Unbedenklichkeits- bescheinigung des Finanzamtes
Signifikant für das Immobiliengeschäft: die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Signifikant für das Immobiliengeschäft: die Unbedenklichkeitsbescheinigung
21.09.2016
Um den Kauf Ihrer Immobilie zu finanzieren, benötigt Ihre Bank Sicherheiten. Die Schufa-Auskunft ist eine Möglichkeit der Kaufkraft-Gewährleistung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung eine zweite. In letzterer erklärt das Finanzamt, dass Sie als Kreditnehmer Ihre Steuern entrichtet haben. Um welche handelt es sich dabei und was ist der Inhalt dieser Bescheinigung?
Ein Immobilienverkauf ist in Deutschland erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags rechtswirksam. Ist Ihr Notar dieser Vorschrift nachgekommen, hat er der Grunderwerbssteuerstelle den Vertrag zu übermitteln. Dazu gehört neben einer Veräußerungsanzeige ebenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Blanko.
Keine Eigentumsumschreibung ohne Bestätigung der Unbedenklichkeit
Ist das Finanzamt von dem beabsichtigten Wechsel der Besitzverhältnisse in Kenntnis gesetzt worden, wird Ihnen eine Aufforderung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer zugesendet (deren Höhe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich angesetzt). Nur, wenn Sie dieser nachkommen, erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne sie wird keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen – es sein denn, der Verkäufer ist z. B. Ihr Ehepartner oder ein Verwandter ersten Grades.
Theoretisch ist diese Abgabe für die Eigentumsumschreibung kein juristisches Muss. In der Praxis jedoch veranlassen die Grundbuchämter ohne diese Bescheinigung keine Eintragung – sogar dann nicht, wenn Sie bereits für den Kaufpreis aufgekommen sind.
Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann sich – je nach Finanzbehörde – bis zu vier Wochen hinziehen – gerechnet vom Tag der Überweisung. Zeitlich kritisch wird diese Verzögerung möglicherweise, wenn die Begleichung des Kaufpreises beispielsweise sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages angesetzt ist. Damit Ihr Kauf auch auf Grundbuch-Ebene erfolgreich abgewickelt werden kann, ist es daher empfehlenswert, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu bezahlen.
So kürzt sich der Vorgang ab
Rascher erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie sich eine Bestätigung Ihrer Bank einholen, dass Sie die Grunderwerbsteuer ausgeglichen haben und diese entweder Ihrem Finanz- oder dem Grundbuchamt unter Vorlage Ihres Personalausweises persönlich vorlegen. Sie können auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung entstehen Ihnen Kosten zwischen fünf und 15 Euro.