Kein Hausverkauf ohne Finanzierungszusage
Zu Ihrer eigenen Sicherheit: Kein Hausverkauf ohne Finanzierungszusage – die Finanzierungszusage beim Immobilienverkauf
Zu Ihrer eigenen Sicherheit: Kein Hausverkauf ohne Finanzierungszusage – die Finanzierungszusage beim Immobilienverkauf
11.08.2016
Manch Eigentümer ist versucht, seine Immobilie auf eigene Faust zu verkaufen und halst sich damit umfangreiche Arbeit auf. Der damit verbundene Stress kann dazu führen, dass er schlichtweg vergisst, sich bezüglich der Bezahlung verbindlich abzusichern. So wird der Kaufvertrag letztendlich ohne Netz und doppelten Boden abgeschlossen. Der Verkäufer verspürt im ersten Moment Erleichterung, dass er diese Bürde endlich hinter sich hat. Wenn es jedoch hart auf hart kommt, steht er letzten Endes möglicherweise mit leeren Händen da.
Die Strapaze geht dann leider weiter, denn nun muss der Besitzer – statt sich wie erhofft entspannt zurücklehnen zu können – weitere Anstrengungen unternehmen, um zu seinem Recht zu kommen. Nach – teilweise mehrfachen – Abmahnungen erweist sich im schlimmsten Falle schließlich: Der Käufer hat von seiner Bank keine Genehmigung zur Finanzierung erhalten.
Wie können Sie den schwarzen Peter nun abwenden?
Ihnen gegenüber macht sich der Käufer zwar schadenersatzpflichtig. Auch kann er nicht so leicht aus dem Vertrag aussteigen. Zudem ist er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Doch das alles bringt Sie als Geschädigten in diesem Moment nicht weiter: Einem nackten Mann kann man nichts aus der Tasche ziehen.
So bleibt Ihnen nur noch, den Kaufvertrag mit großem Aufwand rückabzuwickeln.
Meist müssen Sie dann hinsichtlich neuer Interessenten nochmals von vorne beginnen. Die potentiellen Käufer, die Sie schon an der Angel hatten, dürften durch die von Ihnen erhaltene Absage schwer wiederzugewinnen sein.
Ein kompetenter Makler kann Ihre Tragödie beenden.
Und Ihnen die Last mit dem nun entstandenen Mehraufwand von den Schultern nehmen. Im ersten Schritt sucht und findet er erfolgreich den passenden Käufer für Sie. Im zweiten geht er in korrekter Abfolge zunächst den Weg der zuverlässigen und vor allem verbindlichen Finanzierungsabsicherung. Erst wenn diese tatsächlich steht, lässt er den Kaufvertrag beim Notar beurkunden. So wird Ihr Verkauf doch noch ein gelungenes Ende nehmen.
Um diesen erheblichen Rückschlag durch Zahlungsunfähigkeit des Käufers von Beginn an zu vermeiden, handeln Sie einfach nach dem ungeschriebenen Gesetz: kein Immobilienverkauf ohne Finanzierungszusage.