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Immobilienblase

Neue Maßnahmen der Bundesregierung gegen eine Immobilienblase – sind diese wirklich nötig?

12.12.2016

Durch die dauerhaft niedrigen Zinsen und das günstige Baugeld haben nach Schätzungen der amtlichen Gutachterausschüsse 2015 bundesweit Wohnungen, Häuser und Grundstücke für mehr als 200 Milliarden Euro den Besitzer gewechselt, Tendenz deutlich steigend.

Doch trotz aller Euphorie schwebt die Frage über Deutschland: Ist eine Immobilienblase in Sicht? Die Immobilienverbände halten den Markt derzeit überwiegend für ausreichend stabil und sehen keine bedrohlichen Anzeichen.

Die Bundesregierung sieht das anders und bringt einen umstrittenen Gesetzentwurf ins Parlament ein, durch den das Neugeschäft bei der Kreditvergabe für Wohnimmobilien beschränkt werden darf. Er beinhaltet:

  • eine Obergrenze für die Darlehenshöhe, bezogen auf den Immobilienwert
  • eine Vorgabe, in welcher Zeit ein gewisser Teil des Darlehens getilgt sein muss
  • eine Obergrenze für die Raten im Verhältnis zum Darlehen und
  • eine Obergrenze für das Verhältnis aus Verschuldung und Einkommen

Derzeit drohe zwar keine Immobilienblase, so das offizielle Statement der Bundesregierung. Sie wolle jedoch Vorsorge für den Fall treffen, dass es zu Fehlentwicklungen wie einer Überhitzung komme. Ein möglicher Weg sei, neue Kredite per Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums zu erschweren.

 

Die Immobilienbranche teilt diese Argumentation nicht.

Im Gegenteil: Bei vielen Verbänden und Unternehmen haben die staatlichen Pläne teils massiven Unmut ausgelöst: „Mit der geplanten Regulierung wird es künftig noch schwerer, Eigentum zu erwerben. Und dies ohne Not, da in Deutschland keine Anzeichen für eine Immobilienblase erkennbar sind“, äußert z. B. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Von einem Überangebot als mögliche Ursache für eine Blasenbildung könne derzeit nicht die Rede sein, so Schick: „Vielmehr müssten jährlich 500.000 Wohnungen gebaut werden, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden.”

 

IVD fordert den Verzicht auf die in Vorbereitung befindlichen Beschränkungsmöglichkeiten.

Schick: „Vielmehr sollte der Gesetzgeber das selbstgenutzte Wohneigentum stärken, auch um eine drohende Versorgungslücke und nicht zuletzt Altersarmut zu verhindern.”

Das Bundesfinanzministerium verfolgt dennoch die Absicht, den Entwurf möglichst noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden. Bis spätestens zur nächsten Sommerpause soll die Gesetzgebung demnach Hand und Fuß haben.

Ob die neuen Instrumente tatsächlich einmal Anwendung finden, wird laut Bundesregierung allein die Marktentwicklung zeigen und davon abhängen, ob Experten eine Immobilienblase kommen sehen oder nicht.

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  • 17.08.2026

    Was ist meine Immobilie in Köln aktuell wert?

    Kurzantwort: Der Wert Ihrer Kölner Immobilie ergibt sich aus dem Preis, den ein Käufer heute im jeweiligen Stadtteil bezahlt – ermittelt über das Vergleichswert-, Sach- oder Ertragswertverfahren. Entscheidend sind Mikrolage, Baujahr, Zustand, Energieeffizienz und Vermietungssituation. Online-Rechner liefern eine grobe Spanne von oft ±15–25 %; eine belastbare Zahl entsteht erst nach Objektbesichtigung und Auswertung echter Kölner Kaufpreisdaten.

  • 17.08.2026

    Welche Kaufnebenkosten entstehen beim Immobilienkauf in Köln?

    Kurzantwort: In Köln liegen die Kaufnebenkosten typischerweise bei 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Sie setzen sich zusammen aus 6,5 % Grunderwerbsteuer (Satz für Nordrhein-Westfalen), rund 1,5 % für Notar und Grundbuch sowie einer Maklerprovision, die in Köln üblicherweise 3,57 % inkl. MwSt. je Seite beträgt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entstehen so etwa 58.000 € Nebenkosten – Geld, das Banken in der Regel als Eigenkapital erwarten.

  • 17.08.2026

    Wann muss ich in Köln Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf zahlen?

    Kurzantwort: Spekulationssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder verkaufen und der Gewinn nicht steuerfrei gestellt ist (§ 23 EStG). Steuerfrei sind Sie in zwei Fällen: nach Ablauf der Zehnjahresfrist – oder wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Maßgeblich für die Fristberechnung sind die Daten der notariellen Beurkundung, nicht die Übergabe oder die Grundbucheintragung.

  • 17.08.2026

    Welche Kosten entstehen beim Immobilienverkauf in Köln?

    Verkäufer in Köln zahlen typischerweise 1,5 bis 5 Prozent des Verkaufspreises an Kosten. Der größte Posten ist die Maklerprovision (in Köln üblich 3,57 % inkl. MwSt. für die Verkäuferseite bei geteilter Provision), gefolgt von der Löschung der Grundschuld (ca. 0,2–0,4 % der eingetragenen Grundschuld), dem Energieausweis (50–600 €) und Unterlagenbeschaffung. Dazu können Vorfälligkeitsentschädigung und Spekulationssteuer treten – die beiden Posten, die einen Verkauf wirtschaftlich kippen können.

  • 17.08.2026

    Fällt beim Hausverkauf in Köln eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

    Nur, wenn Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz vorzeitig ablösen. Läuft die Zinsbindung aus, ist das Darlehen variabel verzinst, sind seit vollständiger Auszahlung mehr als zehn Jahre vergangen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) oder ist das Darlehen bereits getilgt, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Und: Im Zinsumfeld 2025/2026 ist der rechnerische Schaden der Bank bei alten Niedrigzinsdarlehen häufig gering oder null – lassen Sie sich deshalb immer eine schriftliche Berechnung geben, bevor Sie zahlen.

  • 17.08.2026

    Wie läuft ein Notartermin beim Immobilienkauf in Köln ab?

    Der Notartermin selbst dauert meist 45 bis 90 Minuten: Ausweiskontrolle, vollständiges Vorlesen des Kaufvertrags durch den Notar, Klärung von Fragen, Unterschriften. Vorher muss der Vertragsentwurf Verbrauchern zwei Wochen vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Nach der Beurkundung folgen Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung, Kaufpreiszahlung, Besitzübergang, Grunderwerbsteuer und – als letzter Schritt – die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Amtsgericht Köln. Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung vergehen in Köln erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis Monate.

  • 16.08.2026

    Immobilie in Köln privat verkaufen oder mit Makler?

    Immobilie in Köln privat oder mit Makler verkaufen? Erfahren Sie, welche Kosten beim Verkauf entstehen, wie viel Zeit der Eigenvertrieb beanspruchen kann und wann professionelle Vermarktung, Verhandlung und Käuferprüfung wirtschaftlich sinnvoll sein können. Der Ratgeber zeigt die wichtigsten Unterschiede und hilft Ihnen, Provision und möglichen Mehrerlös realistisch gegeneinander abzuwägen.

  • 12.06.2026

    Ich habe eine Immobilie in Köln geerbt. Was muss ich beachten?

    Eine geerbte Immobilie in Köln bringt neben der emotionalen Situation viele rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen mit sich. Hohe Immobilienwerte, Erbschaftsteuer und unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten machen eine sorgfältige Planung besonders wichtig. Dieser Ratgeber zeigt, welche Schritte Erben jetzt beachten sollten – von der Prüfung der Erbschaft über die Wertermittlung bis hin zu den Optionen Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf.

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