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Sachkundenachweis für Immobilienmakler

Der zukünftige Sachkundenachweis für Immobilienmakler soll für Sie die Spreu vom Weizen trennen:

12.11.2016

Bisher durfte sich jeder, der volljährig ist und ein unbelastetes Vorstrafenregister vorweisen konnte, als Makler betätigen – auch ohne fundierte Berufsausbildung. Dies führte dazu, dass quasi Hinz und Kunz Objekte für Auftraggeber erwerben bzw. veräußern konnten und können. Immobilienbesitzer und solche, die es werden wollen, sind so vor schwarzen Schafen nicht gefeit und durch unseriöse Kollegen ist der gute Ruf der tatsächlich qualifizierten Makler in arge Mitleidenschaft gezogen worden. Das soll sich jetzt ändern.

Um Sie als Verkäufer Ihrer Immobilie oder als Käufer einer solchen vor unqualifizierten Hobby-Maklern angemessen zu schützen, forderte der IVD (Immobilienverband Deutschland) die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises. Diese Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum sollen die verlässlichen Standards der Branche gewährleisten.

Nun hat das Bundeskabinett am 31.08.2016 beschlossen, dass Immobilienmakler zukünftig einen solchen Nachweis erbringen müssen – ansonsten dürfen sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Auch wird jedem Inhaber bzw. Geschäftsführer eines Maklerunternehmens eine Sachkundepflicht für seine Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausüben wie z. B. die Erstellung eines Exposés etc., auferlegt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird Ende 2016/Anfang 2017 gerechnet.

 

Die Prüfung

Diese wird nach entsprechenden Lehrgängen, die deutschlandweit von verschiedenen Institutionen angeboten werden, bei der Industrie- und Handelskammern (IHK) der einzelnen Bundesländer abgenommen.

 

Ausnahmen

Keine Prüfung muss abgelegt werden, wenn

  • ein bereits anerkannter Abschluss z. B. als Immobilienkaufmann, -wirt und -fachwirt vorliegt
  • der Makler als “alter Hase” mit mindestens sechsjähriger, nachweisbarer Tätigkeit gilt. Die erforderliche Kompetenz muss gegenüber einer Aufsichtsbehörde durch geeignete Unterlagen belegt werden.

Schön und gut, aber …

der Sachkundenachweis für Immobilienmakler bietet Ihnen als Verkäufer oder Käufer zwar einen Anhaltspunkt, dennoch belegt er nicht klar, dass der Immobilienmakler auch tatsächlich exzellente und sorgfältige Arbeit leistet. Diverse weitere Faktoren spielen eine beträchtliche Rolle: kaufmännisches Geschick, die Empfehlungen durch Kunden, positive Maklerbewertungen, Servicequalität und stetige Fortbildung machen u. a. den Makler aus, der Ihr Immobilienvorhaben beständig und kompetent voranbringt und auch nach dem erfolgreichen Abschluss weiterhin Ihr zuverlässiger Ansprechpartner ist. Und vor allem wird er stets mit Hinblick auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche an seinem Unternehmen und seinem Service arbeiten.

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  • 17.08.2026

    Was ist meine Immobilie in Köln aktuell wert?

    Kurzantwort: Der Wert Ihrer Kölner Immobilie ergibt sich aus dem Preis, den ein Käufer heute im jeweiligen Stadtteil bezahlt – ermittelt über das Vergleichswert-, Sach- oder Ertragswertverfahren. Entscheidend sind Mikrolage, Baujahr, Zustand, Energieeffizienz und Vermietungssituation. Online-Rechner liefern eine grobe Spanne von oft ±15–25 %; eine belastbare Zahl entsteht erst nach Objektbesichtigung und Auswertung echter Kölner Kaufpreisdaten.

  • 17.08.2026

    Welche Kaufnebenkosten entstehen beim Immobilienkauf in Köln?

    Kurzantwort: In Köln liegen die Kaufnebenkosten typischerweise bei 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus 6,5 % Grunderwerbsteuer (Satz für Nordrhein-Westfalen), rund 1,5 % für Notar und Grundbuch sowie einer Maklerprovision, die in Köln üblicherweise 3,57 % inkl. MwSt. je Seite beträgt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entstehen so etwa 58.000 € Nebenkosten – Geld, das Banken in der Regel als Eigenkapital erwarten.

  • 17.08.2026

    Wann muss ich in Köln Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf zahlen?

    Kurzantwort: Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder verkaufen und der Gewinn nicht steuerfrei gestellt ist (§ 23 EStG). Steuerfrei sind Sie in zwei Fällen: nach Ablauf der Zehnjahresfrist – oder wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Maßgeblich für die Fristberechnung sind die Daten der notariellen Beurkundung, nicht die Übergabe oder die Grundbucheintragung.

  • 17.08.2026

    Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf in Köln?

    Verkäufer in Köln zahlen typischerweise 1,5 bis 5 Prozent des Verkaufspreises an Kosten. Der größte Posten ist die Maklerprovision (in Köln üblich 3,57 % inkl. MwSt. für die Verkäuferseite bei geteilter Provision), gefolgt von der Löschung der Grundschuld (ca. 0,2–0,4 % der eingetragenen Grundschuld), dem Energieausweis (50–600 €) und Unterlagenbeschaffung. Dazu können Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer treten – die beiden Posten, die einen Verkauf wirtschaftlich kippen können.

  • 17.08.2026

    Fällt beim Hausverkauf in Köln eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

    Nur, wenn Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz vorzeitig ablösen. Läuft die Zinsbindung aus, ist das Darlehen variabel verzinst, sind seit vollständiger Auszahlung mehr als zehn Jahre vergangen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) oder ist das Darlehen bereits getilgt, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Und: Im Zinsumfeld 2025/2026 ist der rechnerische Schaden der Bank bei alten Niedrigzinsdarlehen häufig gering oder null – lassen Sie sich deshalb immer eine schriftliche Berechnung geben, bevor Sie zahlen.

  • 17.08.2026

    Wie läuft ein Notartermin beim Immobilienkauf in Köln ab?

    Der Notartermin selbst dauert meist 45 bis 90 Minuten: Ausweiskontrolle, vollständiges Vorlesen des Kaufvertrags durch den Notar, Klärung von Fragen, Unterschriften. Vorher muss der Vertragsentwurf Verbrauchern zwei Wochen vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung, Besitzübergang, Grunderwerbsteuer und – als letzter Schritt – die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Amtsgericht Köln. Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung vergehen in Köln erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis Monate.

  • 16.08.2026

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  • 12.06.2026

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