Notarielle Beurkundung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was notarielle Beurkundung bedeutet, wie sie abläuft und was sie kostet.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was notarielle Beurkundung bedeutet, wie sie abläuft und was sie kostet.
Immobiliengeschäfte müssen in Deutschland notariell beurkundet werden. Denn nur dann kann ein ordnungsgemäßer Eigentumsübergang stattfinden und wird ein Immobiliengeschäft auch rechtswirksam. In der Regel sucht der Immobilienkäufer den Notar für eine notarielle Beurkundung aus und trägt auch die entsprechenden Notarkosten, die Teil der Kaufnebenkosten sind.
Eine notarielle Beurkundung eines Immobilienverkaufs stellt sicher, dass die Vertragsinhalte rechtlich korrekt sind und die Beteiligten sich der Tragweite und den Auswirkungen ihres Handelns bewusst sind. Der Notar erstellt daher eine Niederschrift über die vertragliche Gestaltung des Eigentumsübergangs einer Immobilie, eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung. Der Notar vermerkt darin, dass er die Beteiligten über mögliche Risiken aufgeklärt hat. Mit den Unterschriften der Vertragsparteien und des Notars wird die Niederschrift zu einer öffentlichen Urkunde, die im Rechtsverkehr ein erhöhtes Vertrauen genießt. Mit der notariellen Beurkundung ist ein Immobiliengeschäft rechtskräftig.
Immer wenn ein Vertrag oder eine Vereinbarung weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen hat, muss eine notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Das betrifft neben Immobilienverträgen beispielsweise auch Erbverträge und Eheverträge. Die Einbeziehung eines Notars ist gesetzlich vorgeschrieben und niemand kann sich darüber hinwegsetzen.
Üblicherweise sucht der Immobilienkäufer den Notar aus und vereinbart den Beurkundungstermin. Der Verkäufer kann aber durchaus Vorschläge unterbreiten. Da sich die Notarkosten einheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richten, spielen Preisunterschiede keine Rolle bei der Auswahl des Notars.
Vor einem Beurkundungstermine finden Vorgespräche statt. Zusätzlich verschickt der Notar den Kaufvertragsentwurf an beide Vertragsparteien. Zu Beginn einer notariellen Beurkundung überprüft der Notar die Identität der Beteiligten und belehrt sie über ihre Rechte und Pflichten. Anschließend liest der Notar die vertragliche Niederschrift laut vor. Bei offenen Punkten können die Beteiligten Fragen stellen. Der Notar kann dann eventuell Ergänzungen vornehmen, wenn die Vertragsparteien dem zustimmen. Mit ihrer Unterschrift genehmigen die Vertragsparteien den Inhalt des jeweiligen Immobilienvertrags. Am Ende unterschreibt der Notar die Urkunde auch und bestätigt damit die rechtliche Korrektheit. Der Immobilienkauf ist damit besiegelt.
Im Gegensatz zu einer Beurkundung bescheinigt die Beglaubigung nur die Echtheit einer Unterschrift eines Dokuments bzw. einer Kopie eines Dokuments. Bei einer Beglaubigung berät der Notar normalerweise nicht und prüft auch nicht den Inhalt des Dokuments.
Zur Feststellung der Identität müssen die Vertragsparteien ein Ausweisdokument vorlegen. Außerdem wird ein aktueller Grundbuchauszug benötigt, woraus alle relevanten Daten zum Grundstück bzw. zur Immobilie hervorgehen. Das betrifft vor allem die aktuellen Eigentumsverhältnisse und die eingetragenen Belastungen. Außerdem sind auch noch Angaben zum Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten notwendig, zum Beispiel, ob ein Notaranderkonto eingerichtet werden muss. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung gehören Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen und weitere Dokumente zu den Unterlagen. Bei der Immobilienvermittlung über einen Makler sind noch Informationen notwendig, wer die Courtage zu zahlen hat. Daneben dürfen die Steuernummern der Beteiligten sowie die Übergabemodalitäten nicht fehlen. Vom Käufer benötigt der Notar neben einem Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung unter Umständen noch Unterlagen zur Immobilienfinanzierung.
Die Kosten für die notarielle Beurkundung sind abhängig vom Kaufpreis bzw. der Grundschuldhöhe und von den vom Notar erbrachten Dienstleistungen. Denn im Rahmen eines Immobiliengeschäfts gestaltet der Notar den Kaufvertrag, nimmt die Grundschuldbestellung vor, beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, richtet ein Notaranderkonto ein und betreut die Vertragsparteien. So können die Kosten für die notarielle Beurkundung und weitere Dienstleistungen rund ums Immobiliengeschäft etwa 1 % bis 2 % vom Kaufpreis betragen. Diese Notarkosten zählen neben der Grunderwerbsteuer und der Courtage zu den Kaufnebenkosten und sind normalerweise vom Käufer zu tragen.
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