Zum Inhalt springen

Unbedenklichkeits- bescheinigung des Finanzamtes

Signifikant für das Immobiliengeschäft: die Unbedenklichkeitsbescheinigung

21.09.2016

Um den Kauf Ihrer Immobilie zu finanzieren, benötigt Ihre Bank Sicherheiten. Die Schufa-Auskunft ist eine Möglichkeit der Kaufkraft-Gewährleistung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine zweite. In letzterer erklärt das Finanzamt, dass Sie als Kreditnehmer Ihre Steuern entrichtet haben. Um welche handelt es sich dabei und was ist der Inhalt dieser Bescheinigung?

Ein  Immobilienverkauf ist in Deutschland erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags rechtswirksam. Ist Ihr Notar dieser Vorschrift nachgekommen, hat er der Grunderwerbssteuerstelle den Vertrag zu übermitteln. Dazu gehört neben einer Veräußerungsanzeige ebenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Blanko.

 

Keine Eigentumsumschreibung ohne Bestätigung der Unbedenklichkeit

Ist das Finanzamt von dem beabsichtigten Wechsel der Besitzverhältnisse in Kenntnis gesetzt worden, wird Ihnen eine Aufforderung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer zugesendet (deren Höhe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich angesetzt). Nur, wenn Sie dieser nachkommen, erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne sie wird keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen – es sein denn, der Verkäufer ist z. B. Ihr Ehepartner oder ein Verwandter ersten Grades.

Theoretisch ist diese Abgabe für die Eigentumsumschreibung kein juristisches Muss. In der Praxis jedoch veranlassen die Grundbuchämter ohne diese Bescheinigung keine Eintragung – sogar dann nicht, wenn Sie bereits für den Kaufpreis aufgekommen sind.

Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann sich – je nach Finanzbehörde – bis zu vier Wochen hinziehen – gerechnet vom Tag der Überweisung. Zeitlich kritisch wird diese Verzögerung möglicherweise, wenn die Begleichung des Kaufpreises beispielsweise sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages angesetzt ist. Damit Ihr Kauf auch auf Grundbuch-Ebene erfolgreich abgewickelt werden kann, ist es daher empfehlenswert, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu bezahlen.

 

So kürzt sich der Vorgang ab

Rascher erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie sich eine Bestätigung Ihrer Bank einholen, dass Sie die Grunderwerbsteuer ausgeglichen haben und diese entweder Ihrem Finanz- oder dem Grundbuchamt unter Vorlage Ihres Personalausweises persönlich vorlegen. Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung entstehen Ihnen Kosten zwischen fünf und 15 Euro.

Aktuelles

Aktuelles

Alle Nachrichten

Aktuelle Immobilienangebote

Alle Immobilienangebote

Cookie Informationen

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Die Seite verwendet diese Cookies, um Session-Informationen zu hinterlegen. Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System YNFINITE. Diese werden von dort bereitgestellt. YNFINITE erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Setzt Cookies, um Google Bewertungen und Karten zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um YouTube Videos zu entsperren.

  • Setzt Cookies, um Vimeo Videos zu entsperren.

  • Überträgt Daten an Ogulu, um 360° Immobilien-Touren zu laden.

  • Überträgt Daten an onOffice, um Käuferfinder zu laden.

  • Wir verwenden auf unserer Webseite Google Analytics und einen Retargeting Pixel um zu verstehen was unsere Kunden auf unserer Webseite tun. Wir verwenen diese Information um Ihnen ein besseres Erlebnis auf der Seite zu ermöglichen. Die erfassten Daten sind anonymisiert.
  • Überträgt Daten an die BOTTIMMO AG, um externe Widgets zu laden.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.

  • Wir verwenden diverse Berechnungsiwdgets von der Firma Maklaro. Hierbei handelt es sich um Finanzierungsrechner und Bewertungsrechner. Um diese Tools nutzen zu können müssen Sie dieses Cookie aktivieren.

  • Um unser Angebot zu verbessern, nutzen wir Microsoft Clarity, um zu analysieren, wie Sie unsere Website verwenden. Durch die Nutzung unserer Seite stimmen Sie der Erfassung und Verwendung dieser Daten durch uns und Microsoft zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.