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Immobilienblase

Neue Maßnahmen der Bundesregierung gegen eine Immobilienblase – sind diese wirklich nötig?

12.12.2016

Durch die dauerhaft niedrigen Zinsen und das günstige Baugeld haben nach Schätzungen der amtlichen Gutachterausschüsse 2015 bundesweit Wohnungen, Häuser und Grundstücke für mehr als 200 Milliarden Euro den Besitzer gewechselt, Tendenz deutlich steigend.

Doch trotz aller Euphorie schwebt die Frage über Deutschland: Ist eine Immobilienblase in Sicht? Die Immobilienverbände halten den Markt derzeit überwiegend für ausreichend stabil und sehen keine bedrohlichen Anzeichen.

Die Bundesregierung sieht das anders und bringt einen umstrittenen Gesetzentwurf ins Parlament ein, durch den das Neugeschäft bei der Kreditvergabe für Wohnimmobilien beschränkt werden darf. Er beinhaltet:

  • eine Obergrenze für die Darlehenshöhe, bezogen auf den Immobilienwert
  • eine Vorgabe, in welcher Zeit ein gewisser Teil des Darlehens getilgt sein muss
  • eine Obergrenze für die Raten im Verhältnis zum Darlehen und
  • eine Obergrenze für das Verhältnis aus Verschuldung und Einkommen

Derzeit drohe zwar keine Immobilienblase, so das offizielle Statement der Bundesregierung. Sie wolle jedoch Vorsorge für den Fall treffen, dass es zu Fehlentwicklungen wie einer Überhitzung komme. Ein möglicher Weg sei, neue Kredite per Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zu erschweren.

 

Die Immobilienbranche teilt diese Argumentation nicht.

Im Gegenteil: Bei vielen Verbänden und Unternehmen haben die staatlichen Pläne teils massiven Unmut ausgelöst: „Mit der geplanten Regulierung wird es künftig noch schwerer, Eigentum zu erwerben. Und dies ohne Not, da in Deutschland keine Anzeichen für eine Immobilienblase erkennbar sind“, äußert z. B. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Von einem Überangebot als mögliche Ursache für eine Blasenbildung könne derzeit nicht die Rede sein, so Schick: „Vielmehr müssten jährlich 500.000 Wohnungen gebaut werden, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden.”

 

IVD fordert den Verzicht auf die in Vorbereitung befindlichen Beschränkungsmöglichkeiten.

Schick: „Vielmehr sollte der Gesetzgeber das selbstgenutzte Wohneigentum stärken, auch um eine drohende Versorgungslücke und nicht zuletzt Altersarmut zu verhindern.”

Das Bundesfinanzministerium verfolgt dennoch die Absicht, den Entwurf möglichst noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Bis spätestens zur nächsten Sommerpause soll die Gesetzgebung demnach Hand und Fuß haben.

Ob die neuen Instrumente tatsächlich einmal Anwendung finden, wird laut Bundesregierung allein die Marktentwicklung zeigen und davon abhängen, ob Experten eine Immobilienblase kommen sehen oder nicht.

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