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Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug: unverzichtbar beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie

23.05.2016

Ob Sie Ihre Immobilie veräußern wollen bzw. müssen oder eine erwerben möchten: Das Grundbuch spielt im Immobilienrecht eine bedeutende Rolle. Er gibt Aufschluss über den Besitzer bzw. die Eigentumsverhältnisse sowie über bestehende Lasten. Des Weiteren sind in ihm alle mit dem Eigentum verbundene Rechte verzeichnet.

Das sind die genauen Auskünfte des Grundbuches:

Deckblatt (Grundbuch-Aufschrift): Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk, die Nummer des Blattes sowie oftmals der Schließungs- oder Umschreibungsvermerk vermerkt.

Bestandsverzeichnis (Kataster): eine Auflistung des durch das Katasteramt diktierten Daten der Grundstücke. Katasterkarten werden in Gemarkungen aufgegliedert, diese in sog. Flure eingeteilt, die schließlich jeweils eine eigene Flurkarte erhalten. Die hier verzeichneten Grundstücke (Flurstücke oder Parzellen) sind nummeriert.

Im Kataster ebenfalls verzeichnet sind die Grunddienstbarkeiten/Rechte wie Wege- oder auch Kanalleitungsrechte. Außerdem können Sie erfahren, ob das Grundstück etwa durch Teilung übernommen (Bestand) oder einem anderen Grundstück hinzugefügt wurde (Zuschreibung). „Abschreibung“ bedeutet: Ein Teil des Grundstücks wurde in ein anderes Grundbuchblatt übertragen.

Schließlich gibt es noch die drei Abteilungen des Grundbuchs:

  • Nennung aller Eigentümer einschließlich der Basis ihrer Eintragung
  • Aufführung eventueller Lasten (z. B. Reallasten, Vorkaufs- oder Erbbaurecht) und Beschränkungen (z. B. Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke) des Grundstücks
  • Kennzeichnung bestehender Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden). Wenn Sie also eine Baufinanzierung in Anspruch nehmen und Ihre Immobilie als Sicherheit eintragen, wird dies hier als Grundschuld aufgeführt.

Ist es Ihr Plan, eine Immobilie zu erwerben, legt der Besitzer Ihnen den Grundbuchauszug zur Einsicht vor – oder wir als Ihr kompetenter Immobilienmakler. In ihm sind alle relevanten Daten enthalten, die Ihre Bank zur Finanzierung benötigt.

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu veräußern, benötigen Sie dazu diverse Unterlagen. Sind diese nicht vollständig, verzögert das den Verkaufsablauf unnötig. Auch den Grundbuchauszug müssen Sie beibringen, und zwar nach dem letzten Stand (nicht älter als 3 Monate). Als Eigentümer stellt Ihnen das Grundbuchamt einen Auszug zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie umsichtig dabei, alle für den Verkauf notwendigen Dokumente zusammenzutragen.

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