Objekt
Ihr neues Grundstück besteht aus dem Flurstück 441. Das Flurstück ist weitestgehend rechteckig. Es misst in der Breite ca. 23 m (westliche und östliche Grundstücksgrenze). Die Grundstückstiefe beträgt ca. 40 m (nördliche und südliche Grundstücksgrenze).
Das in erster Reihe liegende Grundstück ist zurzeit mit einem abrissreifen kleinen Haus bebaut. Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 89 aus dem Jahr 1990 ist eine Bebauung eines Einzelhauses mit einem Vollgeschoss sowie einem ausgebautem Dachgeschoss, mit den GFZ: 0,5 und GRZ: 0,4 zulässig.
Lage
Lagebeschreibung
Ihr neues Baugrundstück befindet sich in Erftstadt-Dirmerzheim.
Erftstadt liegt 25 Kilometer südwestlich von Köln, am Westhang der Ville und ist die flächenmäßig größte Stadt des Erftkreises. Die Siedlungsflächen sind von ausgedehnten Flussauen, Wiesen und landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.
Erftstadt umfasst 14 Stadtteile und zählt fast 52.000 Einwohner.
Im Osten bestimmt der Naturpark Kottenforst-Ville mit seinen Baggerseen inkl. Strandbad das Stadtgebiet. Auch der nahe gelegene Erholungsraum der Nordeifel spricht für die hohe Attraktivität des Wohnortes Erftstadt. Das vielfältige Einzelhandelsangebot im Stadtzentrum sowie einigen Nebenzentren erhöht zusätzlich die Standortqualität. Auch in historischer Hinsicht bietet Erftstadt einige Highlights wie z. B. mehrere restaurierte Schlösser und Burgen zeugen von der bedeutenden Vergangenheit.
Verkehrslage:
Verkehrsanbindungen bestehen über ein gut ausgebautes Straßensystem, wie die Bundesstraße 265, ein direkter Anschluss an die Bundesautobahnen A61 und A1 sind über die Auffahrten Gymnich und Erftstadt gegeben.
Weitere Standortvorteile sind, die Deutsche Bahn AG (Bahnhof Erftstadt-Liblar), die Nähe zum Flughafen Köln-Bonn (ca. 30 km) sowie dem Stückgutbahnhof Köln-Eifeltor (ca. 20 km).
Mikrolage:
Die unmittelbar umliegende Bebauung ist gekennzeichnet durch eine offene 1 1/2 geschossige Bauweise mit Satteldächern, zum größten Teil mit Einzelhäusern. Die Straße „Kampstraße“ ist in erster Linie ausgelegt für den Anliegerverkehr und gilt als reine Anwohnerstraße.