Prolongation
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Prolongation bedeutet und wann es bei Darlehen vereinbart wird.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Prolongation bedeutet und wann es bei Darlehen vereinbart wird.
Als Prolongation wird ganz allgemein die Laufzeitverlängerung eines Vertrages bezeichnet. Bei der Immobilienfinanzierung ist dann von der Prolongation die Rede, wenn nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist die Immobilienfinanzierung beim bisherigen Darlehensgeber fortgeführt wird. Die üblichen Alternativen dazu sind die Tilgung der Restschuld, das Forward-Darlehen oder die Umschuldung, sodass die Immobilienfinanzierung bei einem anderen Darlehensgeber fortgeführt wird.
Die Prolongation eines Darlehens ist eine Form der Anschlussfinanzierung beim bisherigen Darlehensgeber nach dem Ende der Zinsbindungsfrist, wenn es noch eine Restschuld zu tilgen gibt. Die bisherigen Vertragsbedingungen bleiben dabei im Allgemeinen bestehen. Aber es ändern sich die Höhe der Sollzinsen und die Dauer der Zinsbindung. Außerdem sind bei einer Prolongation keine weiteren bürokratischen Formalien zu regeln. Daher entschließen sich viele Darlehensnehmer bei der Anschlussfinanzierung für eine Prolongation.
Der Darlehensgeber ist dazu verpflichtet, spätestens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindung den Darlehensnehmer zu kontaktieren und ihm mitzuteilen, ob er die Immobilienfinanzierung fortsetzen möchten. Sie können aber auch schon bis zu 12 Monate vor Ende der Zinsbindung beim Darlehensgeber um ein Prolongationsangebot bitten. Wenn der Darlehensgeber zur Prolongation bereit ist, dann unterbreitet er ein unverbindliches Darlehensangebot.
Der Darlehensnehmer kann dies annehmen, sodass die Immobilienfinanzierung bei demselben Darlehensgeber fortgeführt wird. Die Vertragsbedingungen bleiben im Regelfall identisch, aber es erfolgt eine neue Festlegung der Höhe des Sollzinses und der Dauer der Zinsbindung. Allerdings besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, über die Zinshöhe zu verhandeln. Dies ist besonders sinnvoll, wenn günstige Vergleichsangebote für die Umschuldung bei anderen Darlehensgebern vorliegen. Die Einigung über eine Prolongation erfolgt immer schriftlich. Nach dem Ende der aktuellen Immobilienfinanzierung wird die verbliebene Restschuld dann zu den neuen Darlehenskonditionen weiterfinanziert.
Wenn Ihnen der bisherige Darlehensgeber kein Prolongationsangebot macht, dann kann dies an einer gesunkenen Bonität oder an Zahlungsverzögerungen in der Vergangenheit liegen. Dann haben Sie drei Monate Zeit, um eine Umschuldung vorzunehmen.
Wie hoch der Sollzins bei einer Prolongation ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die Zinshöhe hängt vom Zinsumfeld ab. Normalerweise macht der Darlehensgeber Prolongationsangebote für verschiedene Zeiträume (5, 10, 15, 20 Jahre). Dabei ist der Zinssatz umso höher, je länger die Zinsbindung ist.
Die Prolongation lässt sich bequem, schnell und ohne viel Aufwand abwickeln, da nur eine entsprechende Unterschrift des Darlehensgebers notwendig ist. Es findet keine erneute Bonitätsprüfung statt, es müssen keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden und es fallen auch keine weiteren Kosten an. Denn an der Grundschuld im Grundbuch muss nichts geändert werden, im Gegensatz zur Umschuldung.
Als Nachteil erweist sich, dass das Prolongationsangebot häufig nicht die günstigsten Konditionen aufweist. Es besteht aber manchmal auch Verhandlungsspielraum. Außerdem bleiben die alten Vertragsbedingungen bestehen, was auch nicht immer gewünscht ist, wenn sich beispielsweise die Einkommenssituation oder das Zinsniveau geändert haben.
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