Valutierung
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Valutierung der Grundschuld bedeutet und was es mit Ihrer Immobilienfinanzierung zu tun hat.
Erfahren Sie in unserem Immobilienlexikon was Valutierung der Grundschuld bedeutet und was es mit Ihrer Immobilienfinanzierung zu tun hat.
Bei der Immobilienfinanzierung ist die Valutierung die vom Darlehensnehmer lang ersehnte Auszahlung eines Darlehens. Die Voraussetzung für die Valutierung ist die Erfüllung aller vereinbarten Bedingungen. Mit der Valutierung beginnt auch die Verzinsung eines Darlehens, deswegen ist das Valutierungsdatum für Darlehensnehmer wichtig.
Bei einem Darlehen ist die Valutierung die Auszahlung der vereinbarten Darlehenssumme. Die Auszahlung eines Darlehens kann dann erfolgen, wenn die Grundschuld eingetragen wurde oder wenn eine Rangbescheinigung des Notars vorliegt. Bei einem Neubau findet häufig eine Teilvalutierung statt, indem entsprechend des Baufortschritt Teilbeträge des Darlehens ausgezahlt werden. Mit dem Datum der Valutierung beginnt auch die Verzinsung der ausgezahlten Darlehenssumme. Das Buchungsdatum der Darlehenssumme kann sich vom Valutierungsdatum unterscheiden.
Bei einer Vollvalutierung wird die vereinbarte Darlehenssumme in einem einzigen Betrag ausgezahlt. Die Berechnung der Zinszahlungen beginnt mit dem Tag der Vollvalutierung.
Bei einer Teilvalutierung wird die vereinbarte Darlehenssumme in mehreren Beträgen ausgezahlt. Eine Teilvalutierung ist üblich bei einem Neubau oder bei einer Modernisierung einer Immobilie, sodass der Darlehensgeber die Auszahlung in Teilbeträge abhängig vom Baufortschritt auszahlt. Dabei werden Zinszahlungen nur für die ausgezahlten Teilbeträge fällig.
Hinsichtlich der Grundschuld liegt eine Valutierung in Höhe der Restschuld vor. Die Differenz der Darlehenssumme und der Restschuld ist der Betrag, in dessen Höhe die Grundschuld nicht mehr valutiert. Wenn ein Darlehen vollständig getilgt wurde, ist die Grundschuld nicht valutiert. Dann ist eine Löschungsbewilligung notwendig, die der Gläubiger nach der vollständigen Tilgung eines Darlehens ausstellen muss. Mit dieser Löschungsbewilligung kann der Schuldner dann die Grundschuld löschen lassen, was aber nicht immer sinnvoll ist.
Wenn ein Darlehen vollständig getilgt wurde, dann liegt keine Valutierung mehr vor. In diesem Fall kann eine Grundschuld für die Absicherung eines neuen Darlehens verwendet werden, was als Revalutierung bezeichnet wird. Denn eine Grundschuld verbraucht sich nicht als Sicherheit. Die Gläubiger von nachrangigen Grundschulden müssen der Revalutierung allerdings zustimmen. Mit der Revalutierung sparen sich die Eigentümer die Kosten für die Löschung der Grundschuld und die erneute Grundschuldbestellung. Außerdem können zukünftige Darlehen dann schneller ausgezahlt werden.
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