Widerrufsrecht was ist das?
Hier erfahren Sie was es mit dem Widerrufsrecht Maklervertrag auf sich hat und wo-rauf Sie als Käufer und Verkäufer einer Immobilie achten sollten.
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Jetzt Kontakt aufnehmenSie interessieren sich für ein spezielles Haus, verschicken eine Anfrage für mehr Informationen – und schon ploppt bei Antwort eine sogenannte „Widerrufsbelehrung“ auf? Bei Kaufinteressenten, die „nur mal schnuppern“ möchten, sorgt dieser Vorgang regelmäßig für Verwirrung. Betroffene sind verunsichert; muss bald etwa eine Provision gezahlt werden? Was hat die Widerrufsbelehrung zu bedeuten? Und vor allem: Was heißt es, wenn Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten?
Was bedeutet Widerrufsrecht?
Was ist das Widerrufsrecht bei Immobilien? Widerrufsrecht Maklervertrag
Wie lange gilt das Widerrufsrecht? Maklervertrag Verbraucher
Fernabsatzgeschäft – was ist das?
Wann kommt der Maklervertrag zustande? Widerrufsrecht Immobilien
Haben Sie Fragen zum Maklervertrag oder zum Widerrufsrecht? Lesen Sie weiter unten weiter, oder sprechen Sie uns einfach gerne an.
Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht.
Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“.
Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten. Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.
Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft.
Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!
Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte.
Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet.
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Jetzt Wunschpreis erzielenWenn Sie in Ihrem liebsten Onlineshop bestellen, kommen Sie in der Regel mit dem Begriff „Widerrufsrecht“ in Berührung. Das Widerrufsrecht räumt Ihnen den Vorteil ein, dass Sie einen Vertrag einseitig widerrufen dürfen. Bedeutet: Sie können den Kaufvertrag rückwirkend auflösen und schicken die Bestellung zurück. Bereits überwiesenes Geld landet wieder auf Ihrem Bankkonto.
Ein ähnliches Prinzip gilt, natürlich mit einigen Unterschieden, bei Abschluss eines Maklervertrages. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Widerrufsrecht zu nutzen. Warum der tatsächliche Gebrauch jedoch nicht immer gängige Praxis ist, lesen Sie weiter unten. Nach deutschem Recht gilt grundsätzlich: Wer einen Vertrag abschließt, muss diesen auch einhalten. Beide Seiten verpflichten sich demnach – denn ein Vertrag schafft so Sicherheit.
Beachten Sie also folgende Punkte:
Sie haben also ein Haus gefunden, welches Sie interessiert. Nun wünschen Sie sich mehr Informationen? Nach wenigen Klicks macht sich Ihre Anfrage auf den Weg zum zuständigen Makler. Dieser reagiert – und schon nach kurzer Zeit landet eine Widerrufsbelehrung in Ihrem E-Mail-Postfach.
Über Ihr Widerrufsrecht im Maklervertrag klärt der zuständige Immobilienmakler Sie auf. Die Aufklärung erfolgt in Form jener Widerrufsbelehrung, die Sie erhalten haben. Warum das passiert: Immobilienmakler müssen seit 2014 eine Widerrufsbelehrung an Sie versenden, damit Sie Ihr Recht kennen. Erst danach erhalten Sie das Exposé. Um die große Kostenfrage an dieser Stelle zu klären: Kosten entstehen erst, wenn Sie sich tatsächlich für den Kauf des Objektes aus dem zugesandten Exposé entscheiden. Für das Exposé selbst zahlen Sie nichts.
Grundsätzlich gilt: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Sie haben also zwei Wochen Zeit, um einen Maklervertrag rückwirkend aufzulösen.
Übrigens: Ihr Immobilienmakler gibt Ihnen die Möglichkeit, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Der anschließende Verzicht ist gängige Praxis. Nur so ist es möglich, dass dieser Ihnen zum Beispiel die gewünschte Auskunft geben kann – und schon jetzt beginnt die Erbringung einer Dienstleistung. Der Hintergrund: Ihr Makler kann erst tätig werden, wenn die 14-tägige Frist verstrichen ist oder Sie eben auf jenes Widerrufsrecht verzichten.
Maklervertrag Widerruf Verzicht
Sollten Sie auf Ihr Widerrufsrecht bestehen, erhalten Sie die gewünschten Informationen frühestens nach 14 Tagen. Wer dem vorbeugen möchte, kann also auf das Widerrufsrecht verzichten, um schnell und unkompliziert Informationen zu seiner persönlichen Traumimmobilie zu erhalten.
Das sogenannte Fernabsatzgeschäft spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um Ihren Maklervertrag und Ihr Widerrufsrecht geht.
Zunächst ein Beispiel ohne Immobilienbezug: Sobald Sie als Verbraucher oder Verbraucherin einen Kaufvertrag abschließen, bei dem Sie etwas über das Internet (Versandhandel) oder per Teleshopping bestellen, zählt das als sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Für solche Fälle gilt, dass Unternehmen Ihre Kunden über das 14-tägige Widerrufsrecht aufklären müssen.
Wann liegt ein Fernabsatzgeschäft vor? Fernabsatzgeschäfte entstehen auf nicht-elektronischen und auf elektronischen Wegen, zum Beispiel per:
- Telefon
- Kontaktformular
- Chat, Online-Messenger
- Post/Briefversand
- SMS
Was hat das mit dem Maklervertrag und Widerrufsrecht zu tun? Auch die Kommunikation mit Ihrem Immobilienmakler erfolgt heute meist online über ein Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail, wenn Sie ein Exposé bestellen und dieses erhalten. Weil es sich hierbei um ein Fernabsatzgeschäft handelt, kommt das Exposé nur mit vorangegangener Widerrufsbelehrung daher.
Gut zu wissen: Alles ohne „unmittelbaren Kontakt“ zählt als Fernabsatzgeschäft. Entscheidend sind demnach die Fernkommunikationsmittel. Wenn Sie Ihrem Immobilienmakler also keinen Handschlag geben, sondern ein Dokument per Telefon oder Kontaktformular anfordern, ist das ein Fernabsatzgeschäft.
Durch Ihre schriftliche Anfrage und anschließendem Erhalt des Exposés, also durch „konkludentes Verhalten“ Ihrerseits, kommt es bereits zum Abschluss eines Maklervertrags. Im Rechtsverkehr bedeutet konkludentes Verhalten zum Beispiel: Sie steigen in die Bahn ein, was schließen lässt, dass Sie sich transportieren lassen möchten und diese Leistung explizit beanspruchen. Schickt Ihnen ein Makler das geforderte Exposé also zu, so erbringt dieser ebenfalls eine Leistung.a
Stellen Sie sich bitte vor wie Sie sich während des Verkaufs zurücklehnen und nach Ihrem optimalen Immobilienverkauf über Ihre gewünschte finanzielle Flexibilität verfügen.
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