Teilungserklärung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon wer die Teilungserklärung erstellt, woraus sie besteht und wo man sie anfordern kann.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon wer die Teilungserklärung erstellt, woraus sie besteht und wo man sie anfordern kann.
Eine Teilungserklärung dient zur Aufteilung einer Immobilie oder eines Grundstücks in rechtlich eigenständige Einheiten, für die dann auch separate Grundbücher erstellt werden. Eine Teilungserklärung ist beispielsweise bei der Teilung eines Mehrfamilienhauses in rechtlich eigenständige Eigentumswohnungen notwendig. Denn nur bei der Existenz einer Teilungserklärung können die Eigentumswohnungen auch separat verkauft werden und damit den Eigentümer wechseln. Für Interessenten an einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung für die Immobilienfinanzierung wichtig, aber auch als Informationen über Rechte und Pflichten.
Eine Teilungserklärung ist immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie bzw. ein Grundstück rechtlich geteilt werden soll. So kann ein Mehrfamilienhaus in rechtlich eigenständige Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Aber auch bei der Teilung eines Grundstücks und eines Reihen- oder Doppelhauses spielt die Teilungserklärung eine wichtige Rolle. In der Teilungserklärung ist vermerkt, welche Teile der Immobilie als Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gelten, welche Nutzungsbeschränkungen sowie Sondernutzungsrechte existieren und wie die Kostenverteilung zwischen den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft geregelt ist. Außerdem enthält sie Angaben zum Modus des Stimmrechts und zur Organisation des Verwalters. Die Teilungserklärung wird in der Regel von einem Notar beglaubigt bzw. beurkundet und wird dann beim Grundbuchamt eingereicht. Mit der Teilungserklärung können schließlich Grundbücher für die rechtlich eigenständigen Einheiten angelegt werden. Die Teilungserklärung ist für alle Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft bindend.
Eine Teilungserklärung besteht aus dem Aufteilungsplan, der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Gemeinschaftsordnung. Dabei ist der von einem Architekten erstellte Aufteilungsplan eine Bauzeichnung, die über die Gebäudeaufteilung in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum Auskunft gibt und in der jede Einheit eindeutig gekennzeichnet ist. Außerdem ist der jeweilige Miteigentumsanteil angegeben. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde geprüft sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wiederum ist eine behördliche Bescheinigung darüber, dass jede Einheit baulich hinreichend abgeschlossen ist, um als baulich eigenständige Einheit zu gelten. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor Ort beantragt. In der Gemeinschaftsordnung sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft festgelegt. Die Teilungserklärung wird von einem Notar normalerweise notariell beurkundet und wird dann beim Grundbuchamt eingereicht. Nach einer Prüfung wird dann für jede neue Einheit ein separates Grundbuch erstellt.
Die Teilungserklärung wird von verschiedenen Beteiligten erstellt. Für den Aufteilungsplan ist üblicherweise ein Architekt verantwortlich. Außerdem wird der Aufteilungsplan von der Baubehörde geprüft. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Baubehörde ausgestellt. Die Erstellung der Gemeinschaftsordnung erfolgt durch den Eigentümer. Für die notarielle Beurkundung ist dann ein Notar verantwortlich.
Eine Teilungserklärung kann nachträglich geändert werden, wenn alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft der Änderung zustimmen. Außerdem muss die Änderung der Teilungserklärung notariell beurkundet und in den Grundbüchern eingetragen werden. Eine solche nachträgliche Änderung der Teilungserklärung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Teileigentum in Wohnungseigentum umgewandelt oder ein Sondernutzungsrecht neu vergeben werden soll.
Wenn Sie am Kauf einer Einheit einer Eigentümergemeinschaft interessiert sind, dann wird Ihnen eine Teilungserklärung üblicherweise vom Makler oder Eigentümer zur Verfügung gestellt. Bei einem berechtigten Interesse können Sie auch beim Grundbuchamt die Teilungserklärung anfordern. Wenn Sie als Eigentümer die Teilungserklärung verloren haben, dann können Sie sich an den Verwalter oder den ausstellenden Notar wenden oder diese beim Grundbuchamt neu beantragen.
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