die Interessen des Verkäufers und Käufers gleichermaßen berücksichtigen.
Da Notare ein öffentliches Amt ausüben und nicht als Vertreter einer Partei agieren, sind sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und dienen somit allen Parteien. Damit ähneln sie den Richtern. Aber es ist nicht Aufgabe der Notare, über einen Sachverhalt autoritär zu entscheiden. Rechtsanwälte sind nicht zur Unparteilichkeit verpflichtet und vertreten daher die Interessen ihrer Mandanten. Der Zugang zur Notartätigkeit ist gesetzlich beschränkt, während dies für die Rechtsanwaltstätigkeit nicht gilt. Notare werden nämlich vom zuständigen Landesjustizministerium auf Lebenszeit ernannt.
Die Notarkosten beim Hauskauf basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz, welches bundesweit gilt. Daher unterscheiden sich die Notarkosten zwischen verschiedenen Notaren nicht. Die Notarkosten beinhalten in der Regel auch die Grundbuchkosten und werden vom Käufer getragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zusammen mit der Grunderwerbsteuer und der Courtage gehören die Notarkosten zu den Kaufnebenkosten. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises und der einzelnen Dienstleistungen. Als Faustregel sollten Sie etwa 1 % bis 2 % des Kaufpreises für Notarkosten einplanen. Je höher der Kaufpreis ist, desto geringer der Anteil.
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