Beurkundungstermin bzw. Notartermin was beachten?
Hier erfahren Sie wie ein Notartermin abläuft, wer mitdarf, was Sie mitbringen sollten und wann das Geld nach der Kaufvertragsunterzeichnung gezahlt wird.
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Notartermin wie läuft das ab?
Weiterer Ablauf nach der Kaufvertragsunterzeichnung
Im Zuge des Immobilienverkaufs begleiten wir Sie selbstverständlich zum Notartermin und darüber hinaus.
Wir freuen uns auf Sie!
Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht.
Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“.
Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten. Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.
Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft.
Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!
Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte.
Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet.
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Damit Sie vor dem Notargang nichts vergessen haben wir Ihnen hier eine Checkliste zum abhaken vorbereitet. Sie brauchen sich nur einzutragen und scjon sind Sie auf der sicheren Seite.
Dieser Zusammenkunft sollten im Normalfall alle Parteien persönlich beiwohnen. Gesetzt den Fall, dass eine Partei wegen Krankheit, Auslandsaufenthalt, weil es sich um ein Scheidungspaar handelt etc. nicht erscheinen kann, gibt es Möglichkeiten wie z. B. Vollmachten – die allerdings immer mit dem Notar im Vorfeld abgesprochen sein sollten, da sie notariell beglaubigt sein müssen.
Es kann auch durchaus vorkommen, dass weitere Teilnehmer neben den Vertragsparteien anwesend sind. Dies können Makler, Rechtsanwälte oder auch Dolmetscher sein. Oft haben die ersten beiden den Käufer oder Verkäufer während der Vermarktungs- bzw. Ankaufsphase begleitet. Dolmetscher werden benötigt, sofern einer der Mitwirkenden nicht ausreichend Deutsch sprechen bzw. verstehen kann. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Übersetzer weder verwandt noch verschwägert mit der Person ist, für die er tätig wird. Die entsprechenden Kosten muss der jeweilige Auftraggeber übernehmen.
Zuerst werden die Personalien der Vertragsbeteiligten seitens des Notars überprüft. Dies bedeutet, dass die Personalausweise oder Reisepässe im Original vorgezeigt werden müssen und für die Akte kopiert werden. Der Notar vergewissert sich, dass alle Parteien der deutschen Sprache – eventuell durch einen Dolmetscher – mächtig sind.
Ihnen und dem Käufer sollte die aktuellste Fassung des Kaufvertrages als Leseexemplar vorliegen. Wie gesagt: Der Notar liest erfahrungsgemäß so schnell vor, dass Sie kaum mitkommen, geschweige denn irgendetwas verstehen. Die gilt nicht für alle, aber: Von all den zahlreichen Notaren, die ich bisher bei Beurkundungen erlebt habe, ratterten rund 90 % den Inhalt in einem Affentempo herunter.
Genau aus diesem Grund sollten Sie den Kaufvertrag bereits im Vorfeld überprüft und Ihre offenen Fragen entweder vorab in einem Telefonat mit dem Notar geklärt oder im Entwurf selbst Ihre Bemerkungen und Fragen aufgeschrieben haben. Bei Unklarheiten können Sie den Notar jederzeit ansprechen, der Ihnen dann die entsprechende Stelle erörtert. Wenn es Änderungs- oder Ergänzungswünsche gibt, wird der Notar diese meist handschriftlich im Vertrag vermerken. Sobald er den Kaufvertrag vollständig vorgelesen hat, alle offenen Fragen beantwortet und die Ergänzungen im Kaufvertrag aufgenommen worden sind, wird der Kaufvertrag jeder Partei zur Unterzeichnung vorgelegt.
Haben Sie und der Käufer jeweils Ihre Unterschrift geleistet und damit eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben, gilt der Verkauf als bindend, besiegelt und es gibt kein Zurück mehr. Im Gegenzug erhalten beide Parteien die entsprechenden Rechte.
Herzlichen Glückwunsch! Es ist soweit, Sie haben Ihre Immobilie verkauft! Was geschieht nun? Wann wir das Geld gezahlt?
Stellen Sie sich bitte vor wie Sie sich während des Verkaufs zurücklehnen und nach Ihrem optimalen Immobilienverkauf über Ihre gewünschte finanzielle Flexibilität verfügen.
Jetzt unverbindlich anrufenWas jeder über den Angebotspreis und möglichen Verkaufspreis wissen sollte, bevor er seine Immobilie zum Verkauf anbietet.
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