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Baulasten können teuer werden

Was ist überhaupt eine Baulast?

23.08.2016

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung  gegenüber der Baubehörde, das jeweilige Grundstück betreffend. Der Eigentümer verpflichtet sich, betreffende Dinge zu dulden, zu tun oder zu unterlassen. Zum Beispiel die Zufahrtsbaulast:  hier liegt ein Grundstück nicht an einer öffentlich-rechtlichen Straße, sondern ist nur über ein angrenzendes Privatgrundstück zu erreichen. Der Eigentümer  duldet und sichert somit die Zufahrt über sein privates Grundstück. Somit übernimmt er die öffentlich-rechtliche Sicherung durch die Eintragung einer Baulast.

Oft weiß niemand genau wo diese aufgeführt werden. Baulasten  werden häufig mit  privatrechtlichen Grunddienstbarkeiten verwechselt, welche in Abteilung II des Grundbuches geführt werden. Die durch etwaige Einträge bestehenden Auswirkungen auf das Grundstück können dennoch weitreichende Konsequenzen haben. Spätestens beim Notartermin kommt das Thema Altlasten zur Sprache und der Verkäufer muss, insofern er  keine Akteneinsicht vorgenommen hat, im Notarvertrag versichern dass ihm keine Baulasten bekannt sind. Nun kann sich der Verkäufer mit Bestehen auf Preisnachlässe seitens des Käufers konfrontiert sehen, oder der nun verunsicherte Käufer nimmt Abstand von der Transaktion.

Das Baulastenverzeichnis ist bei der jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt hinterlegt und kann dort eingesehen werden. Der Verkäufer eines Baugrundstücks oder einer Immobilie sollte vor der Veräußerung genau wissen, ob es eventuelle Einschränkungen für den Käufer gibt.  Bereits für eine sachgemäße Wertermittlung ist es notwendig, die auf dem Grundstück liegenden Baulasten dokumentieren zu können. Auch  wenn das Baugrundstück bereits seit Generationen in Familienbesitz ist, gilt zu prüfen, ob nicht doch jemand in den Jahren zuvor eine Baulast eingetragen hat. Und auch wenn sie die Immobilie bereits gebraucht gekauft haben und der Vorverkäufer möglicherweise keinen Überblick über die Baulasten hatte, ist eine Einsicht in das Baulastenverzeichnis vorzunehmen.

Sie sehen, beim Immobilienverkauf ist eine größtmögliche Absicherung auf alle möglichen Eventualitäten von großem Nutzen.

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