Optionsvertrag
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein Kaufoptionsvertrag ist und warum es sinnvoll sein kann sich ein Grundstück oder Hauskauf zu sichern.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein Kaufoptionsvertrag ist und warum es sinnvoll sein kann sich ein Grundstück oder Hauskauf zu sichern.
Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und wollen verhindern, dass sie Ihnen jemand anderes vor der Nase wegschnappt? Dann ist ein Optionsvertrag eine Möglichkeit, die aber keine endgültige Verpflichtung darstellt. Denn im Immobilienrecht gibt es keine verpflichtenden Vorverträge. Nur ein Kaufvertrag, der notariell beurkundet wurde, ist auch verpflichtend. Denn erst mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird verhindert, dass die Immobilie doch noch an jemand anderes verkauft wird.
Ein Optionsvertrag ist die Absichtserklärung von Verkäufer und Kaufinteressent, eine Immobilie an die Gegenpartei zu verkaufen bzw. eine Immobilie von der Gegenpartei zu kaufen. Aus dem Optionsvertrag ergibt sich rechtlich aber keine Verpflichtung, da ein Eigentümerwechsel bei einem Immobilienkauf nur aufgrund einer notariellen Beurkundung stattfinden kann. Wenn der Optionsvertrag nicht eingehalten wird, dann ergeben sich allerdings unter Umständen Schadensersatzansprüche. Dies kann zutreffen, wenn der Verkäufer die Immobilie zu einem geringeren Preis verkaufen oder der Kaufinteressent eine andere Immobilie zu einem höheren Preis kaufen muss. Allerdings ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in der Praxis komplex, sodass die Praxistauglichkeit eines Optionsvertrags infrage steht. Ein Optionsvertrag hat daher mehr einen psychologischen Effekt, nämlich einen Käufer oder eine Immobilie fest an der Angel zu haben.
Eine Alternative für den Optionsvertrag kann ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot sein. Damit bietet der Verkäufer dem Kaufinteressenten die Möglichkeit, das Verkaufsangebot innerhalb einer vereinbarten Frist anzunehmen. Zusätzlich kann auch der Kaufinteressent sein Kaufangebot notariell beurkunden, wodurch er sich verpflichtet, das Verkaufsangebot unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der vereinbarten Frist anzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen können zum Beispiel die Immobilienfinanzierung oder der positive Bescheid für eine Baugenehmigung gehören. Solche notariellen Beurkundungen sind aber immer mit Notargebühren verbunden.
Mit einer Reservierungsvereinbarung für einen Kaufinteressenten garantiert der Makler, dass er die Immobilie innerhalb eines vereinbarten Zeitraums keinem anderen Kaufinteressenten anbietet. Für eine Reservierungsvereinbarung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Makler einen Alleinauftrag des Eigentümers haben und der Eigentümer muss mit der Reservierungsvereinbarung einverstanden sein. Für eine Reservierungsvereinbarung fällt in der Regel eine Reservierungsgebühr in Höhe von etwa 5 % bis 10 % der Maklerprovision an. Bei höheren Reservierungsgebühren ist eine notarielle Beurkundung der Reservierungsvereinbarung notwendig, was dann zu einer rechtlichen Bindung führt.
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