Reservierung und Kaufvertragsentwurf

Hier erfahren Sie worauf Sie bei der Reservierungsvereinbarung und der Beauftragung des Kaufvertragsentwurfs vor dem Gang zum Notar achten müssen.

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Alles, was Sie über die Reservierung und den Kaufvertragsentwurf wissen sollten:

Sie stehen kurz vor dem Verkauf Ihrer Immobilie, deswegen sollten Sie die Reservierung schriftlich festhalten und den Kaufvertragsentwurf beauftragen, aber bis dahin sollten Sie noch einige Punkte beachten. Alles wissenswerte finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Diese Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

Eine Finanzierungsbestätigung macht Arbeit

Reservierung Immobilie

Eine Reservierungsvereinbarung ist keine Garantie

Wer beauftragt den Kaufvertragsentwurf?

Kaufvertragsentwurf Immobilie

Sie möchten sich nicht selbst um die Reservierung und den Kaufvertragsentwurf kümmern?

Im Rahmen unserer Maklertätigkeit für Sie, ist dieser Service selbstverständlich kostenfrei und gehört zu unserem Rundum-Sorglos-Immobilienverkauf dazu. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren fachkundigen Immobilienspezialisten entlasten.

Ihr Resultat: Sie vermeiden somit Stress und Zeitverlust. 

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Mein Name ist Hakan Citak und ich blicke auf über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche zurück.

Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht. 

Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“. 

Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten.  Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.

Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft. 

Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!

Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte. 

Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet. 

Unabhängig bestätigt: Unsere Auszeichnungen als Makler

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Falls Sie Ihre Immobilie ohne uns verkaufen möchten: Können sich hier unsere 2 Muster-Vorlage zwecks Rerservierung  und Kaufabsichtserklärung herunterladen. Sie brauchen diese nur noch auszufüllen.

* Erforderliche Angaben

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Darauf sollten Sie bei Reservierung und dem Kaufvertragsentwurf achten:

Sie sollten die Reservierung schriftlich festhalten und Kaufvertragsentwurf beauftragen, denn womöglich stehen Sie kurz vor dem Kaufvertragsabschluss, aber bis dahin sollten Sie noch einige Punkte beachten. Möglicherweise konnte der Käufer die endgültige Finanzierung noch nicht vorlegen bzw. möchte sich erst nach Ihrer Zusicherung, dass er Ihre Immobilie auch tatsächlich erwerben kann, darum kümmern – was aus Käufersicht verständlich sein dürfte, denn:

Eine Finanzierungsbestätigung macht Arbeit

Die Beschaffung einer Finanzierungsbestätigung ist für den Käufer kurzweilig mit intensiver Arbeit verbunden.

In der Regel dauert sie ca. zwei bis drei Wochen, sofern er seine eigenen Bonitätsdokumente zur Vorlage bei der Bank sorgfältig vorbereitet hat. Die Unterlagen für Ihre Immobilie hat er ja bereits feinsäuberlich und lückenfrei präpariert von Ihnen bekommen, oder? Denn ohne diese wird er kein Ja von der Bank erhalten.

Sein Kreditinstitut wird zudem sicherlich noch einen Gutachter vorbei schicken wollen, um zu überprüfen, ob die angegebenen Daten mit der zu finanzierenden Immobilie übereinstimmen. Dies ist u. a. für die Ermittlung des Immobilien-Beleihungswertes notwendig. Anhand dessen werden auch die endgültigen Finanzierungskonditionen für den Käufer bestimmt. Die Banken arbeiten dabei recht unterschiedlich, bei einigen gehört die Bereitstellung eines solchen Sachverständigen gebührenfrei zum Service dazu. Andere wiederum lassen sich das gerne bezahlen.

Da der Käufer sich die ganze Arbeit nicht umsonst machen und keine Gutachterkosten aus dem Fenster schmeißen möchte, wird er Sie möglicherweise um Folgendes bitten:

Reservierung Immobilie

Wenn Sie ein gutes Gefühl bei dem Käufer haben und sich sicher sind, dass er eine Finanzierungsbestätigung innerhalb einer angemessenen Zeit herbeischaffen kann, haben Sie die Möglichkeit, eine Reservierungsvereinbarung mit ihm zu treffen. Dazu muss ich sagen: In meiner Position als Makler halte ich eine Immobilie immer erst nach einer Finanzierungsbestätigung frei, ohne eine Gebühr dafür zu verlangen und verknüpfe dies direkt mit dem Auftrag für den Kaufvertragsentwurf. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

In solch einer Abmachung verpflichten Sie und der Käufer sich, den Verkauf bzw. Kauf zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Die notarielle Beglaubigung eines entsprechenden Vertrages ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Einige Experten empfehlen dies und andere nicht. Nach meinem Ermessen können Sie sich die Gebühren sparen, denn: Letzten Endes stellt ausschließlich der Kaufvertrag selbst eine rechtsverbindliche Einigung dar und nur mit diesem wird die Übertragung der Immobilie eingeleitet.

Eine Reservierungsvereinbarung ist keine Garantie

Eine Reservierungsvereinbarung schützt Sie nicht davor, dass der Käufer von seiner Kaufabsicht zurücktritt.

Und auch nicht den Käufer, sofern Sie vom Verkauf Abstand nehmen sollten. Denn niemand kann Sie zur Veräußerung zwingen. Was allerdings darunter leiden würde, wäre definitiv Ihre Seriosität und die Vertrauensbasis, die Sie sich bisher aufgebaut haben.

Wenn Sie eine Reservierungsvereinbarung mit dem Käufer treffen, dann achten Sie bitte auch auf einen genau definierten Zeitraum, sprich: wie lange die Vorbestellung wirksam sein soll – sonst ist die Übereinkunft nichtig und nach aktueller Rechtsprechung sittenwidrig.

Es gibt keine genauen Vorgaben zur Dauer, sie liegt üblicherweise zwischen vier und manchmal auch acht Wochen – keinesfalls viel länger. Meine persönliche Empfehlung liegt bei 14 bis maximal 21 Tagen.

Sofern Sie in Ihrer Reservierungsvereinbarung eine entsprechende Klausel zu Schadensersatz bzw. Anspruch auf Kauf/Verkauf aufnehmen, ergeben sich daraus Ersatzansprüche gegen den, der sich vom Vertrag distanziert. Hier stellt sich die Frage, ob Sie so einen Passus zum Inhalt machen möchten.

Wer beauftragt den Kaufvertragsentwurf?

Grundsätzlich gilt, dass der Käufer die Notarkosten trägt. So ist es zumindest auch im notariellen Kaufvertrag festgelegt. Kommt ein solcher allerdings nicht zustande, greift diese Regelung auch nicht. Dann muss derjenige die Kosten des Notars zahlen, der dessen Leistung auch bestellt hat. Haben Sie also nicht aufgepasst und den Kaufvertragsentwurf nur in Ihrem Namen beauftragt, müssen Sie finanziell dafür geradestehen.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich vom Käufer für den Kaufvertragsentwurf beauftragen zu lassen – vorausgesetzt, Sie sollen sich darum kümmern. Geben Sie ihn in beider Namen in Auftrag, dann haften Sie als Gesamtschuldner zusammen für den Ausgleich. Dies würde bedeuten, dass der Notar sowohl Sie als auch den Käufer für die anfallenden Kosten belangen kann.

Für die Reservierungsvereinbarung und Kaufabsichtserklärung habe ich Ihnen eine Vorlage erstellt, die Sie dem ausgewählten Notar zusammen mit der Vorlage „Eckdatenblatt zwecks Kaufvertragsentwurf“ ausgefüllt und unterzeichnet zukommen lassen können. Diese erhalten Sie als Akademie-Mitglied.

Kaufvertragsentwurf Immobilie

Nun gilt es, eine entsprechende Abfassung bei einem Notar anfertigen und in dieser die Ergebnisse Ihrer Verhandlungen und Abmachungen mit dem Käufer gesetzeskonform zusammenfassen zu lassen. Sie oder der Käufer senden dem Notar das Eckdatenblatt, Grundbuch und alle weiteren erforderlichen Unterlagen für die angestrebte Beurkundung zu. Zu Ihrer Orientierung können Sie nochmals in die Vorlage „Checkliste Notartermin“ schauen.

Daraufhin wird der Notar den Kaufvertrag Immobilie Entwurf allen beteiligten Parteien innerhalb von ca. zwei Werktagen zusenden – in der Regel so rechtzeitig vor der Beurkundung, dass Ihnen und dem Käufer ausreichend Zeit bleibt, sich mit dem Vertragsmodell auseinandersetzen zu können. Der Inhalt sollte gründlich durchgelesen und auch verstanden werden. Nehmen Sie sich ruhig zwei Wochen Zeit für die Überprüfung – auch wenn die 14-Tage-Frist bei einem Immobilien-Kaufvertrag zwischen Privatleuten untereinander gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, denn: Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, kann er nicht mehr rückgängig gemacht werden. Falls Ihnen etwas unklar ist, schreiben Sie sich Ihre Fragen auf und rufen Sie den Notar an.

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