Unbedenklichkeitsbescheinigung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon warum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf benötigt wird.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon warum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Immobilienkauf benötigt wird.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört zu den erforderlichen Dokumenten beim Wechsel des Eigentümers eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt für die Begleichung der Grunderwerbsteuer ausgestellt und ist Voraussetzung für die Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch. Sie wird direkt an den zuständigen Notar geschickt, der mit der Abwicklung des Immobiliengeschäfts beauftragt ist.
Nachdem der Notar für ein Immobiliengeschäft eine Veräußerungsanzeige an das Finanzamt weitergeleitet hat, überprüft das Finanzamt, ob Grunderwerbsteuer fällig wird. Die Grunderwerbsteuer gehört mit den Notar- und Gerichtskosten und der Courtage zu den Kaufnebenkosten. Obwohl die Zahlungspflicht für die Grunderwerbsteuer grundsätzlich für beide Vertragsparteien gilt, wird sie im Kaufvertrag in der Regel auf den Erwerber abgewälzt. Nach der Zusendung des Gewerbesteuerbescheids hat der neue Eigentümer einen Monat Zeit zur Bezahlung. Im Fall der Zahlung sendet das Finanzamt an den Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung kann dann die Eigentumsübertragung abgeschlossen werden. Außerdem erfolgt erst dann auch die Kaufpreiszahlung an den Verkäufer.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt ist nicht notwendig, wenn der Kaufpreis für die Immobilie bzw. das Grundstück höchstens 2.500 Euro beträgt. Außerdem keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beim Erwerb unter Ehegatten, unter Verwandten in gerader Linie, durch Schenkung oder Tod notwendig. Darüber hinaus gibt es noch weitere spezielle Ausnahmefälle.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt an den Notar geschickt, der auch die Veräußerungsanzeige vorgenommen hat und für die Abwicklung des Kaufvertrags verantwortlich ist. Der Notar reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann beim Grundbuchamt an.
Die Voraussetzung für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung besteht darin, die Grunderwerbsteuer zu begleichen. Im Regelfall übernimmt das der Erwerber.
Ein Darlehensgeber wird die Auszahlung der Darlehenssumme erst dann vornehmen, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht und im Grundbuch auch eine Grundschuld eingetragen ist. Daher ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Regelfall eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung der Darlehenssumme.
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