Realteilung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Realteilung Grundstück bedeutet und wann die Aufteilung eines Grundstücks möglich ist.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Realteilung Grundstück bedeutet und wann die Aufteilung eines Grundstücks möglich ist.
Grundstücke können nicht nur zusammengelegt, sondern auch geteilt werden. Bei einer Realteilung eines Grundstücks findet eine tatsächliche Teilung statt, sodass neue Grundstücke entstehen. Für diese Grundstücke wird dann im Grundbuchamt ein separates Grundbuchblatt angelegt. Auch eine Immobilie kann eine Realteilung vorgenommen werden. Die Durchführung einer Realteilung ist an spezielle Voraussetzungen geknüpft.
Eine Realteilung ist auf Aufteilung eines Grundstücks oder einer Immobilie in rechtlich separate Einheiten, für die ein eigenständiges Grundbuchblatt angelegt wird. Außerdem erfolgt eine Eintragung ins Liegenschaftskataster. Eine Realteilung wird zum Beispiel dann vorgenommen, wenn mehrere Bauplätze geschaffen werden sollen. Aber auch nach einer Scheidung oder bei mehreren Erben nach einer Erbschaft findet eine Realteilung statt, damit die Beteiligten rechtlich eigenständige Grundstücke und Teile von Gebäuden erhalten können.
Ein Grundstück oder eine Immobilie muss für die Realteilung groß genug sein. Mit einer Realteilung entstehen sichtbare Grundstücksgrenzen und eigenständige Zufahrten. Bei einer Immobilie sind separate Eingänge und voneinander abgeschlossene Wohneinheiten notwendig, die auch durch Umbaumaßnahmen erreicht werden können. Die Wohneinheiten müssen unabhängig voneinander zugänglich sein. Nicht immer ist eine solche Realteilung baurechtlich zulässig und bautechnisch möglich. Das muss vorher geprüft werden.
Eine Realteilung darf nicht dem geltenden Bebauungsplan und den Bauvorschriften widersprechen. Außerdem ist unter Umständen zu klären, ob die separate Bebauung der entstandenen Grundstücke nach einer Realteilung überhaupt möglich ist. Informationen dazu erhalten Sie im zuständigen Bauamt. Außerdem ist vorher zu klären, ob eine Immobilie bautechnisch und baurechtlich real geteilt werden darf.
Eine behördliche Genehmigung ist für eine Realteilung nicht erforderlich. Allerdings müssen eine Teilungsvermessung durchgeführt und eine neue Flurkarte beantragt werden. Erst mit der neuen Flurkarte kann der Notar dann auch die Eintragung der neuen Grundstücke ins Grundbuch veranlassen. Wenn eine Realteilung nicht möglich ist, dann ist eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Alternative.
Die höchsten Kosten bei einer Realteilung sind die Vermessungskosten für die Teilungsvermessung. Dazu kommen noch die Notarkosten und die Eintragungskosten fürs Grundbuch, die sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz ergeben. Die Vermessungskosten richten dabei nach den entsprechenden Gebührenordnungen der Bundesländer, die Gebühren für einzelne Vermessungsschritte festlegen. Die Kosten sind abhängig von der Grundstücksgröße und dem Bodenwert. So können Teilungskosten im mittleren vierstelligen Eurobereich entstehen.
Bei der ideellen Teilung findet keine Zerlegung des Grundstücks bzw. der zugehörigen Flurstücke im Liegenschaftskataster statt. Stattdessen findet eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz statt, wodurch Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum entsteht. Die beteiligten Eigentümer besitzen dann Miteigentumsanteile.
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