Optionsvertrag

Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was ein Kaufoptionsvertrag ist und warum es sinnvoll sein kann sich ein Grundstück oder Hauskauf zu sichern.

Was ist ein Optionsvertrag?

Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und wollen verhindern, dass sie Ihnen jemand anderes vor der Nase wegschnappt? Dann ist ein Optionsvertrag eine Möglichkeit, die aber keine endgültige Verpflichtung darstellt. Denn im Immobilienrecht gibt es keine verpflichtenden Vorverträge. Nur ein Kaufvertrag, der notariell beurkundet wurde, ist auch verpflichtend. Denn erst mit der Eintragung der Auflassungsvormerkung wird verhindert, dass die Immobilie doch noch an jemand anderes verkauft wird.

Alles was Sie über einen Kaufoptionsvertrag wissen sollten

Was ist ein Optionsvertrag beim Hauskauf?

Ein Optionsvertrag ist die Absichtserklärung von Verkäufer und Kaufinteressent, eine Immobilie an die Gegenpartei zu verkaufen bzw. eine Immobilie von der Gegenpartei zu kaufen. Aus dem Optionsvertrag ergibt sich rechtlich aber keine Verpflichtung, da ein Eigentümerwechsel bei einem Immobilienkauf nur aufgrund einer notariellen Beurkundung stattfinden kann. Wenn der Optionsvertrag nicht eingehalten wird, dann ergeben sich allerdings unter Umständen Schadensersatzansprüche. Dies kann zutreffen, wenn der Verkäufer die Immobilie zu einem geringeren Preis verkaufen oder der Kaufinteressent eine andere Immobilie zu einem höheren Preis kaufen muss. Allerdings ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in der Praxis komplex, sodass die Praxistauglichkeit eines Optionsvertrags infrage steht. Ein Optionsvertrag hat daher mehr einen psychologischen Effekt, nämlich einen Käufer oder eine Immobilie fest an der Angel zu haben.

Was ist ein notarielles Verkaufsangebot?

Eine Alternative für den Optionsvertrag kann ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot sein. Damit bietet der Verkäufer dem Kaufinteressenten die Möglichkeit, das Verkaufsangebot innerhalb einer vereinbarten Frist anzunehmen. Zusätzlich kann auch der Kaufinteressent sein Kaufangebot notariell beurkunden, wodurch er sich verpflichtet, das Verkaufsangebot unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der vereinbarten Frist anzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen können zum Beispiel die Immobilienfinanzierung oder der positive Bescheid für eine Baugenehmigung gehören. Solche notariellen Beurkundungen sind aber immer mit Notargebühren verbunden.

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Mit einer Reservierungsvereinbarung für einen Kaufinteressenten garantiert der Makler, dass er die Immobilie innerhalb eines vereinbarten Zeitraums keinem anderen Kaufinteressenten anbietet. Für eine Reservierungsvereinbarung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Makler einen Alleinauftrag des Eigentümers haben und der Eigentümer muss mit der Reservierungsvereinbarung einverstanden sein. Für eine Reservierungsvereinbarung fällt in der Regel eine Reservierungsgebühr in Höhe von etwa 5 % bis 10 % der Maklerprovision an. Bei höheren Reservierungsgebühren ist eine notarielle Beurkundung der Reservierungsvereinbarung notwendig, was dann zu einer rechtlichen Bindung führt.

Sie möchten sich im Wirrwar von Immobilienbegriffen nicht verlieren und suchen nach einem erfahrenen Immobilienmakler für Ihren Immobilienverkauf?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lehnen sich entspannt zurück.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ratgeber Immobilien und Fakten

Cookie Informationen

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Überträgt Daten an Ogulu, um 360° Immobilien-Touren zu laden.

  • Überträgt Daten an onOffice, um Käuferfinder zu laden.

  • Wir verwenden für unsere Website verschiedene Pixel für Marketing Maßnahmen
  • Überträgt Daten an die BOTTIMMO AG, um externe Widgets zu laden.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.