Was bedeutet Geldwäschegesetz?

Hier erfahren Sie warum der Immobilienmakler zwecks Legitimation eine Ausweiskopie beim Immobilienkauf oder Verkauf wegen dem Geldwäschesetz von Ihnen verlangt.

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Alles was Sie über das Geldwäschgesetz wissen sollten:

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, kennt die Situation mit Sicherheit: Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrem Makler und im Laufe des Kauf- oder Verkaufsprozesses bittet dieser Sie um Vorlage Ihres Personalausweises. Das ist nicht ungewöhnlich – oder noch konkreter: Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihr Makler nach einem Identitätsnachweis fragt. Hintergrund ist das Geldwäschegesetz. Erfahren Sie, was es mit diesem besonderen Gesetz auf sich hat und warum Sie Ihren Personalausweis zur Hand haben sollten, wenn Sie Eigentum erwerben oder veräußern.

Diese weiteren Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

Geldwäschegesetz: Was ist das?

Wer unterliegt dem Geldwäschegesetz? Geldwäschegesetz und Identifizierung

Wann ist eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz durchzuführen?

Geldwäschegesetz Immobilienkauf

Geldwäschegesetz: Welche Daten sind bei natürlichen Personen festzuhalten?

Geldwäschegesetz Immobilien – was ist zu beachten?

Geldwäschegesetz Makler

Sie brauchen eine persönliche Unterstützung?

Sie möchten nichts mit der Identifizierung von Kaufinteressenten zu tun haben. Im Zuge des Immobilienverkaufs übernehmen wir sehr gerne diese Aufgabe für Sie.  Wir freuen uns auf Sie!

Mein Name ist Hakan Citak und ich blicke auf über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche zurück.

Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht. 

Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“. 

Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten.  Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.

Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft. 

Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!

Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte. 

Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet. 

Unabhängig bestätigt: Unsere Auszeichnungen als Makler

  • Citak Immobilienmakler in Köln
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Alles was Sie über das Geldwäschegesetz bei Immobilien wissen sollten.

Geldwäschegesetz: Was ist das?

Beim Geldwäschegesetz (GwG) handelt es sich um eine Bestimmung, die zwei Ziele verfolgt: 

  1. Organisierte Kriminalität soll bekämpft werden. Zum Beispiel: Drogen- und Waffenhandel, Korruption, Steuerhinterziehung, Erpressung oder Raub.
  2. Terrorismusfinanzierung soll verhindert werden.

Was aber bedeutet „Geldwäsche“ eigentlich? Der Begriff lässt bereits erahnen, wie das Wort gemeint ist: Geld aus illegalen Geschäften soll „reingewaschen“ werden. Die Idee dahinter: Wer Geld waschen möchte, bringt das rechtswidrig verdiente Geld in einen Kreislauf, der legal ist. Konkret bedeutet es, dass das Geld immer wieder hin- und hergeschoben wird – also in unterschiedlichen Transaktionen. Das Ziel: Die Spuren sollen verwischt werden, um die kriminelle Herkunft erfolgreich zu verschleiern. So soll zum Schluss nicht mehr nachvollziehbar sein, woher das Geld stammt. 

Um Geldwäsche zu verhindern, existiert das Geldwäschegesetz in Deutschland seit dem Jahr 1993 – mit späteren Überarbeitungen. Das Gesetz ist präventiv ausgelegt. Das bedeutet: Durch Sorgfalt und Aufsicht soll Geldwäsche vorbeugend verhindert bzw. erschwert werden.

Wer unterliegt dem Geldwäschegesetz? Geldwäschegesetz und Identifizierung

Nach dem GwG gibt es einige Personengruppen, die als „Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz“ gelten. Das heißt: Menschen, die zu diesen Personengruppen gehören, unterliegen einer sogenannten Sorgfaltspflicht. Sie müssen also die Identität des Vertragspartners überprüfen – und ggf. auch prüfen, wen diese Person vertritt. 

Folgende Gruppen gehören (unter anderem) zu den Verpflichteten nach dem GwG: 

- Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute 
- Immobilienmakler
- Steuerberater 
- Versicherungsunternehmen 
- Rechtsanwälte und Notare 
- Treuhandgesellschaften 
- Zahlungsdienstleistungsinstitute 

Geldwäschegesetz Immobilienmakler: Von besonderem Interesse ist das Thema Geldwäschegesetz für Sie, wenn Sie sich für einen Immobilienverkauf oder für den Kauf eines Objekts interessieren. In diesem Zusammenhang wird Ihr Makler seiner Pflicht nachkommen und Sie nach dem Personalausweis fragen. Denn der Immobiliensektor ist ein Betroffener, wenn es um die illegale Einschleusung von Geldern geht. Heißt also auch: Es handelt sich nicht um eine persönliche oder willkürliche Verdächtigung oder um Misstrauen – sondern lediglich um eine Überprüfung. Danach kann das Immobiliengeschäft guten Gewissens abgeschlossen werden.

Wann ist eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz durchzuführen?

Bevor eine Geschäftsbeziehung entsteht oder eine Transaktion mit Geld durchgeführt wird, müssen alle beteiligten Personen bereits identifiziert worden sein. Wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie kaufen, fließt das Geld erst, nachdem Ihre Identität eindeutig bekannt ist. Natürlich gilt das auch für Verkäufer, die einen Immobilienmakler beauftragen. Letzterer dokumentiert die Verkaufsfälle und stellt sicher, dass es sich bei den angegeben Personen tatsächlich um die „echten“ Personen handelt.

Geldwäschegesetz Immobilienkauf

Was Sie sich merken können: Grundsätzlich erfolgt eine Identifizierung erst, wenn ernsthaftes Interesse an einem Kauf oder an einem Verkauf besteht. Dann erstellt Ihr Makler eine vollständige Kopie des Ausweises oder erfasst das Dokument digital. Ernsthaftes Interesse besteht zum Beispiel, wenn einer der Parteien einen Entwurf des Kaufvertrags erhält – oder beispielsweise auch, wenn Sie ein Objekt reservieren.

Geldwäschegesetz: Welche Daten sind bei natürlichen Personen festzuhalten?

Wenn eine Identifizierung nach dem GwG erfolgt, so sind in jedem Fall folgende Daten festzuhalten: 

- Vor- und Nachnamen
- Anschrift
- Geburtsdatum, Geburtsort 
- Staatsangehörigkeit 
- Ausweisnummer 
- Art des Dokuments (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Ausstellungsbehörde

Geldwäschegesetz Immobilien – was ist zu beachten?

Gut zu wissen ist, dass Geldwäsche bei Verdacht immer gemeldet werden muss. Um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, empfehlen wir deshalb: Halten Sie Ihr Identitätsdokument immer bereit – und legen Sie das Dokument Ihrem Makler vor, wenn dieser Sie danach fragt.

Geldwäschegesetz Makler

Übrigens: Nicht nur Kunden von Maklern werden überprüft. Für Unternehmen gilt auch immer, dass Mitarbeiter gemäß Geldwäschegesetz geschult und auch überprüft werden. Auf diese Weise soll Geldwäsche erfolgreich bekämpft und Beteiligte für das wichtige Thema sensibilisiert werden.

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