Energieeinsparverordnung (EnEV) und Dämmpflicht
Verdammte Pflichten für Immobilienbesitzer – hier: die Energieeinsparverordnung und Dämmpflicht
Verdammte Pflichten für Immobilienbesitzer – hier: die Energieeinsparverordnung und Dämmpflicht
07.06.2016
Sie als Eigentümer haben zahlreichen Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 nachzukommen. Unter anderem verlangt sie von Ihnen eine Dämmplicht. Doch nicht jeder ist automatisch dazu gezwungen. Wo genau gelten also welche Vorgaben und wann werden Ausnahmen gemacht?
Die Regelung greift, wenn Sie Ihre Immobilie mindestens vier Monate jährlich normal beheizen und betrifft die Dämmung der obersten Geschossdecke über den beheizten Räumen – unabhängig davon, ob diese begehbar sind oder nicht. Oder aber die des ganzen Daches sowie der Heizung, Leitungen und Armaturen, wenn diese die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz nicht erfüllen. Die dazu erforderlichen Schritte mussten bis Ende 2015 erfolgt sein.
Schonfrist für zukünftige Eigentümer
Sie haben zwei Jahre nach dem Kauf Ihres Hauses Zeit, die vorgeschriebenen Auflagen zu erfüllen. Sollten Sie eine Immobilie geerbt haben, steht Ihnen derselbe Zeitraum für die Sanierung zur Verfügung.
Einen Sonderstatus genießen Sie, wenn Sie Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind und dieses bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben: Sie unterliegen damit keiner Vorschrift der energetischen Sanierung.
Aber:
Die Dämmpflicht greift auch bei Fassaden. Wenn Sie wie oben beschrieben zu den alteingesessenen Eigentümern zählen und Sanierungsarbeiten an Ihrer Fassade beauftragen, haben Sie sich in diesem Falle nach den Maßgaben der EnEV zu richten. Das betrifft nicht die Ausbesserung eines kleinen Risses. Lassen Sie jedoch mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche erneuern, muss diese auch gedämmt werden – und zwar in ihrer Gesamtheit.
Werden Sie den Anforderungen der EnEV nicht gerecht, kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro drohen.
Lassen Sie Ihre Energiesparmaßnahmen fördern
Hintergrund dieser Gesetze ist das Ziel der Bundesregierung, den CO²-Gehalt bis 2050 um 80 % zu reduzieren – dies sei u. a. nur durch eine umfangreiche Haus-Dämmung möglich. Als Eigentümer wird Ihnen die hohe Anfangsinvestition deshalb mit dem Programm “Energieeffizient Sanieren” erleichtert. Es beinhaltet Fördermittel und Entscheidungshilfen für die erforderlichen Schritte. Weiterführende Informationen finden Sie hier.