Auflassungsvormerkung
Fallstricke beim Immobilienverkauf
Fallstricke beim Immobilienverkauf
08.09.2016
Sie wollen bzw. müssen Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, Sie haben die nötige Zeit, sehen sich auch in der Lage dazu, zögern aber dennoch? Das ist verständlich, denn: Ihre Immobilie ist Ihr höchstes Hab und Gut. Fehler können Sie unnötiges Geld kosten. Dagegen können Sie sich wappnen.
Zunächst ist die Veräußerung einer Immobilie mit der Erledigung zahlreicher Aufgaben verbunden. Dabei ist zudem Diverses zu beachten. Vor allem die juristische Seite birgt ihre Risiken. Fehlende Rechtssicherheit in allen relevanten Gesetzen oder deren Fehlinterpretation bzw. falsche Anwendung kann den Verkaufsprozess behindern, wenn nicht sogar vereiteln.
Den wenigsten Eigentümern ist das Immobilienrecht derart geläufig, dass sie sich auf sicherem Boden befinden und laufen deshalb Gefahr, beim Verkauf unabsichtlich in eine missliche Situation zu geraten.
Kennen Sie zum Beispiel die sogenannte Auflassungsvormerkung?
Dabei handelt es sich um eine Ankündigung des Eigentümerwechsels im Grundbuch (Abteilung 2), sie wird innerhalb des BGB im § 883 geregelt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer „Zug um Zug“-Abwicklung.
Ihr Zweck ist es, zunächst den Käufer vor Mehrfachverkäufen zu bewahren. Darüber hinaus hat der Veräußerer durch diese Vormerkung keine Möglichkeit, zusätzliche Änderungen im Grundbuch – wie z. B. den Eintrag weiterer Belastungen – vorzunehmen.
Aber auch Sie als Verkäufer sind geschützt, denn: Ist der Erwerber erst einmal fest im Grundbuch eingetragen, bekommen Sie ihn da nur schwerlich wieder heraus. Durch die Auflassungsvormerkung, die gleichzeitig der Bank als Finanzierungssicherheit dient, erfolgt die endgültige Überschreibung Ihres Eigentums erst nach der Bezahlung des Kaufpreises und Klärung weiterer Formalien wie etwa das Vorkaufsrecht der Gemeinde etc.
Wenn alles seine Richtigkeit hat, wird die Vormerkung nach dem Grundbuch-Eintrag gelöscht.
Auch bei Kaufverträgen können Eigentümer ungewollt in die Falle tappen.
Sich auf den juristischen Gebieten bestens auszukennen, ist demnach die unabdingbare Voraussetzung für den reibungslosen, fehlerfreien und erfolgreichen Immobilienverkauf.